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Zeitschrift für hebraeische Bibliographie · 1897-01-01 · 1 (Januar-Februar 1897) · p. Seite 13

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Journal
Zeitschrift für hebraeische Bibliographie
Volume
II (1897)
Issue
1 (Januar-Februar 1897)
Date
1897-01-01
Page
Seite 13 (sequence 13)
Language
German
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13 würdigen.1) Y. Der Tag des ״Kälberhüpfens“ war da, aber es sollte auch einTag, brennend wie ein Ofen, sein, der die Frevler wie Stoppeln versengt (Mal. 3, 19 f). Das eigentliche ״Fest der Lose“, von dem Purim sich trennte wie Wasser von Feuer, von dem es jedoch den Namen (daher auch Etymologie und zugehörige Erzählung) erhielt, war das Versöhnungsfest (Lev. 16,8, M. 214). Es ist mir an dieser Stelle nicht vergönnt, Wesen und Macht des Versöhnungstages, den Esra am 10. Tischri 446 in der verwüsteten Stadt abhielt2), deutlicher zu schildern. Wie hat der zweite Mose die Kraft des gewaltsam eingedämmten Stromes nationaler Erregung, den das letzte Gerinsei uns entdeckte, für seinen hohen Zweck genutzt! An diesem Tage, da bereits der Hohepriester, Priester und Leviten ganz dem Gesetze Moses getreu nach Weisung Esras fungirten,3) gelobte das Volk4 * 6), das Gesetz Mose’s, das ihm wohl im anderen Falle nicht ausführbar erschien, wenn Gott den Schuldigen unter ihnen die schwerste Sünde, die alle in sich schloss, dass sie ihre Kinder unter die Götzendiener hinausgeschickt hatten, verzeihen und das Los ״Für Gott“ obsiegen lassen würde, als Grundgesetz der Gemeinde anzuerkennen. Als die von Esra erflehte und betriebene Kettung sich erfüllte צ) da war das Volk für immer0) der Verlieissung sicher: ״An diesem Tage sollt ihr von allen euren Sünden rein werden vor Gott“ (v. 30). Noch lange hallte der Tag vom Jubel des Volkes wieder7), bis wieder Ernst und Busse ihn ganz ausfüllten und nur stille Freude den Tag beschliesst. (Die rein nationale Freude, später ebenfalls gewandelt, bedurfte, wie wir sahen, bald eines grösseren J) An der Umstellung der Urkunden durch Chr. kann man erkennen, dass schon zu seiner Zeit die urkundliche Ueberlieferung durch die Volkstümliche grösstenteils verdrängt war und Gbr. nicht mehr ihre geringen Keste mit der Estherüberlieferung zu vereinbaren vermochte. Er sah sich zu einer neuen Verteidigung des Königs veranlasst (s. II). 2) Esthers Fasten (4) ist ein stärkerer Beweis dafür, als Nehemias nachträgliches Begehen (1,4—11); (bei Esther äusserlich-sceniscb, kein »Siindenbekenntnis). vgl. Esra8, 21—23.9,1—10,8.(10 ־4־ x).Neh.8,9—12. 9, lff. (Jer.36.) 3) Neh. 10 spricht, trotzdem Priester und Leviten mit unterzeichnen, nicht mehr im Besonderen von den Gesetzen für den Tempel. 4) Neh. 8 setzt den längst gefassten Entschluss voraus; es geht so gemütlich kaum, wie M. im Jahre des bürgerlichen Gesetzbuches schreibt. (S. 201) 6) Neh. 9, 36f.: Standpunkt der obersten theokratisciien Amtspersonen (vgl. E. 9, 7 if.) nach der Kettung wie vor dem Unglück. 6) Was K. Jochanan, Bab. T. Moed katan 9 a, angeführt bei D. Hoffmann (״Das Alter des Versölmungstages“ Magazin f. d. Wiss. d. Juds. III 1876 S. 10) für das Jahr von Salomos Tempelweihe (1. Kön. 8,65; annimmt, dass Israel keinen Versöhnungstag hielt, dürfte Neh. 8 wenigstens für den 10. Tischri zu treffen. Das Volk durfte das Gesetz erst von der freundlicheren Seite kennen lernen. 7) Die Töchter Jerusalems tanzten in den Weinbergen, s. Mischna Ta‘anit 4,8. Das Holzopfer (N. 10,35 s. Herzfeld, Gesell, d. V. J. v. Voll, d. 2. Tempels bis Simon l2 1863 S. 144 f), nicht im Gesetz, war n. m. A. eine spontane Verpflichtung des dankbaren Volkes, gedacht als Ablösung der Materiallieferung zum Mauerbau, die Anfang Ab wahrsch ebenso verlost worden war. Der später für die Holzspende aller Volksklassen bestimmte Tag, der 15. Ab, also der nächste Vollmond, war nach dem Zeugniss derselben Mischna der andere Tag höchster Freude und gleichartiger Feier in Jerusalem.

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