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Zeitschrift für hebraeische Bibliographie · 1900-01-01 · 1. (Januar-Februar 1900) · p. Seite 29

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Journal
Zeitschrift für hebraeische Bibliographie
Volume
IV (1900)
Issue
1. (Januar-Februar 1900)
Date
1900-01-01
Page
Seite 29 (sequence 29)
Language
German
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29 Han brachte vor uns einen Codex, in welchem Tora, Propheten und Hägiographen enthalten waren: und wir erklärten, dass er in dieser Gestalt belassen werden dürfe.“ Eine andere Baraitha daselbst tradirt: ״Wenn jemand verbinden * will Tora, Propheten und Hagiographen, soll er sie'verbinden. . . . . Will er einen solchen Codex in einzelne Bücher zerschneiden, darf er es auch.“ Die Misehna sagt Baba Bathra 11a: ״Die heiligen Schriften dürfen die Besitzer nicht theilen“, was Raschi dahin .interpretirt, dass die 24 Bücher nicht zerschnitten werden dürfen. Was die Verbreitung der heiligen Bücher betrifft, meint Weir: ״Die meisten Bücher waren das Eigenthum der Synagogen: Privatpersonen besassen solche selten, sie erhielten die Kenntnis ihres Inhalts in den Schulen und vom Anhören der Vorlesungen in der Synagoge, wo das Gesetz regelmässig jede drei Jahre einmal vorgelesen wurde, was von Auszügen aus den Propheten begleitet war“ (42). Dies ist falsch. Da es ein religiöses Gebot war, dass jeder Jude sich die Tora abschreibe, hat es sicherlich viele Exemplare gegeben. Wir sind jedoch nicht auf diese Schlussfolgerung angewiesen, da einige Aussagen der Misehna die Existenz vieler Exemplare verrathen. Gittin IV, 6 heisst es: ״Man darf von einem Heiden keine Bücher, Mezuzoth und Tefillin kaufen.“ Baba Mezia 11,8: ״Wenn jemand Bücher findet, soll er einmal in 30 Tagen in ihnen lesen.“ Baba Kamma X, 3: ״Wenn jemand seine Geräthe oder seine Bücher in der Hand eines anderen erkennt etc.“ (Zur Einleitung in die H. Sehr. p. 3). Hierher gehört auch die schon angeführte Misehna, ob man die heiligen Schriften unter einander theilen dürfe. Den besten Beweis liefert aber die letzte Misehna in Jebamoth, wo es heisst: Die Gastwirthin habe den Stab, die Tasche und das Torabuch des bei ihr eingekehrten und verstorbenen Reisenden vorgezeigt. Wahrscheinlich trug man die Tora am Arme, denn vom israelitischen König, also vom Ideal der Frommen in den Augen der Talmudlehrer, wird b. Sanhedrin 22a gesagt: Er trage die Tora am Arme, wie ein Amulet (Vgl. das altjüdische Zauberwesen Seite 92 n. 2.) Einer geschiedenen Erau wurden als Ab- Zahlung auf ihre Mitgift drei abgenützte Bücher, Psalmen, Job und Sprüche gegeben, die auf 500 Denare geschätzt wurden (b. Gittin 35 a unten). Es giebt auch noch andere Belege, die unwiderleglich beweisen, dass die biblischen Bücher in den ersten Jahrhunderten unserer Zeitrechnung bei den Juden stark verbreitet waren. Unrichtig ist die Behauptung W.’s, dass die Paraschen im Texte nicht bezeichnet waren. Die Tannaiten sprechen schon von offenen und geschlossenen Paraschen, über die auch W. sich vernehmen lässt. Die Verse ,hingegen wurden durch keine äusserlichen

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