Hebraeische Bibliographie
- Journal
- Hebraeische Bibliographie
- Volume
- Band VII. 1864
- Issue
- No. 42 November-December
- Date
- 1864-11-01
- Page
- [Seite 130] (sequence 6)
- Language
- German
- Belongs to
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noch will er durch eine Kritik desselben fromme Gemüther verletzen (S.‘ 139); er will nur den Juden vertheidigen, der nicht Christ wird,4) indem er drei Stadien des Christenthums bis zur kirchlichen Weltmacht geschichtlich verfolgt und in sehr anziehender Weise schildert, zuletzt namentlich den Conflict mit der Wissenschaft hervorhebt, — deren Ursprung unter den Heiden heute wohl allgemein zugegeben wird. Wie sich das Judenthum als eine Weltmacht dazu verhalten hätte, bedarf keiner Untersuchung, denn es liegt im Wesen der Religion überhaupt nicht, eine solche zu werden, und das Judenthum hatte wohl auch die höhere Aufgabe, die Macht des ,unterdrückten Glaubens zu lehren. Die gegenwärtige Bewegung in der Christenheit, sich von dem Dogma und der Kirchenherrschaft zu befreien, bleibt unberührt, vielleicht darum, weil die Betrachtung der Gegenwart überhaupt einem neuen Cyclus vorbehalten ist, der auch das Mittelalter ausführlich behandeln soll, wovon der Vf., zum Schluss gedrängt, nur einen ״dürftigen Ueberblick“ (S. IX) geben konnte. Wenn er uns aber noch nicht deutlich genug zeigt, was von dem ursprünglichen und speeifischen Judenthum nach dem Läuterungsprocess im Schmelztiegel als edles Metall zur Verwerthung für die Zukunft bleiben soll; so erkennen wir doch die lösbare Beimischung und die Schlacken: Staat und Nationalität, der-wechselnde äussere Cultus und ein bestimmtes positives Dogma, oder etwa gar eine bestimmte philosophische Anschauung. Die Negation des Heidenthums, auf welche man bekanntlich von jeher,׳ und mit Recht, grosses Gewicht gelegt hat, und die von den pbilosophirenden Theologen zu einer Negation aller concreten Vorstellungen von Gott, als Antropomorphismen, erweitert worden, ist als Negation eine geringe Befriedigung des Gefühls, welches die Religion, als Gegensatz zur Philosophie, kennzeichnet. Die sittlichen Begriffe finden ihren Ausdruck im Gesetze, welches vom politischen und socialen Leben modificirt wird, und was bleibt nach allem dem an der מLehre,“ die auch von Persönlichkeiten und Oertlicbkeiten unabhängig sein soll? Die Frage spitzt sich in das künftige Verhältniss der Juden zum Judenthum. Ohne diesen Mittelpunkt der Divergenzen direct und erschöpfend zu behandeln, hat doch G. seine Ansicht darüber deutlich genug zu erkennen gegeben. Während des zweiten Tempels bildeten Fremdlinge, Proselyten, einen grossen(?) Theil des Volkes. ״Das Judenthum hat die Schranken des engen Volksthums gebrochen, nicht die Geburt znacht• den Juden, sondern die Ueberzeugung, die Anerkennung des Glaubens% und auch derjenige, welcher nicht von jüdischen Eltern erzeugt ist, aber den wahren Glauben in sich aufnimmt, wird ein Vollberechtigter“ (S. 85) — d. h. in Zukunft zu dem blossen Namen. — Die religiöse Genialität der Nation ist also einerseits nach schwerem Kampfe zur Verwirklichung gelangt, und wird anderseits auf diejenigen übertragen, welche ohne diese Geinialtät zu denselben Resultaten gelangt sind. Welche Berechtigung hat der Jude, sich ferner als den bevorzugten Vertreter, den Missionär dieser Ideen zu halten; was folgt aus der ״ Auserwählung “ der Nation für die künftige Mission des einer andern Nation angehörenden Juden? Factisch hat der Jude, und sogar der philosophirende, sich bis in die neueste Zeit als solcher schon durch seine blosse Geburt angesehen; das wird unser gründe lieber Historiker nicht in Abrede stellen. Ueber das Proselytenthum hegte man versebiedene Ansichten, man bezeichnete bekanntlich einst die Fremdlinge als einen ״Aussatz“ in Israel. Nicht durch einen blossen Glauben an den Monotheismus, sondern durch den Anschluss an Nation und Gesetz, durch die Anerkennung ihres Berufes wurde man Jude. Man hat daher einerseits dem Christenthum den Fortschritt über die nationale ״Beschränkung“ vindicirt, anderseits die jüdische Anschauung durch den Ausdruck ״Race“ herabzusetzen vermeint, oder daraus Conflicte mit dem Staatsbürgerthum geschaffen. Aber solche Dednctionen dürfen den Historiker nicht beiiren. Und die Zukunft unsrer religiösen und sittlichen Ueberzengungen, lässt sie sich nicht grade von der fortbestehenden Stammesanhäriglichkeit ableiten, welche kein theueres Familienerbtheil aufgiebt, freilich auch an Sitte und Gewohnheit zähe festhält, sie der ״Lehre“ gleichstellt (ל(טנהג של ישראל תירה und darum nur langsam in neue Verhältnisse sich einlebt, aber weil die Grundlage eine wahrhaft sittliche 4) Man vergl. Geiger’s Streitschriften mit Maass über diesen Gegenstand (HB. I, S. SO).