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Zeitschrift für hebraeische Bibliographie · 1901-01-01 · 1 (Januar-Februar 1901) · p. Seite 13

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Journal
Zeitschrift für hebraeische Bibliographie
Volume
V (1901)
Issue
1 (Januar-Februar 1901)
Date
1901-01-01
Page
Seite 13 (sequence 13)
Language
German
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bar hat der Verf. Ludewigs Urkundensammlung nicht erst nachgeschlagen. Was S.33ff. zur Judenverfolgung von 1480 über die von Hasche behaupteten Münzmalversationen der Juden gesagt wird, hat nur den Zweck, offene Thüren einzurennen, da es noch keinen ernstem Geschichtsforscher beigefallen ist, die im Jahre 1440 erfolgte Prägung von sog. Judenkappen oder Judenhüten, die übrigens eine besonders werthvolle, vollwichtige Münze waren, als einen Beweis jüdischer Münzvergehen vor 1430 hinzustellen. — S. 84: Wenn in den Ann. Freiberg, berichtet wird״ dass die Juden 1411 gefangen und hernach ganz aus dem Lande verwiesen worden sind, kann dieses ״hernach“ doch nicht wie Verf. es für möglich hält, sich mit dem Jahre 1480 decken. — S. 85 Z. 1 bis 8 ist eine Vermutung ohne jeden Anhaltspunkt. — Das. Z. 19 (auch Sidori 46) muss es statt 1541 (aus Ami. Freiberg. S. 219) 154 •> heissen, was Yerf. aus seinem eigenen •Buche S. 17 Z. 11 v. u. hätte ersehen können. — S. 86: Mehr, als Yerf. über den Juden Abraham zu Lipczk nach Sidori zu erzählen weiss, ist aus dem Urkundenb. d. Stadt Leipzig (in Cod. dipl. Sax. reg.) zu entnehmen. Warum ist dieses Urkundenbuch, da doch Yerf. auf den Cod. diplom. sonst in den Fussnoten mehrfach verweist, nicht benutzt worden? Yerf. schreibt Sidori S. 87 ab, dass 1441 den jüdidischen Bewohnern Leipzigs eine Privatsynagoge in ihrem Hause gestattet wurde. Aber schon 1489 war Abraham mit seiner Familie gefangen, gebrandschatzt und zu dauernder Landesverweisung verurtheilt (Urkundenb. der Stadt Leipzig, N. 203). — S. 37: Die Abschaffung der Dresdener Juden i. J. 1430, meint Yerf.. kann keine vollständige gewesen sein, denn eine Urkunde vom Jahre 1430 giebt Nachricht von einem Juden Jordan in Dresden. Dieser Jordan aber war der Schwiegersohn des Abraham aus Leipzig und als solcher seit 1430 (s. Urkundenb. von Leipzig S. 115) privilegiert, im ganzen Lande zu wohnen. — S. 37: Der Name Waroeh ist nicht ״verstümmelt“, sondern völlig gleich Baruch, nur ein wenig abweichend geschrieben. Auch über Meister Waroeh sind die Hauptquellen abgedruckt in dem vom Yerf. nicht benuzten Urkundenbuch der Stadt Dresden in Cod. dipl. Sax. reg. — S. 38: ״Uebrigens scheint Waroeh“ u. s. w. Warum ״scheint“, da es doch urkundlich feststeht? — S. 41: Woher weiss Yerf. mit einem Male, dass Baruch ein ״polnisch-jüdischer“ Arzt gewesen? ״Während die fürstlichen Brüder, i. J. 1468 . . einen Schutzbrief verliehen hatten, . . erfolgte öl Jahre später die Ausweisung eines jüdischen Arztes aus Freiberg. Sonderbare Satzverbindung. — S. 43, Z. 16 v. u. ff. ist zum Theil aus Sidori 46, aber wie wenig stichhaltig ist die Argumentation des Yerf., dass der ״mildgestimmte Vater August“ sicher kein Judenfeind gewesen ist! Mit dieser Annahme stimmt nicht, dass Kurfürst August auf die Eingabe der Stände von 1565 die judenfeindlichen Beschwerdeführer ganz nach ihrem Wunsche beschieden hat, was Yerf., dem Sidori 47 gewiss nicht entgangen ist, zu verschweigen vorzog. — S. 44 unten: Eine grundlose Vermuthung des Yerf. ist, dass zu dem in der Mitte des XVI. Jahrh. erlassenen scharfen Verbote des Aufenthalts von Juden in Bergstädten ein Jude in Leipzig, Namens Ephraim 1502 Veranlassung gegeben hat. Wie sonderbar, dass eine Massregel gegen die Juden erst 50 Jahre nach der sie rechtfertigenden Veranlassung erfolgt sein soll! Denn dass schon ״von da ab“ (d. h. etwa von 1502 ab) die Juden in Freiberg nicht übernachten durften, wie Yerf. S. 45 berichtet, ist urkundlich oder aus alten Chroniken nicht zu erweisen. Neu ist auch, dass der wegen Münzfälschung 1602 in Leipzig ver-

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