Hebraeische Bibliographie
- Journal
- Hebraeische Bibliographie
- Volume
- Band VI. 1863
- Issue
- No. 33 Mai-Juni
- Date
- 1863-05-01
- Page
- [Seite] (sequence 10)
- Language
- German
- Belongs to
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66 1423, 26. Sept. (In Cons. Rogdtorum) Mit Bezug auf das Gesetz vom 27. Aug. 1394, nach welchem es den Juden gestattet ist, 14 Tage in Venedig zu bleiben, wenn sie das Judenzeichen tragen, wird es ihnen verboten ferner Häuser anzukaufen , quod est contra Divinum fnandatum et in onus et Infamiam nostri Dominij. 1424, 13. Marz. (In PregadL) Der Senat in Venedig bestätigt aufs Neue das Recht der Juden, Interessen zu nehmen. 1424, 19. July, Venedig. Der Umgang von Juden mit christlichen Weibern, ״welches jedem guten Christen verabscheuungswürdig ist“ wird verboten. (S. oben Anm. 4.) 1426. 3. Nov. Die Errichtung von Synagogen in Venedig wird bei Strafe von 1000 libri und einem Jahre Kerker verboten. Zugleich wird verböten, dass Christen den Juden Localitäten vermiethen, um in denselben Gottesdienst zu halten oder sich mit jüdischen Angelegenheiten zu beschäftigen.7) 1429, 22. Januar, Venedig. Die Juden auf dem Lande (in Padua, Verona u. s. w.) müssen die Judenzeichen tragen.8) 1436 Guglielmo di Portaleone wird zum Leibarzt des Königs Ferdinand von Neapel ernannt und in den Adelstand erhoben. (Später war er Leibarzt des Herzogs von Mailand Galeazzo Sforza, 14.79 ging er nach seiner Vaterstadt Mantua und wurde Leibarzt des Herzogs Ludwig Gonzaget.)3) 1441, Mailand 20. Dec. Visconte Franciscus Sforza tritt einige Grundstücke an den Juden Isac und an andere Juden ab, welche in Cremöna wohnen. 1443. 11. Apr. Venedig. Es wird den Juden verboten Sing- und Spielschulen zu haben, weil viele Christen dahin gehen. 1443. Das Verbot vom J. 1424 (s. oben.) wird erneuert. 1446, Wien, Mittwoch nach Jacobi. Geleitsbrief für Baruch und Leser nach Neunkirchen, von wo die Juden ausgewiesen wurden, um den Verkauf der Häuser zu ordnen. 1447, Die Juden in Liegnitz werden ausgewiesen. 1448, 16. April. Der Herzog von Mailand gestattet, dass die Juden in Novara und Vercelli nicht das Zeichen zu tragen brauchen. 1449, 24. Oct. Es wird gestattet, dass die Juden in Parma wohnen dürfen. 1451, 12. Oct. Pabst Nicolaus gestattet in einer Bulle den Herzogen von Oesterreich, Juden zu halten. Er empfiehlt den Herzogen an, die Juden menschenfreundlich zu behandeln, damit sie ihren Eigensinn und Hartherzigkeit ablegen und anerkennen, dass Christus das Licht der Welt sei. ’) Das Verbot, Synagogen zu erbauen, rührt bekanntlich von Constantin dem Grossen her. Man wollte überdies nicht, dass in einem christlichen Hause eine Betstube eingerichtet werde, aus Furcht, die Christe'n könnten sich zum Judenthume bekehren. י) Ausser dem gelben Fleck an der Brust, mussten die Juden in Italien sich auch durch die Kopfbedeckung kenntlich machen. Diese war anfänglich ein' gelbes Barett, spater ein schwarzer Hut mit rothen Haaren an demselben und endlich gestreifte Leinwand um den Hut. ״) [Vgl. S. 71. Anm. 1. St]