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Hebraeische Bibliographie · 1863-05-01 · No. 33 Mai-Juni · p. [Seite]

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Journal
Hebraeische Bibliographie
Volume
Band VI. 1863
Issue
No. 33 Mai-Juni
Date
1863-05-01
Page
[Seite] (sequence 8)
Language
German
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64 11. Vergangenheit; Actenstücke zur Gresehichte der Juden u. s. w. Von CI. W61f. 7. Serie. Nachlese.1) 1076. Herzog Wratislaw in Böhmen bestimmt, dass nur 1060 Juden in Böhmen wohnen dürfen; sollten sich die Juden vermehren, so können sie bis auf die oben bestimmte Summe vertrieben werden. 1161. Herzog Wlädislaw in Böhmen verbietet den Juden christl. Dienstboten zu halten.2 *) 1322, 17. Aug. Magn, Cons. in Venedig bestimmt, dass kein fremder Jude in Venedig Häuser kaufen darf. 1349. Frankfurt, Donnerstag nach Joh. Baptista. Karl IV. verpfändet die Juden zu Frankfurt der Stadt für 15,200 Pfund Heller.8) 1349. Frankfurt, Peter- und Pauls-Abend (29. Juny). Karl IV. ersucht den Erzbischof Gerlach von Mainz obige Verpfändung zu bestätigen, wie dieses bereits die Churfürsten Rudolf Pfalzgraf bei Rhein und Ludwig Herzog in Baiern gethan. 1350. Frankfurt, in der sechsten Woche vor Joh. Bäpt. Karl IV. bestimmt, dass die Juden in Frankfurt dem Bischof zu Mainz jährlich 840 Pfund Heller zu zahlen haben. 1358. Ehrenfels St. Bartholomäustag. Bischof Gerlach zu Mainz verkauft die jährliche Steuer der Juden zu. Frankfurt der Stadt um 7500 fl. 1372. Mainz, am nächsten Mittwoch nach Frohnleichnamstag. Karl IV. verkauft den halben Theil der Juden in Frankfurt der Stadt und verspricht die Juden zu schützen. 1381• 20. Febr. Venedig (in magno consilio). Es wird den Juden gestattet, 12 pCt. zu nehmen.4 * * *) י) Ob diese Nachlese (bis Ende des XV. Jahrh.) die letzte sein werde, kann ich nicht bestimmen, da ich — wie bereits bemerkt — die Documente nicht geordnet vorfinde. a) Die Ursache dieses auf Concilien wiederholt ausgesprochenen Verbotes war bekanntlich: ״Damit nicht die Kinder der Hausfrau den Kindern der Sklavin dienen.‘* Pabst Alexander III. wollte dadurch verhindern ne forte ex ipsorum conversatione ad Judaismi perfidiam convertantur und dieser letztere Grund wurde von den österreichischen Behörden adoptirt. — Das Fascikel, welches die Acten bezüglich christlicher Dienstboten bei Juden enthält, hat die Aufschrift: ״Proselitenmacherei.“ Als im Jahre 1859, kurz vor dem Ausbruche des italienischen Krieges, das Coh> cordat auf der Spitze seiner Macht stand, suchten fromme Bischöfe ihre Heerde vor dieser Verführung zu sichern und der fromme Gr. Thun unterstützte dieses Vorhaben. *) Ein Pfund Heller hat 17 Alben, 1 Alb 8 Pfennige. 15,200 Pfd. Heller betragen daher 8613 Fl. 20. — Als im J. 1684 ein Streit zwischen dem Kaiser und der Stadt Frankfurt a. M. war, wem eigentlich die Juden gehören, wollte die Stadt den Werth jener 15,200 Pfund Heller auf 12,000 Fl. berechnen. 4) Ich erlaube mir hier, mit Beziehung auf die Erklärung des Wortes ״Cattaveriu nach Giuseppe Boerio (H. B. No. 29 S. 126), dass diesen die Angelegenheiten der Hebräer oblagen, folgende Bemerkung: In der Republik Venedig bestand bekanntlich der^Rath der gewählten: Pregadi oder Consilio Rogatorum oder Senat, jene Käthe nämlich, die der Doge ernannte, deren Votum jedoch nicht endgültig entscheidend war, dann der Maggior Consilio, die oberste Autorität der Republik, von welcher die Beamten etc. ernannt wurden und welche die Gesetze erliess. Bei der

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