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Zeitschrift für hebraeische Bibliographie · 1897-01-01 · 1 (Januar-Februar 1897) · p. Seite 29

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Journal
Zeitschrift für hebraeische Bibliographie
Volume
II (1897)
Issue
1 (Januar-Februar 1897)
Date
1897-01-01
Page
Seite 29 (sequence 29)
Language
German
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29 seine mit der L’schen Druckerei erkauften hebräischen Lettern, wann sie ihm feil sind, weder als ganz alt, noch als ganz neu, nach einem hiernach zu machenden billigen Anschläge abhandle. — Wenn hingegen das 0. A. Carlsruhe noch die weitere Bedingung vorsehlägt, dass er keine Gesellen halten, sondern die Druckerei allein besorgen solle, so sehe ich dazu keinen Grund, sondern glaube vielmehr, man habe Ursache zu wünschen, dass sich die Druckerei soweit möglich ausbreite, wiefolglich so viel auswärtiges Geld als möglich ist, hereinziehe und soviel Leute als möglich ist, ernähre. — Yor Ertheilung des privilegii aber möchte gleichwohl dem Hofbuchf. M. durch das 0. A. G. von disseitigem Vorhaben Nachricht zu geben und er zu vernehmen seyn, ob und was er etwa noch weiteres mit Billigkeit zu seinem Yortheil zu bedingen / wisse, um darauf nach Befinden auch noch reflectiren zu können“.67) Am 23• November beschliesst darauf der Hofrath dem 0. A. mitzutheilen, dass man dem W. das Privileg unter den von Gerstlach er festgestellten Bedingungen zu ertheilen gewillt sei; doch solle vorher M. nochmals vernommen und darüber berichtet werden.68) Dieser Bericht läuft am 2. December ein; er lautet: ״Als diesen Nachmittag dem Hof Buch Führer M. der Inhalt des Hdchverehrl. Decrets vom 28. November 11. a. . . . bekannt gemacht worden, erklährete derselbe, dass wenn Serenissimus dem Schutz Juden W. eine Buchdruckerey gnädigst verleihen wollen, er den Lauf der Hf. Gnade und Macht nicht hemmen könne und wolle, der Jud aber die Bedingung von Haltung eigener jüdischer Drucker niemahlen halten könne, denn es gäbe dergleichen keine. Und wenn er sich noch so sehr verbinde, so werden es seine Nachfolger nicht thun können. — Die Unterschleife und Debauchirung der Leute seye das Zuverlässigste, was geschehen werde. Seine Druckerey würde endlich dadurch zum allgemeinen Nachtheil geschmählert, und wann er anno 1760 einige Einwilliguug ertheilet habe; So seye er vors erste jetzo in anderen Druckerei-Umständen als dermablen und fürs andere könne seine damal11ig־e Einwilligung in der Ertheilung Landes-Privilegien nichts praejudiciren. Die Folgen würden das Weitere lehren und was den Verkauf der Lettres anbelange; So erachte er sich zu Haltung des L.’schen Druckerei Kaufs aus sicheren Ursachen nicht verbunden, wenn der Werth dieser Druckerei durch andere neu errichtende entweder in nichts verwandelt, oder so geschmählert werde, dass niemand von ihm verlangen könne, ein solches Werk so theuer zu bezahlen.“09) Inzwischen mochte M. wohl die Erkenntniss gekommen sein, dass das Gewicht seiner Gründe nicht allzu schwer in die Wagschale fallen möchte. Er reichte daher einen Erklärungsnachtrag unter dem 5. December ein, der auch in kulturhistorischer Hinsicht so werthvoll ist, dass er unverkürzt hier folgen möge•״ ״Die Kürze der Zeit gestattete damals als ich in der Juden- Druckerei-Sache ad protocollum vernommen wurde, nicht in dieser Sache ausführlich genug zu seyn, ich will demnach noch einiges nachholen. — 67) Das Gutachten ist auf den Rand des Ueberweisungsprotokolls (Stk 25) geschrieben. — 68) ib. Stk. 26. c9) ib. Stk, 27. Das Datum ist falsch angegeben mit 3. November st. December.

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