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Zeitschrift für hebraeische Bibliographie · 1907-07-01 · 4 (Juli-August 1907) · p. Seite 121

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Journal
Zeitschrift für hebraeische Bibliographie
Volume
XI (1907)
Issue
4 (Juli-August 1907)
Date
1907-07-01
Page
Seite 121 (sequence 25)
Language
German
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121 gäbe). Auf Bedürftigkeit und Würdigkeit ist in erster Linie za achten and mit zweidriitel Majorität darüber za entscheiden. Unter denjenigen, die die erforderliche Stimmenzahl erhalten, entscheidet das Los. ln den Statuten von 1689, die in vieler Hinsicht, z. B. in Bezog auf die Verwaltung des Vereins Vermögens, detaillierter sind, wird beschlossen, dass der Vorstand alljährlich vor der Sitzung eine gedruckte Liste mit den Namen und Angaben über die Verhältnisse sämtlicher Bewerberinnen jedem einzelnen Mitglieds zu* * senden muss. Die Mitgliederliste gibt p. 57 die Namen der Gründer (hier 18, in ed. 1653 17), p. 58—63 die der später hinzugekommenen (113) Mitglieder. Nachtrag zu A. Nachdem der obige Artikel schon gedruckt war, hatte ich Gelegenheit, die älteste bekannte Steuerordnung von Mantua in der Kgl. Bibliothek zu Berlin einzusehen, bei der leider das Titelblatt fehlt. Sie ist in ßaschischrift 16691) auf 6 Bl. kl. 4° gedruckt. Die Typpn sind viel besser als in der von 1695. Ob dies die erste gedruckte Steuerordnung ist, lässt sich nicht entscheiden.*) Der erste der 17 Paragraphen beginnt: מצד הכח הנתן לנו ח״מ מאת מעלת הועד כללי יצ״ו .... בהסכמה נעשית אור ליום ג׳ ד׳ חשון שהוא כ״ט אוטובר ת״ל לפ״ק לסדר סדר ההערכה כאשר יורונו מן השמים . . .. Nach dem letzten Paragraphen soll die Verordnung bis ויה טבת תל״ג in Giltigkeit bleiben. Drei Monate vorher müssen die Vorsteher eine Gemeindeversammlung berufen, die in Anwesenheit von mindestens 32 Gemeindemitgliedern und den Vorstehern beschliessen könne, dass die Steuerordnung weiter in Kraft bleibe, oder geeignete Männer wählen solle, um eine neue, den Zeitverhält־ nissen und dem Stande der Gemeinde entsprechende auszuarbeiten. Die Steuerordnung ist Montag den 10. Cheschwan 1669 unterzeichnet von Salomon b. Benjamin Formiggini, Benjamin b. Josef Fano, Abraham b. Immanuel Pontremoli, David b. Eliakim Levi. Die Bilanz, von der der grösste Teil der Verordnungen handelt, ist im טבת einzureichen. Stimmberechtigt sind, wie 1695, .diejenigen, die ein Vermögen von 500 Skudi versteuern. סדר ההערכה von 1783 6 Bl. fol. bei Eliezer Salomo d’Italia besitzt Herr Dr. Porges. Einteilung, Namen der Taxatoren und Unterschrift sind genau wie 1786. >j Steinschneider hat auf dem Schmutzblatt bemerkt, dass dieses Exemplar in Benzian’s Catalog 1888 S. 58 n. 1288 falsch mit a. 1711—14 verzeichnet sei. Da die Steuerordnung Anfang November 1669 fertig war, ist sie sicherlich noch in diesem Jahre, nicht 1670, gedruckt. *) [Die .Frankfurter Stadtbibliothek besitzt Mantuaner Steuerordnungen für die Jahre 1646—49, 1726—29 (vgl oben S. 118) und 1750—63]. Fr.

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