Zeitschrift für die Geschichte der Juden in Deutschland
- Journal
- Zeitschrift für die Geschichte der Juden in Deutschland
- Volume
- 1888
- Issue
- Heft 3
- Article
- Die Juden und die deutsche Literatur
- Date
- 1888-01-01
- Page
- Seite 312 (sequence 16)
- Language
- German
- Belongs to
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312 Ludwig Geiger, Die Juden und die deutsche Literatur. Gottesleugner kein Mitleid verdienen. Zum Schluß gibt er dann noch einen bedeutungslosen Exkurs über die von der Bibel erwähnten Gottesleugner. Griff Marschalk bei seiner Schilderung um fast zwei Jahrzehnte zurück und noch in das 15. Jahrhundert hinein, das wir unserer Aufgabe gemäß hier nur beiläufig streifen können, so blieben die Schilderer dreier ^) ähnlicher Ereignisse inmitten der traurigen Gegenwart ftehn. Die drei Bertreibungen, von denen die gleichzeitige Literatur Notiz nimmt, sind die aus Berlin im I. 1511, die aus Regensburg 1519, die aus Rotenburg um das Jahr 1520. Die Vertreibung aus Berlin hat erst jüngst ihren Historiographen gefunden^). Sie erfolgte auf zwei Anklagen hin: die der Hostienschändung und der Kindertödtung. Für letztere hatte man nicht den geringsten Anhalt, denn es konnte nicht einmal ein bestimmtes verschwundenes Kind namhaft gemacht werden, für erstere hatte man die Aussage eines Vagabunden Paul Fromm, der nachweislich in dem Dörfchen Knoblauch zwei Hostien gestohlen hatte und auf der Folter bekannte, sie Juden verkauft zu haben. Die von ihm Genannten bekannten, gleichfalls auf der Folter, noch viel Schrecklicheres als man begehrte, sodaß eine große Summe von Verbrechen und im Ganzen von 51 Angeklagten herauskam. Von den 51 starben 10 auf der Folter, die 41 wurden verbrannt, alle übrigen Juden aus der Mark verwiesen. Hier ist übrigens ein Fall, wo die Wahrheit, freilich zu spät, ans Licht kam. Das jüngstveröffentlichte Tagebuch des Joselmann von Rosheim von dem noch unten die Rede sein muß, enthält, nachdem es 1510 nur ganz kurz die Angelegenheit der 38 (nicht 41) in Berlin verbrannten Juden erwähnt hat, zum Jahre 1536 folgende Notiz^): „Man entdeckt, daß die 1510 in Berlin verbrannten Juden unschuldig waren, daß der Schuldige, welcher die Monstranz gestohlen, seine Lüge bekannt, aber daß der Bischof dem Beichtvater Schweigen auferlegt und verhindert hatte, daß die Wahrheit dem Kurfürsten Joachim I. (Joselmann nennt ihn: Herzog) enthüllt wurde. 2) Andere Vertreibungen bleiben unerwähnt, sobald sie nur von einem Chronisten erzählt werden, z. B. die aus Budrveis 1505 in dem Lsxtus Uder ealamitatera Lavarias trabriZ ^.vKeli akdatis ^ormdaeeosis bei Oefele Leriptores Loioi I, 138 ff. Grund der Vertreibung ist auch hier: Bezichtigung des Kindesmords. Der Kaiser will, daß nur die Hauptschuldigen bestraft werden, die Bürger setzen die Vertreibung oder Tödtung Aller durch. Der Chronist schließt seinen Bericht mit folgenden Worten: ouva toriueuta a^nidereutur, vouiessi suut ss alios treL parvu- I03 iuterteoisse, <zui paulo ante peräiti tusraut. Nemo eorum sd daptismum pvtuit eompelli, omues in üde perniauseruQt sua. uuäe iZui sunt tracliti. I'raöitor autem (ÜkriLtiauus variis erueiatibus interksetus. 2) Holtze, Das Strafverfahren gegen die märkischen Juden i. I. 1510. Berlin 1884 (Schriften des Vereins für die Geschichte Berlins, Heft 21). Vgl. O. Schwebe!, Geschichte der Stadt Berlin, Berlin 1888, S. 390—401, wo das Literarische gleichfalls kurz berührt ist. Das Martyrologium der dortigen Juden s. Zeitschrift I, S. 196. Revue 6es etuÄes juives t. XVI, x. 84—105. H A. a. O. x. 99. Ich gebe die Notiz nach Kracauers französischer Analyse. Der hebräische Text ist in den Ausdrücken stärker, unterscheidet sich aber inhaltlich nicht von der Analyse.