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Zeitschrift für hebraeische Bibliographie · 1905-05-01 · 5 (September-Oktober 1905) · p. Seite 156

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Journal
Zeitschrift für hebraeische Bibliographie
Volume
IX (1905)
Issue
5 (September-Oktober 1905)
Date
1905-05-01
Page
Seite 156 (sequence 28)
Language
German
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156 wurden sie gesetzlich verpflichtet, solche zu fühlen. Oie Wahl des Namens wurde in der Regel ihnen überlassen, daher die schönen, aber auch auffallenden Namen. Die Juden Waren aber mitunter unvorbereitet und in Verlegenheit, überliessen also die Wahl dem beauftragten Beamten. Daran knüpfen sieh allerlei Anekdoten) so z. B. antwortet eine ganze Reihe auf die Frage: ״Wie wollen Sie heissen?“ ״Wie Sie heissen“ (d. h. befehlen); der Beamte versteht das so, dass die Gefragten den Namen des Beamten annehmen wollen. Ein schalkhafter oder spekulativer Beamter oktroirte einem Juden einen unanständigen Namen, und es kostete eine namhafte Summe, um durch Einschaltung eines Buchstaben den Namen in anständiger Gesellschaft aussprechen zu dürfen. So gab auch die Einführung von Familiennamen Gelegenheit, zu Gelderpressungen seitens der Beamten. Saphir schrieb einmal: ״Die Regierung will stets das Beste der Juden, das ist ihr Geld“; der gehetzte Pöbel belohnt sich noch heute durch Plünderung. Unter den jüdischen Familiennamen dürfen die vielen von Ortsnamen abgeleiteten um so weniger auffallen, als diejenigen, Welche sie annahmen, häufig schon nach Vaterland und Geburts- oder früherem Wohnort genannt worden waren, wie oben ein Beispiel gegeben ist. Das Studium der Familiennamen ist also mit dem geographischen enge verbunden. Die systematische Deutung hebräischer Ortsnamen, deren Hauptquellen Schriften über Scheidebriefe sind (שמות הגטין), beginnt ebenfalls vor 80 Jahren mit Zunz’ Abhandlung über ״hispanische Ortsnamen“ (Zeitschr., Berlin 1823), wird seitdem in einzelnen Abhandlungen fortgesetzt, das Material durch Register von Ortsnamen in Catalogen zusammengestellt. Ein allgemeines Wörterbuch der hebräischen Ortsnamen ist noch weit im Felde, erfordert noch mehr Arbeits-Kraft und -Lust als Geld. Eine verdienstliche Leistung ist: Gallia judaica von H. Gross (Paris 1897), wo ein allerdings nicht notwendiger Bestandteil von Gelehrtengeschichte aufgenommen ist, der ursprünglich die Haupt- Sache sein sollte, aber durch Neubauer-Renan’s ״Rabbins“ in der Hist. Littör. de la France Bd. 27 u. 31 in den Hintergrund gedrängt wurde.. Die Abgrenzung der beiden Gebiete der Namen.- künde, Personen und Orte, lässt sich nicht wohl durch allgemeine Normeu regeln, weil die tatsächlichen Verhältnisse jedes Landes und die Vorarbeiten auf jedem beider Gebiete zu berücksichtigen sind. Die Monatsschr. für Gescb. u. W. d. J. 1905 S. .508 berichtet über die Sitzungen der Kommission zur Herausgabe einer Germania judaica. Nach S. 511 n. 13 ist in Aussicht genommen, dass spätestens 8 Jahre nach Veröffentlichung des endgültigen Arbeitsplanes der 1,. Band erscheine. Hoffentlich; wird dieser Termin für

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