Zeitschrift für die Geschichte der Juden in Deutschland
- Journal
- Zeitschrift für die Geschichte der Juden in Deutschland
- Volume
- 1888
- Issue
- Heft 3
- Article
- Die Juden und die deutsche Literatur
- Date
- 1888-01-01
- Page
- Seite 359 (sequence 63)
- Language
- German
- Belongs to
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Ludwig Geiger, Die Juden und die deutsche Literatur. 359 seltsam ist, daß hier angegeben wird, die Juden hätten den Mord am Lauberfest (Laubhütten-, nicht zum Osterfest, wie die gewöhnliche Beschuldigung lautet) begangen und hätten „ohne alle Marter und ohn Pein" das Geständniß des Mordes abgelegt. Der erste Herausgeber des Stücks hat schon darauf hingewiesen, daß das Drama von sehr geringer künstlerischer Bedeutung ist, daß eigentlich nur für eine Person sich Anfänge einer Charakterzeichnung finden: für Elias, der die That anstiftet, bei der Ausführung sich feige zurückzieht, den Genossen dringend die Geheimhaltung anräth, nachher aber der Erste ist, der ein Geständniß ablegt, d. h. die Schuld auf die Anderen wälzt und sich als den Verführten hinstellt, der, von den Anderen das Verbrechen geschehen lassen mußte, ohne mitthätig zu sein, aber auch ohne das Thun der Andern hindern zu können. Von wirklich dramatischer Bearbeitung ist keine Rede: der Bericht, wie er mündlich verbreitet und auch in einem Liede fixirt war, wird in sogenannte Acte getheilt, die einzelnen Mittheilungen werden in Reden zerschnitten und jeder ein Personenname vorangestellt. Tie gänzlich mangelhafte Technik, wie sie sich in den meisten deutschen Dramen des 16. Jahrhunderts findet, zeigt sich auch hier: lange Reden, geringe Handlung. Der Ermordung gehen lange Berathungen voran, die Tödtung selbst wird nur angedeutet durch je zwei Verszeilen, welche der Bettler und seine Frau zu sprechen haben (die Bettlerin ruft übrigens zweimal: O Wey). Bedenklicher ist noch, daß der christliche Nachbar am Morgen nach der Unthat dieselbe ahnt und dem Bürgermeister mittheilt; dieser geht nicht darauf ein und erst nach acht Jahren — die übrigens unmittelbar darauf spielen — wird die Sache entdeckt. Die Juden sprechen fast durchaus dieselbe Sprache, wie die Uebrigen; nur selten vermischen sie die ihrige mit hebräischen Ausdrücken: 8eka1ow, T^im, elsekaäai) aäovai; sie haben auch außer zweien: Abraham und Elias, keine hebräischen oder biblischen Namen. Der Verfasser ist von allerlei Wundern überzeugt, welche von den Körpern der Ermordeten ausgehen: als der Pfarrer die ohne Kopf gefundenen Leichname nicht beerdigen lassen will, wird er lahm; die Pilger dagegen, die zu den Leichnamen wallfahrten, werden alsbald von ihren Krankheiten geheilt. Wie wenig der ungenannte und unbekannte Dichter seiner Aufgabe gewachsen ist, zeigt der Umstand, daß er die Juden manchmal so reden läßt, wie sie doch nur nach der Meinung der Judenfeinde sprechen konnten, z. B. den Einen: „der Rath ist gut, auf jüdisch' Art gefaßt", oder den Andern: „ich bin bereit zu dem Betrug", während doch der Sprechende seine Handlung als eine gottgefällige ausgeben müßte. Die Gerichtsverhandlung wird mit großer Ausführlichkeit behandelt, die Juden haben freilich nur auf das ihnen vorgelesene Bekenntniß ja zu sagen. Dagegen wird die Exemtion nicht beschrieben: nur zwei kurze Reden, die eine, in welcher der Scharsrichtermeister seine Gesellen zur Eile antreibt, die andere, in welcher zwei Knaben Steine zusammentragen und sich freuen, wie wacker sie mit diesen Geschossen die Verurtheilten treffen. Ein moralischer Epilog macht den Schluß. Die Juden werden gemahnt, daß kein Faden so rein gesponnen sei, er komme doch zuletzt an die Sonnen, aber auch die Christen werden dringend aufgefordert^ das Böse zu lassen und das Gute zu thun.