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Zeitschrift für hebraeische Bibliographie · 1903-03-01 · 2 (März-April 1903) · p. Seite 35

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Journal
Zeitschrift für hebraeische Bibliographie
Volume
VII (1903)
Issue
2 (März-April 1903)
Date
1903-03-01
Page
Seite 35 (sequence 3)
Language
German
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3g Ephraim, vgl. auch Friedberg, Gesch. der Familie Schor S. 19. S. 57: Mordechai ist auch im Buche שכל מוב (Dyhemfurt 1735, 12°), im Abschnitte בא erwähnt. S. 63: lieber Nachman Krochmal schrieb auch ׳ ausführlich Lettens, in seinem זכרון בספר (Wien 1869). S. 77 No. 301, in der Einleitung zum Buche ארבע שימות heisst es זאלקווא nicht זאלקווי wie Verf. im Namen Dembitzers angiebt. Von grossem Werte und interessant sind die Seite 81—125 aus dem Gemeindebuche mitgeteilten Daten über das innere Leben der Gemeinde Zolkiew. Erwünscht wäre eine eingehende Studie über die Zolkiewer Druckerei, die die Angaben in Ltbl. d. Q. vervollständigen würde. B. F.] DERMER, OH., העברי הסמן, Katechismus. London, Druck v. E. Rabbinowitz, 1902. 61, 3 u. 4 S. 8°. DUENNER, J. Z., הגהות, Bemerkungen zum babylonischen u. jerusalemischen Talmud. Th. III, zu den Traktaten סנהדרק מכות שבועות והוריות. Frankfurt a. M., A. J. Hofmann, 1902. 266 S. 4°. M. 5.— [Der im Jahre 1897 erschienene II. T. der הגהות ist in ZfHB. II S. 1 ff besprochen worden. Die wissenschaftliche Forschungsmethode des Verf.’s ist im vorliegenden T. die gleiche, wie in den früheren Teilen. Durch Vergleichung mit den anderen, von den bisherigen Erklärem nur wenig beachteten Halacha-Quellen (Mechilta, Sifra, Sifre u. Tosefta) hat der Verf. in den hier behandelten Traktaten eine besonders reiche Ausbeute an trefflichen Correcturen, überraschend neuen Erklärungen und kritischen Erörterungen gewonnen. Auffallend ist, dass dabei nicht auch zu Sanhedrin der יד רמה betitelte Oommentar des R. Me'ir Abulafia benutzt wurde, der eine reiche Fülle von guten Lesarten und Erklärungen darbietet. Als Beispiel sei erwähnt: Anf. Abscbn. חלק hat Abulafia הכופר בתחיית המתים anstatt: האומר אין ת׳״ה מן התורה. Fol. 100 b hat er die wichtige Notiz: גבזוה רבנן להאי ספרא דבן סירה (wie noch einige andere Mss.). In Fol. 111b fehlen nach A. auch im Babli die Worte אין להם חלק לעוה״ב שנאמר (vgl. vorl. Werk 8. 84). — Wir wollen zu vorliegendem Werke nur einige Bemerkungen verzeichnen. Auf S. 4 befindet sich die Ansicht, dass die ganze Diskussion in Sanh. 5af. (וסהכא להתם וכר) aus sehr später Zeit, vielleicht gar aus der Zeit der Saburäer herr&hrt, als Babylonien Palästina weit überflügelt hatte, während zur Zeit von Rab und Samuel der Besch Galutha nicht gewagt hätte, einen Gesetzeslehrer,. der nicht in Palästina autorisiert worden, zum Richter zu ernennen. In späterer Zeit hätte man geglaubt, dass es von jeher so gewesen sei (סברו שמעולם היתה כך)" Wir halten diese Ansicht für unrichtig, denn man war sich in Babylonien zu allen Zeiten bewusst, dass erst מכי אתא רב לבבל die Glanzperiode der dortigen Schulen begonnen habe. Seit dieser Zeit aber waren die babylonischen Lehrer nicht in jeder Beziehung כפופין לנשיא דא״י. Nennt doch B. Jochanan Bab und Samuel רבותינו, und ist doch Samuel Richter, ohne in Palästina die Autorisation erhalten zu haben, ebenso wie Rab Nachman u. A. — Zu S. 8: Die dort befindliche von Baschi abweichende Erklärung zu דלמא בתר דעברוהו (Sanh. 11b) hat bereits Rapoport in Kobaks Jeschurun II, 1857 (hebr. S. 52 ff.) geltend gemacht, vgl. noch Frankels Monatsschr. 1852 S. 334 f. und DMZ. IV, 104. — S. 18 f. wird als auffaflige Erscheinung verzeichnet, dass man einen Ausspruch Samuels im Jerusch, findet, von dem im Babli nichts erwähnt wird; vgl. dazu Frankel Mebo Jer. S. 40b, der

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