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Zeitschrift für hebraeische Bibliographie · 1915-01-01 · 1/3 (Januar-Juni 1915) · p. Seite 9

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Journal
Zeitschrift für hebraeische Bibliographie
Volume
XVIII (1915)
Issue
1/3 (Januar-Juni 1915)
Date
1915-01-01
Page
Seite 9 (sequence 9)
Language
German
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9 stebt. Da nun letzterer 1620 nnd ersterer 1641 gestorben ist (IB. V 842 und 422), ist unser Gebetbuch ganz sicher *wischen 1620 —1641 *erfasst worden. Bernheimer wusste nicht, wor!*ארג ist, riet aber dennoch auf das 17. Jabrhundo t. Beide Fragezeichen sind zu streichen. Kod. 104, Nr. 7 iS. 53) enthält oin Gebot von Israel da Mo* denn (שמ*י) gegen die Ausbreitung von Krankheiten, das im Jahre 1742 früh und abend rezitiert wurde. Hieraus ergibt sich, dass Israel, da Modena um 1750 geblüht hat (Mortara 40 bloss ein Fragezeichen Bernheimer schweigt) Die Aufzeichnungen S. 65 (Kod. 111( sind durch Druckfehler bis zur Unkenntlichkeit entstellt: הליכה ,1נפלה ) נפילה (mc לזמתיו ,(אמן -) אי* ,(הלכה im Druckfehlerverzeichnis zu לצרותיו be• richtigt (** לצרותינו, dies gilt auch vom weiteren כיר׳יא ~) ביר*א ,(לצרותיו). Infolge falscher Lesungen ist diezweite Notiz, die des Intorcssos nicht entbehrt, nicht ganz verständlich. Das mit einem Fragezeichen versehene קלני (in dem Datum יום ר קלני מרצו) ist natürlich «» Calende (Calendi) d. h. der 1. März. Die Posten S. 66 sied unverständlich S. 68 unten lies 1660. S. 69, Kod. 116, Z. 1 lies מת (statt מת). S..62, Z. 16 lies ויסודם. Eine erfreuliche Zugabe bilden dio Facsimilen der wertvollsten Handscbriften, 10 Blätter in Folio. Nr. 18 ist ein Gut• achten Uber die Kiemen der Tcfiilin (עבור רצועות לשמן), das ein ganz besonderes Interesse beansprneben daif. Zunächst sei bemerkt, dass das Gutachten in Samuel Aboab דבר שמואל Nr. 19 mit sämtlichen Untcrschrilten gedruckt vorliegt, was Bernheimer entgangen ist. Das Gutachten trägt 14 (nicht lß) Unterschriften, von denen Bernheimer 8 Überhaupt nicht entziffern konnte und eine Unterschrift falsch gelesen hat. Es handelt sich nm eino Frage, die seiner Zeit viel Staub auf• wirbelte, wie aus den .Responeen des Samuel Aboab (דבר שמואל Nr. 15 und 19) zu ersehen ist. Aboab und Figo dürften diejenigen gowesen soin, die die Entscheidung des Rabbinats von Venedig ‘provozierten. Sie ist aus des ersteren Nachlass von seinem Sohne 111 der von ihm her Ausgegebenen Gutachtensaramlung seines Vaters nebst sämtlichen Unterschriften in Nr. 19 in extenso abgedruckt worden. Diejenigen Unterschriften, welche Bernheimer tPrdfaco S. 2 und Katalog S. 17, Nr. 103) nicht lesen konnto, sind die folgenden: AzarjaFigo (Pichio), Azarja AWiadab, Schcmaja Medina; ferner ist statt Jehudft Loeb Lonigo Jehoschua Loeb Lonigo zn lesen (Ghirondi 125, Mortsra 8f», auf welchen B. S. 17 selbst verweist). Aus dem Gutachten Nr. 19 des דבר שמואל, das das Datum 1644 trägt, ist zu schlies9en, dass der frag• licho פסק nach diesem Jahre, aber vor 1648, dem Todesjahr Leo Modenas verfasst wurde. Gegen wen sich das Gutachten wondet,wird nicht gesagt — es heisst lediglich ־ היב המתיר— doch dürfte der ״gestattende Rabbiner" Leo Modena selbst gewesen sein. Dies folgere ich aus den Worten Aboabs in seiner Antwort aii Figo: ״er mochte schweigen wogen der Ehre des הרב ״; *המתירum den Streit zu verdecken, hielt ich es anfangs für zweckmfissiger, die Sache möchte durch eine von dem Schreiber Jehuda vorfasste Anfrage in die Oeffentlichkeit kommen, (in der Antwort) wären dann italienische und auswärtige Rabbiner unterfertigt 18t ja dort [Venedig] schon in der Vergangenheit so Vorfahren worden in der Dezision über den Buchstaben Ka‘, die gleichfalls gegen den Rabbiner selbst gorichtet war (עשו בן בפכק אות חכ׳יףשהוא גס בן נגד הרב עצמו). Wegen der Bedenken Figos (er war Modenas Schüler) gegen dieses Vorgehen, mochte Aboab eine Dezision ver- Öffentlichen, in welcher «des gegenwärtigen Streites überhaupt nicht

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