Zeitschrift für hebraeische Bibliographie
- Journal
- Zeitschrift für hebraeische Bibliographie
- Volume
- XVI (1913)
- Issue
- 4/5 (Juli-Oktober 1913)
- Date
- 1913-07-01
- Page
- Seite 105 (sequence 5)
- Language
- German
- Belongs to
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105 Philosophen bringen wollte" (S. 15), scheint unB völlig unzutreffend, da es sich bei den fraglichen Stellen gar nicht nm sachliche Verschiedenheiten handelt. Was geht es überhaupt einen Leser an, ob Bachja mit Jemanden übereinstimmt oder nicht, damit er solche durchgreifende Aenderungen im Texte vornehme? Und wer sind die anderen Philosophen? Unverständlich war uns ferner S. 14 die Bemerkung zu Text 68 Z. 5, da doch die LA. Bachjas וחזנה sehr gut in den Zusammenhang passt. Anfechtbar erscheint uns auch Manches, was der Herausgeber in dem der Tibbonschen Uebersetzung gewidmeten Abschnitt bemerkt. An manchen Stellen, heisst es S. 22: ״liess Tibbon sogar ein Wort, ja selbst einen ganzen Satz des Originals ausfallen, weil ihr Inhalt nach seiner Auffassung nicht ganz mit dem Judentum, bezw. mit dem späteren* Judentum, mit dessen Sitten und Lehren über einstimmte,11 und zum Beweise dafür wird auf Uebersetzung ed. Jell. S. 116 und Text 441 hingewiesen• In diesem Sinne wird es S. 80 erklärt, wenn es bei Ibn Tibbon בנביאיו statt des sing, bei Bachja heisst. Bachja selbst, hätte darunter Moses verstanden, aber ״eine derartige Betonung der höheren Vertrauenswürdigkeit des Propheten sei im Islam, der die Superiorität Mohammeds subjektiv und objektiv als Dogma aufstellt, wohl begründet, nicht aber im Judentum", und darum hätte Tibbon den sing, in den plur. erweitert. Der Herausgeber konstorniert sich hier künstlich einen Gegensatz zwischen Bachja und Tibbon, was Bachja unbedenklich schien, wird Tibbon nicht anstössig gewesen sein. Und wenn Bachja den singulär gebrauchte, stand er etwa unter dem Einflüsse der muha,mmedanischen Anschauung von Muhammed? Bei dieser Gelegenheit sei auch auf S. 60 Anm. 1 hingewiesen, wo von Maimuni die Rede ist, der die Vorsichtsmässregel Samuels bei der Salbung Davids als Beweis für die Fehlbarkeit und Unselbständigkeit der Propheten anführt. Der Umstand, dass Maimuni gerade dieses Beispiel gewählt hat, bringt den Herausgeber auf die Vermutung, dass Maimuni sich gegen Bachja S. 217 richte. Das ist keineswegs der Pall, da Bachja nur eine Stelle aus Pesachim 8 b wiedergibt, mithin zu einer Polemik gegen ihn gar keine Veranlassung vorliegt. Ueberhaupt scheint der Herausgeber den Einfluss des Islam auf jüdische Kreise zu überschätzen. So z. B. wenn er Proleg. S. 16 meint, dass die durch 'Ali b. Jusüf und seine Umgebung geschaffenen Verhältnisse ״ohne Zweifel auch auf die jüdischen Gemeinden ihren Einfluss ausgeübt und die Talmudstudien in dieselben Bahnen geleitet, in denen sich die Fikbstudien jener Zeit bewegten". Daran ist nicht zu denken. Zeigt sich denn irgendwo der Einfluss der muhammedanischen Juristen in der rabbinischen Literatur? Zu den Berichtigungen und Ergänzungen, die der Herausg. S. 25 ff. zur hebr. Uebers. gibt, wollen wir folgende hinzufügen, die sich uns durch Vergleichung des Textes und der Uebers. in den letzten Abschnitten ergeben haben. 848 Z. 4 v. u. gibt den arab. Text 307 Z. 16 nicht vollständig wieder; ebenso 847 Z. 11. verglichen mit arab. Text 811 Z. 2; 848 Z. 1 fehlt ein Passus nach ובעוזרים, ar. Text 811 Z. 10.•—402 Z. 2 וחסימת דעיוניה ובו׳ entspricht nicht dem Text 857 Z. 2; das. Z. 15 ist m nach dem Text 857 Z. 2 zu streichen; das. Z. 16 והשיאם היער לחמת ישוב.עולם ח*לתם, während es arab. 857 .Z. 12 üUc (= עמוד), nicht Jישוב »») **׳) heisst. — 413 Z. 11 ist לזה nach Text 865 Z. 12 zu streichen. — 416 Z. 18 scheint v:or שיתקן das Wort עד ausgefallen za sein, aber auch nach dieser Ergänzung deckt sich die Uebersetzung nicht mit Text 867 Z. 18. —419 י Z. 1 deckt sich nicht