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Zeitschrift für die Geschichte der Juden in Deutschland · 1929-03-01 · Heft 1 (März 1929) · p. Seite 66

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Journal
Zeitschrift für die Geschichte der Juden in Deutschland
Volume
1929-1930
Issue
Heft 1 (März 1929)
Article
Die Verfassungsurkunde einer reichsritterlichen Judenschaft
Date
1929-03-01
Page
Seite 66 (sequence 23)
Language
German
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Max Freadenthal. Die Verfassunffsurkunde einer reichsritterlichen Jadenschaft. 24. Mazzen-Meel (Oster- Da die Kosten, so wegen des Mazzenbrot-Mehl). Meel Mahlens und Auskrazung der Mühl aufgehen, bisshero nicht nach denen Mezen ausgeschlagen worden sind, sondern daran einer soviel als der andere zahlen müssen: So wird dieses als etwas unbilliges dahin abgeändert, dass künftig diese Kosten nach denen Mezen ausgeschlagen werden sollen. 25. Beytrag zur Schul Dasjenige aber, so künfftig zu Unterhaltung (Synagoge). der Schul erforderlich ist, wird halb auf Erach (Schätzung) und halb auf Roschebajas (Familienhaupt) ausgeschlagen. 26. An Fest- und Feyertagen, da die Gäste liegen bleiben, müssen alle Tage andere Pletten gegeben, und wann krancke Gäste vorhanden sind, welche nicht mehr fortgeliefert werden können, selbige zum Chassen (Vorbeter) geleget, die Kost aber alle Tage von einem anderen Balbajas (Hausherrn) abgegeben werden, wogegen Er auch alle Tage eine Plett aus der Büchsen zurückerhält. Stirbt aber ein solcher Gast und hat gar nichts zu seiner Begräbnis, so müssen die Kosten aus dem Hectisch genommen werden. 27. Die Pletten werden ausgeschlagen, acht auf Roschebajas (Familienhaupt) und zwey von jedem Hundert Vermögen, weil nur die Helffte des Vermögens angeleget wird, welch erwegen die Barnossim und der Hectisch Gaba vor deren richtige einlegung sorgen, der Chassen (Vorbeter) aber solche richtig und ohnpartheyisch ausgeben solle, damit dem geringen nicht zuviel geschiehet und dagegen der reiche nicht zu wenig hält, bey Vermeidung ein Pfund Wachs in Hectisch, so offt der Chassen einer Unrichtigkeit überführet wird. *2) Ueber Pletten s. oben S. 45. Pletten vor die Gäste81). Deren Begrabung. Ausschlag der Pletten. 5» 66

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