Zeitschrift für die Geschichte der Juden in Deutschland
- Journal
- Zeitschrift für die Geschichte der Juden in Deutschland
- Volume
- 1888
- Issue
- Heft 3
- Article
- Die Juden und die deutsche Literatur
- Date
- 1888-01-01
- Page
- Seite 337 (sequence 41)
- Language
- German
- Belongs to
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Ludwig Geiger, Die Juden und die deutsche Literatur. ZZ7 jüdischen Fastnacht aufgeführt, von einem Pariser Bürger 1551 bei einem Juden gefunden und Kennern der hebräischen Sprache zur Übersetzung ins Deutsche zugeschickt worden sei, hat den Zweck, die Juden durch sich selbst so charakterisiren zu lassen, wie es der christliche Autor wünscht. Die beiden Unterredner sind von vornherein gleicher Meinung, sie wechseln eigentlich nur in ihren Deklamationen ab, führen aber kein Zwiegespräch, in welchem der Eine den Andern zu überzeugen oder zu widerlegen hat. Die Fiction, daß Juden sprechen, hält der ungenannte Autor nur dadurch aufrecht, daß er die Unterredner einzelne hebräische Ausdrücke brauchen läßt, wobei seltsame Jrrthümer des Autors mit unterlaufen einmal die classische Bildung des Verfassers durchbricht-). Sonst ist es eine Schmähschrift gewöhnlicher Art: die Unterredner rühmen sich ihrer Wucherkünste und beschreiben dieselben im Einzelnen, sie erzählen, daß sie alles für sie Unbrauchbare und Ungenießbare den Christen zuweisen und sie täglich beim Gruße, beim Gebet u. s. w. verfluchen. Ganz besonders rühmen sie sich des Einflusses, den sie bei Fürsten und großen Herren besitzen, der Begünstigung, deren sie bei Processen genießen, so daß ihre christlichen Gegner weder bei Gericht noch bei dem Landesherrn gegen sie auftreten können, oder, wenn sie es wagen, nichts wider sie auszurichten vermögen 2). Aber in allen diesen Lobeserhebungen bleibt es bei so vagen Angaben, daß unsere geschichtliche Kenntniß nirgends vermehrt ein Beweis für das vom Verfasser Vorgetragene nirgends erbracht wird.!) Ausdrücke wie: Goj, Thora, koscher und Aehnl., einmal will er Neschomo (Seele) sagen, druckt aber: Naoschman. 2) Sie wissen daß wir ir Erbfeind sind Gehesstger dann Proserpine kind. 3) Wie weit die Übertreibung geht, mag die Mittheilung zweier Stellen zeigen. In der einen (Bl. B. 2») heißt es: Wann einer auch wider uns thut schreiben. An keim orth kan er sicher bleiben, Er würdt verfolgt biß in den todt; Darzu helfsen uns die Herrn im Rath. So verwandt seind wir der Oberkeit Es wer in von Grund ires hertzen leyd Wanns unser einem übel gieng. Etlich Reichsstedt han uns lieb und Werth Anch etlich Herrschaft unser begert —. Auch hat eine Stadt gefreyt unser list Dardurch sie halb unser eygen ist. Die andre Stelle (Bl. C 5b) lautet: Vor zeiten mußten wir Kappen tragen. Darin wurden wir gezwackt und geschlagen. Jetzt zehn wir da wie Edelleut Und geben umb alle Goji (!) neut Wir tretten in Samruet und Seyden daher. Als ob das Land unser eygen wer, Weillandt Hießens uns die Juden Hund, Itzund han sie eines Stummen mund. Wir han in ein Schloß fürs maul gelegt, Trutz einem, der sich gegen uns regt. 4) Eine Ausnahme macht vielleicht die A 4 gesperrt gedruckte Stelle, ferner die Worte: