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Zeitschrift für hebraeische Bibliographie · 1896-05-01 · 3 (Mai-Juni 1896) · p. Seite 95

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Journal
Zeitschrift für hebraeische Bibliographie
Volume
I (1896/97)
Issue
3 (Mai-Juni 1896)
Date
1896-05-01
Page
Seite 95 (sequence 23)
Language
German
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95 das Ober-Amt30) untertbänigst ohnmasgeblicb, dass dem Aplicanten willfahret werden könnte, zumal dergleichen Buchdruckereien hin und wieder im Reich aufgestellt seynd . . .“31) Diesem Berichte ist eine Erklärung des Macklott vom 20. October ds. Js. beigefügt, ״er wolle die Sache nieht erschweren, wenn die Judenschaft dasjenige, wozu siesich durch den Hoffaktor Salomon34) gegen mich anheischig gemacht hat, nehmlich ihre eigene jüdische Setzer und Drucker dazu anzuschaffen und nichts' anderes als hebräisch zu drucken, in richtige beständige Erfüllung sezte.“”) Unter dem 1. November beschliesst darauf der Hf. Hofrath: ״Seie also dem Snpplicanten jedoch dergestalt zu willfahren, dass er von einer jeden Presse jährlich 1 neue Louisd’or zum fürstlichen Gymnasio bezahlen solle,“’4) und fertigt unter demselben Tage folgendes Privileg aus: ״Carl Fridrich u.s.w. Nach denen von Euch einberichteten Omständen wollen Wir dem Sohne des dabiesigen Schutzjuden M. Ws. die Errichtung einer Buchdruckerey in hebräischen Schriften, jedoch mit der Einschränkung und weiteren Bedinge gnädigst gestatten, dass er sich einen jüdischen Setzer und Brücker anschaffe, auch nichts als hebräisch drucken, und von .einer jeden Presse jährlich eine neue־ Louisd’or zu Unserem fürstlichen Gymnasio bezahlen solle . . .‘13s) Somit schien die Angelegenheit erledigt. Allein unter dem 8. November erfolgt ein Anschreiben des Hofraths an das 0. A., ״da man ohnerachtet der in dem Berichte des 0. As. vom 1. November . . . enthaltenen Versicherung, dass die Lotterische Ehefrau gegen diese Druckerey nichts einzuwenden habe, vernehmen müssen, dass dieselbe äusserst dagegen protestire und ihr und ihrer Kinder Ruin darunter versire, so hat das 0. A. beregte Lotterin und ihren Beystand hierüber gleiehbalde äd protocofium zu vernehmen, und zugleich, wenn dieselbe nicht consentiret hätte, die Ursachen, warum solches im Bericht angegeben worden, . . . schleunigst einzuberiehten.‘“’6) Dieser Bericht fehlt bei den Akten; aus späteren Stücken aber muss geschlossen werden, dass infolge einer schriftlichen Erklärung des Advocatus Ordinarius Wippermann, als des Curators der Lottersehen Kinder, der gegen Ertheilung des Privilegiums protestirt, dasselbe kassirt und M. W, neuerdings abgewiesen wurde.’7) Aufs Neue in seinen Hoffnungen enttäuscht, arbeitet Löw W. und (seit 1766) auch sein Bruder Hirsch unter Leitung des Faktors Johann Friedrich Cornelius Stern weiter in der Lotter’schen Offiein. Und i. J. 1770 unternimmt ,er nunmehr selbst wiederum den Versuch ein Privilegium zu erhalten. Unter dem 23. Mai 1770 begegnen wir einem neuen Bittgesuch, in welchem es nach den Eingangsworten heisst: 32) Gemeint ist der Hofjude und Juden-Schultheiss Salomon Meyer, Recht S. 85, 239 ff. — ib. Stk־.7 .־ - *) ib. Stk. 9a. lieber das Druckabgabenprivilegium des Gymnasium’s vgl. F e c h t' S. 290 ff. — 35)1 יb. Stk. 8.

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