Zeitschrift für hebraeische Bibliographie
- Journal
- Zeitschrift für hebraeische Bibliographie
- Volume
- VI (1902)
- Issue
- 5 (Sepbember-Oktober 1902)
- Date
- 1902-09-01
- Page
- Seite 137 (sequence 9)
- Language
- German
- Belongs to
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137 Hervorhebung, auch fragliche Schreibweisen der Namen und bildet so, über den Rahmen seiner eigentlichen Zweckbestimmung hinaus, einen schätzenswerten Beitrag zur jüdischen Literaturgeschichte. — Der erste Teil des ״Index“ giebt die Autoren in alphabetischer Folge, der zweite die Anonyma. Die äussere Einteilung ist geschickt in der Weise getroffen, dass die Buchstaben a bis i die Jahrgänge der Zeit- Schriften bezeichnen, die die Arbeit enthalten. Ein kurzer ״Schlüssel“ giebt ein nach Paragraphen bezw. Zeitabschnitten geordnetes systematisches Inhaltsverzeichnis des Ganzen. — F. Kauffmann, Frankfurt a. M] NEUBUERGER, FR., Das Sonderrecht der gemeinen Judenschaft zu Fürth und in dessen Amt im achtzehnten Jahrhundert. I. Das Verfassungsrecht, historisch-dogmatisch dargestellt. Fürth-Nürnberg, Commissionsverlag von Lewy ßosenberg, 1902. 48 u. 4 S, 8°. (S.-A. aus Monatsschrift für Gesch. u. Wissensch. des Judenthums 1901.) (Die gemeine Judenschaft in Fürth und in dessen Amt ist diejenige kirchlich-politische Körperschaft, die 1717, also etwa zweihundert Jahre nach der ersten Ansiedelung, auf Grund eines Vergleiches zwischen den markgräflich Ansbach’schen und den dompröpstlich Bamberg’schen Juden, welche im Gebiete der Hofmark Fürth wohnten, und bis zum neuen Judengesetz in Bayern von 1818 fortbestand. (p. 5). Diese Körperschaft war ein völlig autonomes Gebilde mit staatsrechtlichem Character (p. 11) und bot den Juden den ganz besonderen Vorteil, dass sie die Schutzverwandtschaft direkt übernehmen konnte, und dass ihre Zugehörigen, auch wenn sie im Auslände lebten, nebst ihren Kindeskindern, ewig den Schutz der Körperschaft genossen. Diese Körperschaft wurde regiert auf Grund des schutzherrlichen Reglements und der darauf aufgebauten Satzungen, die dem Verf. der vorliegenden Schrift in verschiedenen Manuscripten und seltenen Drucken aus dem Fürther Gemeinde-Archiv Vorlagen und von ihm nicht veröffentlicht, wohl aber einer lichtvollen, klaren Erörterung unterzogen werden. Das Buch behandelt in streng juristischer Beweisführung 1) den Umfang und die rechtliche Natur der Gemeinschaft (p. 8) und die Schutzverwandtschaft (p. 11), 2) die Selbstregierung und ihre Organe, deren unverantwortliche, die weltliche (p. 22) und die geistliehe (p. 80) oberste Behörde bilden, deren verantwortliche durch die Kollegialbehörden im Ehrenamt (p. 87) und die besoldeten Beamten (p. 44) repräsentiert werden, 8) am Schluss die Funktionen der Körperschalt, (p. 44). Ueberall werden die staatsrechtlichen Grundlagen und Parallelen mit den Verhältnissen anderer Städte und Staaten gegeben. Zu bemerken ist zu S. 20, dass ähnliche Vorrechte, wie in Fürth die jüdische Gemeinde auch an anderen Plätzen hatte, z. B. in Livorno; in vielen mährischen Gemeinden gab und giebt es noch völlig autonome jüdische Communen mit allen Rechten der Selbstverwaltung. — Die weiteren Abhandlungen, die der Verf. in Aussicht stellt, werden bei den Vorzügen seiner Arbeit und der Wichtigkeit des Gegenstandes in Fachkreisen allgemeines Interesse finden. — J. JE] PRAETOR1US, F., Ueber die Herkunft der hebräischen Accente. Berlin, Reuther u. Reichard, 1901, V, 54 S. 8° M. 4. ROSENBAUM, E., Une conförence contradictoire religieuse et seientifique sur Panatomie et physiologie des Organes genitaux de