Zeitschrift für die Geschichte der Juden in Deutschland
- Journal
- Zeitschrift für die Geschichte der Juden in Deutschland
- Volume
- 1888
- Issue
- Heft 3
- Article
- Die Juden und die deutsche Literatur
- Date
- 1888-01-01
- Page
- Seite 361 (sequence 65)
- Language
- German
- Belongs to
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Ludwig Geiger, Die Juden und die deutsche Literatur. 361 von dem Inhalte des Shakespeareschen Stückes zu sprechen, da dieser allgemein bekannt ist, zumal in dem Kreise der Leser dieser Zeitschrist, oder zu den zahlreichen Characteristiken eine neue hinzuzufügen. Nur auf die Quellen Shakespeares oder wenigstens die früheren Bearbeitungen desselben Stoffes soll kurz hingewiesen werden, besonders deswegen, weil auch Deutschland daran einen Antheil hat. Der Grundzug des Shakespeareschen Stoffes findet sich schon in Erzählungsbüchern des Mittelalters. Diesen, unter welchen die Hesta Romavorum wohl die verbreiterten waren, sind drei Momente gemeinsam: Jemand läßt sich von einem Schuldner ein Stück Fleisch des eigenen Leibes verpfänden; der Darbieter dieses ungewöhnlichen Pfandobjects braucht ein Darlehen, um die Liebe einer Schönen zu gewinnen; die Schöne, in männlicher Verkleidung, bringt das Urtheil zu Stande, daß der Gläubiger von seiner Forderung abzustehen habe. Während der Pfandinhaber in den früheren Erzählungen Christ oder Heide ist — über seine Konfession wird überhaupt nichts bemerkt — erscheint er in Giovanni Fiorentinos Novellensammlung ^eeorone (1378) als Jude — wie Grätz gezeigt hat, unter der Einwirkung der Vorstellung, welche man sich seit dem schwarzen Tode in Europa von den Juden machte. Seitdem bleibt der nach dem Fleische seines Schuldners lüsterne Gläubiger ein Jude, er wird aber in einer englischen, gleichfalls von Shakespeare gekannten Ballade: „der Jude von Venedig" auch noch zum Geizhals. Dieser Stoff wird nun auch von einem deutschen Liede (1493 und 1498) behandelt. 2) Die Behandlung ist nüchtern und thöricht: der Schuldner ist kein Liebhaber, sondern ein Leichtsinniger, der sein Geld verpraßt hat. Er gelangt zur rechten Zeit in den Besitz der entliehenen Summe, ja weit größerer Schätze, die er versucht dem Gäubiger wiederzugeben, es aber nicht auszuführen vermag, da er — den Gläubiger nicht zu Hause trifft. Man sieht also, wie gegenstandslos der ganze Rechtshandel ist: dieser kann vernünftigerweise nur dann stattfinden, wenn die Unfähigkeit des Schuldners constatirt ist, das Geliehene zurückzuzahlen, nicht aber, wenn durch zufällige Umstände die vorhandene und zur Auszahlung bestimmte Summe nicht in die Hände des Gläubigers gelangt. Irre ich nicht, so steht der Autor unseres Liedes in dem Bannkreise der Anschauung, wie sie in dem damals viel verbreiteten Eulenspiegelbuche zur Darstellung kommt. Sie besteht darin, daß nur der Wortlaut der ausgemachten Bedingungen beachtet wird, nicht der Sinn. Wie Eulenspiegel immer nur das Wort befolgt, aus diesem Grunde das ihm Aufgetragene besonders gut auszuführen glaubt, es aber Keinem zu Dank macht, so liegt hier nicht der Nachdruck auf dem Bezahlen, sondern auf der Forderung des Pfundes Fleisch, von dem einmal die Rede war. In dem Character dieser Geschichte sind dann auch die zwei anderen Abenteurer des Schuldners und die Entscheidungen gehalten, welche in den aus den Abenteuern erwachsenden Processen gefällt werden. Der Schuldner hat ein Kind zu Tode geritten: die Entscheidung ist, die Das Folgende nach H. Grätz: Shylock in der Sage im Drama und in der Geschichte. Krotoschin 1880, 36 ff. 2) Dieses Lied, ein Meistergesang l„von kaiser Karlsrecht", ist abgedruckt von K. Möllenhoff, Ztschr. f. d. A. XIV. 525—530. Zeitschr. f. d. Gesch. d. Juden i. Deutsch!. II. 24