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Zeitschrift für die Geschichte der Juden in Deutschland · 1929-03-01 · Heft 1 (März 1929) · p. Seite 59

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Journal
Zeitschrift für die Geschichte der Juden in Deutschland
Volume
1929-1930
Issue
Heft 1 (März 1929)
Article
Die Verfassungsurkunde einer reichsritterlichen Judenschaft
Date
1929-03-01
Page
Seite 59 (sequence 16)
Language
German
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Ma< Freudenthal. Die Verfassnngsurkunde einer reichsritterlichen Judenschaft. 2. Strafe, wer Jom an jom kipper kothen ein Balbajas (Hauskipper kothen nicht herr, Gemeindemitglied) nicht Schulen komin die Schule met und nicht erweisen kan, dass Er entkomme t55). weder von gnädiger Herrschafft verschicket worden ist oder andere ohnaufschiebliche Verrichtungen außerhalb des Orths gehabt hat; Der soll entweder mit ein Viertel Pfund Wachs in Hectisch bestrafft56) oder ein Monath lang nicht mehr aufgeruffen werden. 3. Der Chasen (Vor- Solle der Chasen, jedesmalen wann Mibeter) soll ordentlich nien57) vorhanden ist, ordentlich Schulen Schulen ruffen. ruffen, damit sich keiner mit der Unwissenheit entschuldigen kann. Wann aber der Chasen solches vergisset und an denen benannten Tägen nicht rufet, soll Er das erste mahl zehen Creuzer Strafe geben, versiehet Er es aber öffter, wird Er um 15. bis zwanzig Creuzer in Hectisch bestrafft, auch wohl gar abgeschaffet. 4. -Strafe wer in der Soll kein Balbajas (Hausherr) in der Schul Schule von Bedelim von Bedelim reden, und von Borach Schamgichtigen Dingen) redet, mer an bis an Scham Esra gar kein Wort mit einem andern sprechen58), sondern sein Gebeth in Andacht verrichten; nach diesem Gebeth darf man wieder soviel reden, als die höchste Noth erfordert, aber Tforim Bedelim (nichtige Dinge) sind bey ein _ Viertel Pfund Wachs in Hectisch verbotten. 53) Für Leser, welche des Hebräischen und der jüdischen Zeremonien unkundig sind, sind hier die Uebersetzungen der hebräischen Worte gleich im Text des Kahlsbuchs beigefügt und, wo ausführlichere Erklärungen notwendig sind, diese in die Anmerkungen verwiesen. 54) Am Montag und Donnerstag findet wie an Sabbathen und Feiertagen eine Vorlesung aus der Heiligen Schrift statt. Näh. darüber s. E l b o g e n a. a. O., S. 77, 155 ff. 55) Jom Kippur katan d. h. der kleine Versöhnungstag; Bezeichnung für den Rüsttag zum Neumondsfeste, an welchem vielfach gefastet wird und Bußgebete gesprochen werden; s. Elbogen a.a.O., S. 124. 5S) Nach den Belegzetteln einer Nürnberger Stadtrechnung im Staatsarchiv zu Nürnberg aus dem Jahre 1754 kostete ein Pfund gelbes Wachs damals 1 Gulden. N e u b u r g e r a. a. O., S. 538, gibt als Geldwert einen halben Gulden an. 57) Minjan (Zahl) bedeutet die Zahl von 10 männlichen Personen, welche zur Abhaltung eines öffentlichen Gottesdienstes notwendig ist. Näheres bei Elbogen a. a. O., S. 493. 58) Das Gebet Baruch Scheamar (gepriesen sei, der das Schöpfungswort sprach) leitet den eigentlichen öffentlichen Gottesdienst ein, dessen wichtigstes Hauptgebet das Schemoneh Esreh (Achtzehngebet) ist. 59

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