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Zeitschrift für die Geschichte der Juden in Deutschland · 1888-01-01 · Heft 3 · p. Seite 313

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Journal
Zeitschrift für die Geschichte der Juden in Deutschland
Volume
1888
Issue
Heft 3
Article
Die Juden und die deutsche Literatur
Date
1888-01-01
Page
Seite 313 (sequence 17)
Language
German
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Ludwig Geiger, Die Juden und die deutsche Literatur. 313 Alle Fürsten, auch der Markgraf Joachim II. von Brandenburg, waren von dieser Enthüllung betroffen; man verzichtete, in Folge derselben, auf die Vertreibung der Juden." Leider giebt der Berichterstatter Näheres nicht an; aber an seiner Glaubwürdigkeit ist nicht zu zweifeln; er führt das Tagebuch für sich, eine Lifte des von ihm Begonnenen, Verfehlten, glücklich Durchgeführten, und er hat keinen Grund sich mit Unwahrheiten zu täuschen. Es ist nicht unsere Aufgabe, die Beschuldigungen und den Prozeß aufs Neue zu erzählen. Halten wir uns an die durch denselben hervorgerufenen literarischen Dokumente, so haben wir, abgesehen von dem Berichte des Chronisten Angelus 1598, der allen Späteren als Quelle gedient hat, einen in drei Ausgaben (zwei gleichlautenden und einer veränderten und verkürzten) 1510 erschienenen Bericht, ein aus diesem geschöpftes Lied und eine längere Erzählung 1511, welche die Prozeßacten zu Grunde legt. Das Gedicht von Jakob Winter, das übrigens nicht im Originaldruck, sondern nur in einer von Angelus zurechtgemachten Fassung vorliegt, sucht hauptsächlich zwei Momente hervorzuheben, zunächst daß die Juden Theile der von ihnen um 9 Groschen gekauften Hostie — der Verkäufer wollte erst 17 für dieselbe haben — nach verschiedenen benachbarten aber auch ziemlich entlegenen Städten geschickt, sodann daß sie bei der Verspottung der Hostientheile Wunderlichen gesehen hätten. Der Bericht 1510, aus dem dieses Gedicht seinen Stoff entnommen hat, gibt eine kurze Darstellung der Beschuldigung und der auf der Folter erpreßten Geständnisse der Juden. Der Verf. des Berichts ist von grimmigem Hasse gegen die Juden erfüllt, die er „verstockte blinde Hunde" nennt und gibt diesem Hasse auch sonst sehr energischen Ausdruck. Merkwürdig ist dieser Berichterstatter vornemlich durch den Umstand, daß er Augenzeuge der Exekution war. Eine Stelle seiner Erzählung, in welcher er diesen Umstand berichtet, mag hier im Wortlaut mitgeteilt werden als Zeugniß der Sprache des Autors und als Dokument seiner Gesinnung. Er erzählt, daß Paul Fromm und 38 Juden verbrannt wurden und fährt fort: „Wethe verstockt Jüden (das myr srembd wer zu hören, wo ichs nit gesehen hette) mit lachendem mundt, das urteyl angehört mit irem lobgesang, ausgeführt und aus dem röst nit allein gesungen unn gelacht, sondern auch zum tehl gesprungen und gejugzt, die vorgepunden hent auffgeworffen, das stroh zu sich geraspelt, jn die meuler gesteckt und also, ungeacht der mercklichen wunderzeichen, mit großer bestendigkeyt den todt gelitten, den pawvelligen Christenn zu sundern erschrecken." Gerade der Schlußsatz ist ungemein charakteristisch; der Autor fühlt im Grunde nicht das geringste Mitleiden mit den Unglücklichen, deren Tod er vielmehr als gerechte Strafe betrachtet, aber er kann sich doch nicht zu dem (Zynismus anderer Berichterstatter und Beurtheiler bekennen, welche die Sündhaftigkeit, den heitern Gleichmuth, ja die übermütige Märthrerlust im Angesicht des Todes tadeln oder als Zeichen grenzenloser Verstocktheit verdammen, er kann sich vielmehr nicht enthalten, diese Erhabenheit der Gesinnung zu bewundern und seinen Glaubensgenossen zum Muster vorzuhalten. Die Erzählung des Vorganges aus dem Jahre 1511 legt schon in ihrem Titel das Hauptgewicht auf die „gerichtshendel und proceß", gibt daher auch in erster Linie eine aus den Akten geschöpfte Darstellung des Zeitschr. f. d. Gesch. d. Juden i. Deutschi. II. 21

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