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Hebraeische Bibliographie · 1865-03-01 · No. 44 März-April · p. [Seite]

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Journal
Hebraeische Bibliographie
Volume
Band VIII. 1865
Issue
No. 44 März-April
Date
1865-03-01
Page
[Seite] (sequence 4)
Language
German
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36 im BERNSTEIN , A. lieber Sie Principien der jiid. Refbrmgeäieinde zu Berlin. Ein W^ort der Erinnerung am 2Ö. Jahrestage des Aufrufs vom 2. April 1845. Als Manüscript für Freunde. 8. Merlin, Dr. v. Sittenfeld 1865. (41 S.) [765] , [Der Red. der Volkszeitung wendet einmal wieder seine geübte Feder den religio* sen Angelegenheiten zu, und man wird es ihm gerne zu Gute halten, wenn dr seine, in leidenschaftsloser und gemüthlicher Weise vorgebrachten Ansichten der ganzen Heformgendsseiischäft unterlegt, welche aus verschiedenartigen Elementen, Motiven und Ansichten entstanden ist. Sehr beachtenswerth sind die Bemerkungen darüber, dass entschiedene Reformen nirgends in ganzen Gemeinden durchdringen können, dass es also die Aufgabe Einzelner sei, ihren Cultus zu reformireh, ohne dadurch Secten zu stiften. Das vollständige Verunglücken einer Reformsynöde wird hier mit begreiflicher Pietät verschleiert. Frappirt hat es uns, dass bereits ״das junge Geschlecht die Früchte der geschwundenen Jahrzehende geniesst, aber dfer Grundzüge und Principien sich wenig bewusst wird, das Gemeindeleben und Bewusstsein nur noch in den einzelnen Tagen des Festgottesdienstes ein Zeugniss der stillen Existenz ablegt״ (S. 6), während die Schlussbemerkung als Trost und Ruhm sich damit bescheidet: ״Wir haben begönnen!“] ־ CASTAIGNE, N. F. EUS. Note sjir le sceau que Ton apposait 4h temps de Philippe-Aüguste sur les obligations dues aux juifs, par J. F. E. 0...; biblioth6caire de lä ville d’Angoüleme. 8. Angoüleme, 1865. (8 SS, u. Tafel. Nur in 100 Exempl. gedruckt.) [766] [Hr. €.' hat im ״Bulletin de la Societe archeologique de la Charente“ die oben als besonderen Abdruck angegebene gelehrte und interessante Notiz über einen* bis jetzt kaum beachteten Punct der Siegelkunde veröffentlicht. Sie ist von der chromolithographischen Abbildung eines vor einigen Monaten in Angoüleme gefundenen, unbekannten Siegels begleitet. Die dasselbe umgebende Legende ist aus göthischen, durch, Doppelpuncte getrennten Buchstaben gebildet mit einem *vorangehenden, als Zeichen der Abkürzung^durchstrichenen S. Der Vf. bemerkt; ״Cette legende se lit ainsi; jg (sigillum) J: V: D;JE; 0: R: V; M. (Judaeorum) et est süiyie d’une cröisette pattee. Dans le champ tout uni, on ne voit qu’une ätoile a six pointes et le croissent de la lune, embleme de l'lätemel, represente seulement ici par ses ceuvres, suivant le commandement du Döcalogue: Non facies tibi sculptile (Exod. 20,4).“ Nach dieser wörtlich mitgetheilten Beschreibung erklärt Hr. Castaigne den Gebrauch des Siegels. Er lehrt uns. dass zufolge einer Verordnung des Königs Philipp August ein Jude Nichts von Dem, was er verliehen, zurück verlangen konnte, wenn die Verschreibung, deren Inhaber er war, nicht vorher besiegelt war, n. dass das Siegel zwei katholischen Bürgern jeder Stadt zur Bewahrung gegeben wurde, welche schwuren* dass die, in dein von ihnen besiegelten DocUmente erwähnte Sumnie die wirkliche Schuld sei. Nach den Worten der Verordnung bewahrte einer der Bürger das Siegel, der andere einen Gegenstand, welcher in dem gedruckten Texte (Recueil des Ordonn. T. I, S. 45) rulta genannt wird. Hier befindet sich eine sehr gediegene Beinerküng des Hm. Adh. Säzerac de Forges, Mitgliedes der Soc. archeologique de la Charente, und eine Berichtigung dieses Textes nach der Handschrift des Archivs von Hm Carissau, Professors der Geschichte am Lycaeum zn Angoüleme, der seine Forschungen mit denen des Hm. Castaigne vereinigt hat. Aas diesem dreifachen Zusammenwirken geht hervor, dass das Wort rulta (welches an das von Du Cange in Bezug auf den gelben Rundschild, den die Juden zur Unterscheidung vöfc' den Christen am Halse trugen, erklärte rota erinnert) ein Druckfehler ist und, rulta heissen muss, welches Wort hier ohne Zweifel die Rolle oder das lange aüfgerollte Pergament, auf welchem mau die Obligationen der Juden uotirte, bedeutet. Es scheint, dass dieses Siegel erst 1123, unter Louis VIH, welcher es durch Eintragung bei der competenten Gerichtsbehörde ersetzte, äusser Gebrauch gekommen. Hr. E. Castaigne beschliesst seine kurze, aber inhaltreiche Arbeit, die sOwöbl für

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