Hebraeische Bibliographie
- Journal
- Hebraeische Bibliographie
- Volume
- Band VII. 1864
- Issue
- No. 38 März-April
- Date
- 1864-03-01
- Page
- [Seite 49] (sequence 21)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
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45 walten Hess, auf diöse Austreibung Einfluss ausübte» Ferrara, welches damals selbsstandig war, böt den Vertriebenen eine Ruhestätte und gewährte denselben in vollem Mäasse gleiche Rechte mit den christl. Einwohnern. Allerdiugs werden diejenigen Juden, welchen die Aufnahme gewährt wird, Spanier und Portugiesen genannt, da es jedoch nicht anzunehmen ist, dass Juden zu jener Zeit aus Spanien öder Portugal kamen, so ist man wohl zu der Annahme berechtigt, dass es eben portug. Juden aus Ancona waren, die dorthin zogen1). Die uns interessirende Stelle jenes Documents vom 23. Decemb. 1555 lautet [Ferraria Dux etc.]: . ״Hav.endö alcuni Portughesi et espagnoli di stirpe Hebrea fatoci suplicare che vogliamo per spiiiale gratia concederli che possano venire a Ponere 11 loro domicilio in questa nosira ciltä di Ferrara et in quela essercitare le loro arti et mercantie e Parendoci che la loro dimanda sia Honesta et sia anco Per apportare commodo ali nostri suddili Deliberamo di sodisfare alle coro Pregiere e cosi in virtü del presente nostro Patente Ae Benignamente etPronto animo concedemo ad ogni ed qualunque de deti Portughesi et spanuoli di stirpe Hebrea che da quäl si voglia parte Per!,avenire venga ad habitare in essa nostra ciltä di Ferrara, et abbia quella medesima libertä che hanno li mercanti et artefici christiani.“ Der Herzog erkennt, darin an, dass die Juden seinem Staate nützlich sein werden und gewährt ihnen deshalb den Aufenthalt. Es geht übrigens auch daraus hervor,, dass die Juden zum Theil Kaufleute und zum Theil Künstler uud, Handwerker waren 2) -י 1) Yergl. hierüber- Rechtsgutachten des Mose Trani [und Josef Koken bei Wiener S. 94, 210, St.] — An einem andern Orte ־wies ich bereits darauf hin, dass trötz der Vertreibung der Juden aus Spanien, die Herrscher dieses Landes Juden in andern Ländern unter spanischem Scepter beschützten, wie dieses zu Mailand der Fall war. Ebenso beschützten spanische Könige manchmal Juden, die aus der Fremde kamen. So gestattete Philipp U., König von Spanien, im Jahre 1590 dem Juden Simon Sacerdote Vitalt, in Madrid wohnen zu dürfen, und zwar in Folge derVerdienste des Vaters. Desshalb wurde auch der Familie Vitale im Jahre 1640 die Erl&ub'niss gegeben, in Lodi zu wohnen, und gestattete man auch den andern Juden, vorläufig daselbst zu bleiben, da man Geld zur Kriegführung brauchte. Es findet sich übrigens bereits von Francesco Sforza (15. Jahrh,) ein Privilegium für Jacob Salomone Vitale. Francesco Sforza II. gestattete 15. Aug. 1533 den Juden überhaupt, in seinen Staaten zu wohnen. 2) Bei dieser Gelegenheit möge׳ auch eines Berichtes gedacht werden, welchen der österr. Resident in Hamburg im Jahre 1722 über die portugiesischen u. deutschen Juden und über die dortigen jüdischen Zustände überhaupt erstattete. Es heisst in demselben; ״Es befinden sich zweierlei Juden in Hamburg: Teutsche und die von diesen für Ketzer (?) geachtete Portugiesische, welche letztere ao. 1603 ea lege aufgenommen worden: Ihre Kinder tauffen zu lassen, weder heimblich noch öffentlich Exercitium religionis.zu begehren, keine betrügliche Handlung oder Wucher zu treiben, niemanden zu verführen, alle Contributiones zu tragen, der Statt Jurisdiction sich Willig zu unterwerffen, auch in Handel und Wandel des Reiches General- und der Statt Specialgesatz sich zu conformiren, in regiement de ao. 1710 art. 5 keine öffentlichen Schulen zu halten, ein stilles exercitium religionis zu pflegen. Talmud und andere verbottene Bücher weder zu lesen, noch auszulegen oder disputiren, bloss die Psalmen David’s, die Bücher Moses’ und deren Propheten und die bey ihrer Auffnahme vorgezeigte Gebetformularia allein zu gebrauchen. Die Juden haben in der Stadt sehr