Mannheim
Compact Memory

Zeitschrift für hebraeische Bibliographie · 1901-01-01 · 1 (Januar-Februar 1901) · p. Seite 11

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Zeitschrift für hebraeische Bibliographie
Volume
V (1901)
Issue
1 (Januar-Februar 1901)
Date
1901-01-01
Page
Seite 11 (sequence 11)
Language
German
Belongs to
journal issue
OCR quality
93% known words query
IRI
…/2254995-7565897-7600097--0838-2255795
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

No entity mentions on this page.

OCR text

— 11־ — Verf. deW Nachweis schuldig geblieben. Oder vielmehr, das Ganze ist ohne Zweifel nach irgend einer unzuverlässgen Chronik abgesehrieben, die, wie noch Bien er und Sidori, die Judenordnung Heinrichs des Erlauchten in das J. 1245 (statt 1265) gesetzt hat. Aus 1245 ist durch einen Druckfehler 1248 geworden. Hätte der Yerf. sich den Inhalt der angeblichen Urkunde von 1248 nur ein wenig angesehen, wäre ihm die Identität derselben mit der auch von ihm S. 18 ff. besprochenen Judenordnung vom Jahre 1265 nicht einen Augenblick zweitelhaft gewesen. — Völlig aus der Luft gegriffen ist die Behauptung (das.), dass die Juden in Sachsen ״die damals infolge der Unsicherheit der Transporte entstandenen Wechselgeschäfte vermittelten“.—״Die Leipziger Judenburg“, heisst es weiter, ״befand sich imXHI. Jahrh.“ etc. Woher weiss das der Yerf., da doch der ״Judenburc“ in Leipzig erst in der Mitte des XIV. Jahrh. urkundliche Erwähnung geschieht? Unklar und jedenfalls unrichtig ist, dass die Juden ״erst nach dem XY. Jahrh. nach dem Brühl in Leipzig übersiedeiten“. Eine solche Uebersiedelung hat niemals stattgefunden. 1704 wurde den jüdischen Messbesuchern der Brühl als alleiniger Aufenthaltsort angewiesen. Dem Yerf. ist die älteste Erwähnung einer Gemeinde und einer Synagoge in Leipzig aus der Mitte des XHI. Jahrh. (EGA אור זרוע I 215b) unbekannt geblieben. — S. 9: ,,In der Meissener Vorstadt besassen sie nachweislich bis zu Anfang des XHI. Jahrh. Grundstücke“. Das ist imerwiesen und unerweislich, da (s. S. 15) die älteste Urkunde, welche auf das Vorhandensein von Juden in Meissen deutet, vom 6. Juli 1286 datiert ist. Ebenso unerwiesen und unwahrscheinlich ist auch, dass sie sich dort ״vielfach mit Feld- und Ackerbau“ beschäftigt haben. — Was S. 14 über den dreifachen Gerichtsstand in dem Schutzbriefe Heinrichs des Erlauchten vom J. 1265 gesagt wird: ״vor dem Kaiser, dem Markgrafen, dem Kämmerer“ ist ein Irrthum Lindau’s, dem Levy naehschreibt. Hasche in seiner Diplomatischen Gesch. Dresdens, der zuerst darauf aufinerksam macht, hat das nichtige: a) vor dem Kaiser oder dem Markgrafen (muss der Jude 1 Mark Gold als Busse zahlen), b) vor dem Kämmerer (1 Mark Pfennige), c) vor einem geringeren Richter (1 Pfund Pfeffer). — S. 15 Z. 17: ״das Domkapital bezahlte“, lies: Domkapitel. Das. Z. 20 st. cavitatis 1. caritatis. Die angezogene Stelle ist Fabricius, Ann. Misn. p. 44. — S. 16: ״Ob die beiden Juden Isaak und Bule getauft waren und ob damals die Juden in Meissen noch Grundeigenthum besitzen durften“, ist beides keine Frage und durchaus nicht ״schwer zu entscheiden“. Es waren Juden, die Haus und Hof besassen. — S. 19 Z. 2: Die angebliche Urkunde aus dem J. 1828 (neben der von 1880) beruht auf einem Irrthum. Die wirklich vorhandene Urkunde ist vom 12. April 1880 (s. Urkundenbuek der Reichsstadt Mühlhausen i. Th. N. 884). — S. 21: Die Judenverfolgung in Erfurt hat nicht 1348, sondern 21. März 1349 stattgefunden. — Die Anführung S. 22 Z. lff, angeblich aus Fabric. Ann. Misn. 129, ist nebst den anderweitigen Belegen (statt Cabrisius lies: Calvisius) nicht aus Fabricius, sondern aus Vogel, Leipziger Annalen 44b gedankenlos abgeschrieben. Sensinudus statt seminudus ist Schreib- oder Druckfehler bei Levy, ebenso condemnit für contemnit, dieses letztere aber ist nur bei Vogel sinnentstellender Druckfehler statt des bei Fabricius richtig gedruckten ״contremuit“. Dergleichen passiert aber, wenn man secundäre Quellen benutzt und dabei angiebt, dass man aus einer primären Quelle geschöpft habe. — S. 22: ״Friedrich der Ernsthafte soll die Verfolgung und Hinrichtung der Juden gebilligt

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.