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Zeitschrift für die Geschichte der Juden in Deutschland · 1888-01-01 · Heft 3 · p. Seite 329

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Journal
Zeitschrift für die Geschichte der Juden in Deutschland
Volume
1888
Issue
Heft 3
Article
Die Juden und die deutsche Literatur
Date
1888-01-01
Page
Seite 329 (sequence 33)
Language
German
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Ludwig Geiger, Die Juden und die deutsche Literatur. 329 großer Ehre genannten Schrift des Or. Joh. Stammler, Domherrn zu Brixen; theils in eigner Erfahrung: er habe 1503 zu Waldkirch ein Kind gesehen, das von dem eignen Vater an Juden verkaust und von diesen gemartert worden sei; theils in vielen Stellen der Bibel, welche den Gebrauch des Blutes zu gottesdienstlichen Handlungen seitens der Juden bestätigen. Er begnügt sich nicht allein damit, das eine Verbrechen den Juden zur Last zu legen, sondern er bürdet ihnen alle von den Chronisten des Mittelalters aus verschiedenen Ländern berichteten und mannigfach ausgeschmückten Unthaten auf: Brunnenvergiftung, Tödtung der Patienten durch jüdische Aerzte, Verfluchung der Christen in den Gebeten. Nicht selten geht er auf Zeitgenössisches ein: die Blutbeschuldigung von Zappenfeld, die eben Anlaß zu Oslanders und damit auch zu Ecks Schrift gewesen, eine Geschichte der Grafen von Pösing, die Berliner Geschichte 1510, werden theils angedeutet, theils ziemlich ausführlich dargestellt; eine sehr seltsame Geschichte aus Schlesien (Jägersdorf) 1535 wird erzählt ^), die Verbrennung des Hallenser Pfefferkorn wird erwähnt, freilich irrtümlich oder wo! in Folge eines Drucksehlers ins Jahr 1414 verlegt, die Schriften Joh. Pfefferkorns und Victors von Carben mit allem Respect eines Gesinnungsgenossen genannt. Höchst charakteristisch ist, wie Eck sich Reuchlin gegenüber verhält: im Grunde gibt er dessen Widersacher Recht, möchte aber auch den verehrten Gelehrten, mit dem er selbst in persönlichem Verkehr gestanden, nicht als „Judengönner" verdammen, windet sich daher mit Geschicklichkeit zwischen beiden entgegengesetzten Parteien durch und beruhigt sich endlich mit dem Satze: „Nun will ich nit ain alten zanck wider aufferwecken oder auß alter äschen ain füer auffblasen." Trotzdem figurirt in seinen Vorschlägen die Verbrennung des Talmud, daneben Verbot der Christenlästerung, Tragen eines Juvenzeichens, Ausschluß von allen Aemtern. Es soll den Juden nach seinem Vorschlage verboten sein, christliche Dienstleute oder Ammen zu halten, sich selbst zu richten oder Zeugniß gegen Christen zu geben, sich mit Christen zu verheirathen, irgend ein Gewerbe oder gar Wucher zu treiben. Das ihnen Erlaubte beschränkt sich auf wenige Punkte: sie dürfen ihre Synagoge und Friedhöfe behalten, sollen am Sabbath nicht vor Gericht gefordert werden, sollen ihren Handel ruhig treiben („ihr Ding mit rath verkauffen") und nicht zur Taufe gezwungen werden. Zum Schluß wendet Eck sich gegen t) 5o1.? 32. „Jud mit saumilch in der Slefi." Anno 1535. Ein Jude wollte Milch t.von einer säugenden christlichen Frau haben; die „Badmaid", an die er sich wendet, im Einverständniß mit einer „Schlofserin", mit welcher sie zu Rathe geht, gibt ihm Milch einer Sau. Mit dieser geht der Jude zu einem Bauern, der ihm Geld schuldig ist und erwirkt von ihm, nachdem er ihm versprochen, ihm die Schuld zu erlassen, daß er mit ihm an einen Galgen geht, einem Gehängten den Kopf spaltet und die Milch hineingießt. Das Weitere mag Eck selbst erzählen: „Als der Bauer das than, hat ihn der Iud gesragt: heb das Ohr zu dem Haupt, was hörest? Der antwurt: es graint durch ainander, als wären vil seu bey ainander. Der jud sprach: 0 wee, die frauen haben mich betrogen. Im tag darnach kamen all seu zusammen in zwo meilen und erwürgten ainander; frummer Christ, het er menschenmilch genommen; wie werß gangen?" Das Eigemhümliche bei diesen und ähnlichen Wundergeschichten ist die Gläubigkeit der Erzähler: sie sind von der Wunderkraft der Heiligen nicht inniger überzeugt, als von der der Unheiligen, sie schreiben dem Teusel eine ähnliche Macht zu wie Gott selbst und geben daher den Zauberern dieselbe Gewalt über Menschenleben wie den Gottbegnadeten. Zeitschr. f. d. Gesch. d. Juden i. Deutscht. II. 22

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