Hebraeische Bibliographie
- Journal
- Hebraeische Bibliographie
- Volume
- Band VI. 1863
- Issue
- No. 33 Mai-Juni
- Date
- 1863-05-01
- Page
- [Seite] (sequence 9)
- Language
- German
- Belongs to
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65 138524 י. flov. Venedig die Republik gestattet einheimischen so wie fremden Juden in Venedig bleiben zu dürfen. 1388. Die Juden in Venedig sollen zusammen wohnen , jedoch sollen dieselben nicht schlechter gestellt werden als bisher. 138829 י. Sept. Mit Bezug auf das Gesetz vom 24. Nov. 1385 bestimmt die Republik Venedig, dass die Juden den Armen bis 30 Ducaten leihen sollen. 1389. 12. July. Levi und seine Schwester erhalten von der Republik Venedig die Erlaubnis auf Zins zu leihen und zwar dürfen sie 8 pCt. nehmen, wenn ein Pfand gegeben wird, und 10 pCt, wenn kein Pfand gegeben wird. 1400. Die Bürger von Como bitten den Herzog von Mailand, dass den Juden daselbst ein besonderes Haus angewiesen werde. 1400. 30. Sept. Kaiser Sigmund ertheilt ein Privilegium, nach welchem die Juden zu Eger gleiche Rechte mit den übrigen Bürgern von Eger haben sollen. (Am 18. Oct. 1767 wurde dieses Privilegiüm bestätigt.) 1401, Rom 13. März. In Folge der Bitte des Herzogs von Mantua, Franciscus Gonzaga, gestattet der Pabst Bonifacius den Juden in Mantua zu wohnen und auf Zinsen zu leihen. 1404, 4.Juny. Die Republik Venedig gestattet den in Mestre wohnenden Juden, Geld auf Interessen zu leihen. 1409, 24. Dec. Die Republik gestattet den fremden Juden, die nach Venedig kommen, welche das Judehzeichen tragen, Geschäfte betreiben und nicht auf Wucher leihen, in Venedig zu bleiben.5) 1421. Wien am( St. Oswaldstage. Verkauf des Musirbades des Juden Eschlein (Ä B. No. 15 S. 52).6) 1423, 8. März. Der Doge Mocenigo gestattet den Juden in Istrien unbewegliche Güter zu kaufen. Berathung und Beschlussfassung des Maggiör Consilio] musste mindestens Einer von den drei Cättaveri, Magistratur, anwesend sein, sonst war der Beschluss ungültig. Die Wirksamkeit der Cattaveri bezüglich der Juden war: Sie hatten zu wachen über diejenigen, die Wucher trieben (über diff Schuldner und Gläubiger der Juden wachten die Sopraconsoli) $ sie bestraften, wenn ein Jude fleischlichen Umgang mit einer Christin pflog (den fleischlichen Umgang eines Christen •mit einer Jüdin bestrafte il Magistratö degli Esecutori contra la bestemmia). Im ersten Falle musste der Jude, wenn die Christin gutwillig folgte, 500 Lire bezahlen und wurde mit 6 Monaten Kerker bestraft; folgte die Christin jedoch nicht gutwillig, so musste der Jude 50Ö L. bezahlen und wurde mit einem Jahre Kerkerhaft bestraft. י— Die Büchercensur übte VInquisizione sacra. ״Dieselbe wurde in Venedig im Jahre 1249 eingeführt. Am 28. August 1289 schloss der Doge Pietro Gradenigo mit dem Pabste Nicolaus IV. ein Concordat. In demselben wird unter anderem festgesetzt, dass bei den Sitzungen der Inquisizione sacra drei Senatoren anwesend sein müssen, ohne deren Zustimmung nichts geschehen dürfe. (S. Mutinelliy Lessico veneto; Herr Mutinelli war bis vor kurzer Zeit Director des Archivs 4t frari in Venedig.) Möglicher Weise, dass die Cattaveri, so zu sagen eine Durchgangsbehörde waren; sie selber übten jedoch nicht die Censur. *) Im Jahre 1534 bildete sich die jüdische Gemeinde zu Venedig unter dem Namen Vniversitä. •) Es scheint, dass Juden zu jener Zeit öfters im Besitze von Badestuben waren. So theilt Zapp er ty ״das Badwesen“, S. 31 mit: ״Die Badstube, ״Wunderbürg“ genannt, in der Gegend der heutigen Elendbastei gelegen, gehörte Liebmann ^huleus de Balneo quod dicitur Wunderburch.(c