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Zeitschrift für die Geschichte der Juden in Deutschland · 1929-03-01 · Heft 1 (März 1929) · p. Seite 39

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Journal
Zeitschrift für die Geschichte der Juden in Deutschland
Volume
1929-1930
Issue
Heft 1 (März 1929)
Article
Hebräische Quellen zur Frühgeschichte der Juden in Deutschland
Date
1929-03-01
Page
Seite 39 (sequence 6)
Language
German
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I. Elbosen. Hebräische Quellen zur Frühgeschichte der Juden in Deutschland. Aus Mainz wird mit Nennung von Autoritäten aus den letzten Jahrzehnten des 11. Jahrhunderts berichtet, daß man dort von Hochzeitsfeiern, die am Freitag stattfanden, nichts mehr wußte und diese Einrichtung sich nur in einer Zeit vorzustellen vermochte, wo die ganze Gemeinde in bedrängten Verhältnissen lebte; jetzt aber, fährt der Berichterstatter fort, Dank und Preis demjenigen, der den Armen aus dem Staube aufrichtet, hat sich der Wohlstand der Gemeinde außerordentlich gehoben27). Auch die sonstigen Nachrichten zeugen von einem leidlichen Wohlstand. In der Regel lebt jede Familie allein in einem Hause, Ausnahmen gehören zu den Seltenheiten28). Die Häuser sind mit größeren Oefen versehen; wenn kein Licht im Hause ist, wird das besonders vermerkt29). Gegessen wird, wie es scheint, auch ohne Hochzeitstafeln, im allgemeinen ziemlich gut; im eigenen Hof läuft das Geflügel herum, das gut gefuttert und gelegentlich verspeist wird30). In Speyer verwahrt man gepökeltes Fleisch, das zum Verbrauch dienen soll31)- Die Bezeichnungen für Speisen sind vielfach französisch32), und auch hier bleibt festzustellen, wie weit die Namen wirklich allgemein gebräuchlich oder nur aus dem rabbinischen Schrifttum übernommen waren. Dasselbe gilt für die Kleidung, wo ebenfalls gelegentlich neben den hebräischen romanische Bennennungen verwendet werden33). Auf einen leidlichen Wohlstand läßt auch der rege Verkehr schließen, der unter den einzelnen rheinischen Gemeinden oder von dort nach der nordfranzösischen Champagne stattfindet34). Auf das Berufsleben oder die Beschäftigung der Juden weisen Fragen hin, die sich darauf beziehen, ob gewisse Arbeiten während der Festwoche des Passah- und Hüttenfestes gestattet sind, so ob man Pferdehufe mit eisernen Nägeln beschlagen darf, ob man die Traubenlese beginnen, die Beeren in die Kelter tun, ob man, wie allgemein geschieht, Fässer binden und auspichen dürfe. Desgleichen wird gefragt, ob man dem christlichen Wäscher oder dem Ausbesserer Bekleidungsstücke übergeben dürfe35). Geldgeschäfte werden nicht allzu häufig erwähnt. Von der Verpfändung des Schmucks war oben die Rede, anderwärts wird erwähnt, daß Christen Trinkgefäße aus Metall bei Juden versetzen35). Auch daß einer dem andern Geld einfach anver- 2«) das. S. 53 ff., das Zitat S. 55. .28) § 55, S. 44. Der Ort ist nicht angegeben. 29) § 41, S. 26. so) § 24, S. 15. si) § 37, S. 24. 32) § 67, S. 57, auch für Hausgeräte dienen französ. Bezeichnungen § 29, S. 19. 33) Kamisol § 49, S. 35. 3*) § 81, S. 70; § 18, S. 11. 35) Alles § 48, S. 33. Die Fragen sind an R. Jizchak b. Jehuda gerichtet, der 1060 in Mainz wirkte, sc) § 13, S. 7 f. 39

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