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Zeitschrift für die Geschichte der Juden in Deutschland · 1888-01-01 · Heft 3 · p. Seite 323

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Journal
Zeitschrift für die Geschichte der Juden in Deutschland
Volume
1888
Issue
Heft 3
Article
Die Juden und die deutsche Literatur
Date
1888-01-01
Page
Seite 323 (sequence 27)
Language
German
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Ludwig Geiger, Die Juden und die deutsche Literatur. 323 und sollte ein Gegengewicht bilden gegen Geld und Ueberredung der jüdischen Abgeordneten aus Frankfurt. Beide Schriften hatten keine unmittelbare Einwirkung; durch neue persönliche Unterhandlung beim Kaiser bewirkte Pfefferkorn ein neues an den Erzbischof von Mainz gerichtetes Mandat (Juli 1510), das diesen beauftragte, von vier Universitäten und einigen Privatpersonen, darunter Reuchlin, Gutachten über die Angelegenheit einzuholen und Pfefferkorn den Befehl gab, diese Gutachten dem Kaiser zu überbringen. Als -Bote hatte er kein Recht, die ihm übergebenen Gutachten zu lesen, als Vertrauensmann und als Beamter keines, das ihm anvertraute Gut zu benutzen, er beging daher ein doppeltes Unrecht, als er in seinem „Handspiegel" 1511 Reuchlins Gutachten bekämpfte, welches freilich seine bücherfeindlichen Pläne völlig zu vernichten drohte. Pfefferkorn denuncirt Reuchlin wegen seines Gutachtens als Judengönner, spricht ihm Kenntniß des jüdischen Schriftthums ab, greift ihn persönlich heftig an und beharrt in seinen Angriffen gegen die Juden und ihre Literatur. Reuchlin wies in seinem „Augenspiegel" die gegen ihn erhobenen Angriffe des „gemeinen und ehrlosen Bösewichts", wie er seinen Gegner mit Vorliebe nennt, zurück, von welchen ihn zwei hauptsächlich erbittert hatten, nämlich der, er sei von den Juden bestochen und der andere, er habe die unter seinem Namen ausgegangenen Schriften nicht verfaßt. Pfefferkorn predigte während der Messe (11. September 1511) in Frankfurt vor dem Volke wider die Juden und ihre Gönner und veröffentlichte (1512) ein Pamphlet „Brantspiegel", welches die gänzliche Vertilgung der Juden anräth und die heftigsten Beschimpfungen Reuchlins, freilich zur Abwehr der von diesem wider ihn ausgestoßenen Beleidigungen, enthält. In diesem Privatstreite zwischen zwei so ungleichen Männern gebot der Kaiser inzwischen Schweigen (Juni 1513) ^); die Angelegenheit der Judenbücher war zu Ungunsten Pfefferkorns beendet. Die Schriften, welche er seitdem gegen Reuchlin und die Humanisten veröffentlichte, stehen mit der Sache, welche wir hier zu betrachten haben, in keiner Beziehung. Der zweite, Victor von Karben, war ein armer, elender Priester, wie er sich selbst nennt, und ein recht kleines Geisteslicht, wie wir hinzufügen können. 2) Was er in seiner Schrift mitzutheilen vorgibt, nämlich die Dar- Eine sehr merkwürdige Notiz, die sich vielleicht auf diesen kaiserlichen Befehl bezieht, wird von Kracauer (kevue <Zes erucZss ^'uives XVI, p. 104) aus dem Frankfurter Bürgermeisterbuch 1513 veröffentlicht. Ioselmann („Der Judden hohe Meister") theilt mit, es sei ein Privilegium erlangt, „darin gemelt wird die judden in keyserlicher maiestat schirm sein sollen und für Pfefferkorn zu beschirmen"; der Rath, auf seine Autorität eifersüchtig, beschließt, den Juden sagen zu lassen, nichts vom Kaiser anzunehmen, „das wider des rats oberkeit sy; denn wo das geschee, werde der rat sie nit ungestraft lassen". 2) Seine Schrift erschien u. d. T. „Hier inne wird gelesen wie Her Victor von Karben. Welicher eyn Rabi der Juden gewest ist. zu Cristlichem glaw b en komen. Weiter vindet man dar In ein Cvstliche Disputatz eynes gelerten Cristen vnd eyns gelerten Juden, darinne alle Jrthumb der Juden durch Ir aygen schrifft aufgeloht werden." O. O. u. I. aber wahrscheinlich Köln 1508, 26 Bogen. Eine lateinische Bearbeitung des Buches erschien u. d. T. Opus aureum ao novum s. üoetis viris Äiu exspeetatum 6omiv1 Viotoris a Oardsn — in HU0 omnes luliasorum errorss mariikestantur Köln 1509 Lleurieus äe Russia. Die ganze Angabe

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