Zeitschrift für hebraeische Bibliographie
- Journal
- Zeitschrift für hebraeische Bibliographie
- Volume
- III (1898)
- Issue
- 5/6 (November-Dezember 1898)
- Date
- 1898-11-01
- Page
- Seite 180 (sequence 52)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
- OCR quality
- 99% known words query
- IRI
…/2254995-7565889-7600084--0601-2255574- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
OCR text
Diese wird im Judentum durch die Forderung gewahrt, es müsse alles לשמה geschehen. Auch jede eudämonistische Begründung der Sittenlehre ist dem Judentum fremd. Lohn und Strafe sind nicht Prinzip,-, sondern blosse pädagogische Hilfsmittel der Sittenlehre. Wie durch die Würde des Prinzips, so steht die E. d. J. auch auf besonderer Höhe durch den durchaus universalistischen Charakter. Durch die Erkenntnis von der Einheit Gottes wird zugleich eine erhabene Auffassung vom einheitlichen Universum ermöglicht und hierdurch wie durch die Annahme eines einzigen Menschenpaares ist die Einheit des Menschengeschlechts gegeben. Die Fremdengesetzgebung der Bibel ist in ihrer ragenden Grösse auch nicht von unserer Zeit erreicht. Zahllos sind die Stellen, in denen im Talmud der Universalismus ausgesprochen ist. Das Ziel der-Sittlichkeit ist die Heiligung des Lebens. Dies geschieht zunächst und in erster Linie durch das ethisch Heilige. Und dies ist auch im Judentum das Wesentliche; so wird Gott an der wichtigsten Stelle in Ex. 34 nur durch ethische Eigenschaften bezeichnet. Aber auch das rituell Heilige dient durch seine symbolische Bedeutung der Sittlichkeit. Dadurch, dass das Ziel die Heiligung des Lebens ist, wird das Ganze der Sittlichkeit angestrebt und die Gefahr vermieden, dass eine bestimmte sittliche Idee ein zu grosses Uebergewicht erhält und dadurch in ihr Gegenteil umschlägt (Chauvinismus aus Patriotismus, Fanatismus aus Glaubensinnigkeit). Die Heiligung des Lebens, ״die Versittlichung“ wird nur erreicht durch die ״Gesetzlichkeit“. Das formale Element der Unterordnung unter Jen höheren Befehl, das in jeder Gesetzeserfüllung enthalten ist, ist von höchster Bedeutung für die Sittlichkeit. Die־ Freiheit gedeiht nur durch die freiwillige Uebernahme des Gesetzes. Und dadurch, dass jede Handlung auf Grund eines Gesetzes ausgeführt wird, ist am ehesten noch die Einheit der sittlichen Person gegeben, die Möglichkeit vorhanden, ein in jeder Beziehung sittliches Leben zu führen, das überall von sittlichen Ideen durchzogen ist. Denn diese ״Gesetzlichkeit“ ist nicht zu verwechseln mit Legalität; sie wird stets mit dem Gefühle erfasst und mit dem Gefühle gewertet. Dem Judentum ist nichts fremder, als eine finstere strenge Auffassung des Sittengesetzes. Auch die Natur ist ihm als Schöpfung Gottes nicht unheilig, nur noch nicht heilig. Die Natur mit ihrer Gesetzlichkeit steht im Dienste der Moral, sie ist die notwendige Bedingung zur gedeihlichen Erfüllung des sittlichen Berufs. Dieser ist freilich das eigentliche Ziel, die ganze natürliche Welt ist nur das Material für die sittliche Weltordnung. Auch die menschliche Natur ist nicht von Haus aus unheilig und unrein. Sinnlichkeit und Sittlichkeit sind keine Gegensätze. Nicht Bekämpfung sondern Beschränkung, nicht Vernichtung