Mannheim
Compact Memory

Hebraeische Bibliographie · 1862-09-01 · No. 29 September-October · p. [Seite]

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Hebraeische Bibliographie
Volume
Band V. 1862
Issue
No. 29 September-October
Date
1862-09-01
Page
[Seite] (sequence 15)
Language
German
Belongs to
journal issue
OCR quality
95% known words query
IRI
…/2249537-7176790-7176811--0754-2250266
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

No entity mentions on this page.

OCR text

Die Censur der Druckwerke ging von Italien ans, Welches die Wiege des hebr. Druckes selbst war* wie auch ein verhältnissmässig grosser Theil der noch vorbandenen Handschriften und Drucke aus Italien stammt, — die polnischen Buchhändler bezeichnen noch heute eine gewisse Klasse' von Büchern als ״Italiener“ —־ die Geschichte des hebräischen ,Schriftthums im Zusammenhänge mit den Schicksalen der Juden u. der Geschichte der Literatur überhaupt zeigt Uns, wie die Bücherliebhaberei dort auch bei den Juden schon frühzeitig, und im XV. Jahrhundert auch die Ornamentik der HSS. sich geltend machte, und wer weiss, welche ungekannten »Schätze, selbst abgesehen von der Vaticana, dort zu heben und an’s Licht zu fördern einer erleuchteten und kenntnisreichem Zukunft Vorbehalten ist, obwohl in diesem Jahrhundert nicht Weniges auf verschiedene Weise nach aller Welt Enden geschleppt wprden. Schon wegen der Masse der in Italien ״purgirten“ (vielmehr befleckten) Bücher und HSS. ist daher die Geschichte der Censur in diesem Lande von besonderer Bedeutung, noch mehr durch die. Einwirkung, welche die von der höchsten geistlichen Autorität sanctionirte Verfolgung, auf die weiteren Schicksale des hebr. Druckes hatte. Zur Zeit des Auto.da Fe (1553-4) gab es ausserhalb Italiens und der Türkei (vgl. oben S. 74 A. 7) nur eine einzige eigentliche jüdische Officin, die zu Prag, und auch 18ie litt offenbar unter den von Italien aüsgegangenen Denunciationen, in Folge deren zunächst im J. 1559 alle hebr. Bücher von Prag nach Wien geschleppt wurden. Von der Reise des Mordechai Kaz nach Rom (1561) erfahren wir -freilich pur aus einer, absichtlich kurz gehaltenen Notiz seines Sohnes, des Druckers des ,TH צמח (€!«f<l&׳p*2968)* und müssten hier die Archive des Vatican Aufschluss man um so vorsichtiger sei (vgl. HB. 1,122 A. 3 11. V, 20 A. 1). — Gelegentlich noch eine Berichtigung. Ich habe (IV, 112) angeführt, dass die Synode der 300 Rabbiner zu Worms im j. 1030 von Cassel als ״Erdichtung“ Carmolys bezeichnet sei. Letzterer u. seine Helfershelfer haben unter den Kamen V. A. (vgl. Annal. 11,201 b*) in Paris und JRf. Hartog(.') in Amsterdam in Ben- Chananja S. 42, 47 in echt carmolyscher Weise nicht nur mich allein dafür verantwortlich gemacht, sondern die Existenz der Synode selbst .aufrecht erhalten. Nun, es kommt mir bei meiner Ueberzeuguug von C.’s Talent, seine eigenen Consprten zu dupiren, auf eine seiner Erdichtungen so wenig an, als ihm — auf irgend eine Wahrheit. Ich erlaube mir, die Thatsache noch immer zu läugnen, welche von den ״grössten Autoritäten“ (!) wie — das Pariser Synhedrin ״feierlich proclamirt und in allen europäischen Sprachen wiederholt wurde״ (auch jetzt wiederholt man am meisten, was nicht wahr ist). Wenn das Citat richtig ist, so hat diese grösste Autorität auch das J. 1030 proclamirt, welches nach C.’s eigenen neuesten Entdeckungen — falsch ist, weil R. G. 1028 gestorben sei (was auch noch zu beweisen ist), Psendo-Hartog, der: sich auf ein mir unbekanntes ״Bijdragen“ (ebenfalls mit dem J.1030) beruft, begeht noch die Dummheit, den Namen Gr&ete herbeizuschleppen. Wir wollen ihm also mit einer doppelten Zurecht- Weisung dienen. In dessen Gesch. V,407 steht es deutlich, dass die Bestimmungen Gerson’s zwar ״ohne synodale Förmlichkeit getroffen ... wie synhedriale Beschlüsse mit aller Gewissenhaftigkeit befolgt“ wurden. Das war ein stilles aber deutliches Dementi des Meisters Carmoly. Zugleich auch ein Beispiel von Graetz’s Studium der ״primären Quellen.“ S. 406 A. 1: (Machir’s Wörterb.) ״öfter (!) cifcirt von Nathan ... vgl. dessen Biogr. v. Rapoport Note 12“; aber im Texte Rapöpört’s S. 8: וגם סדר א׳ב של ר' מכיר אחי ר״ג מ׳ה לא ראה! was die Berufung auf das Urtheü eines ״uppartheiischen Gelehrten“ in ״dieser Sache“(!!) betrifft, so hat die ängezogene Bemerkung (S. G. Sternes) .weder mit Gerson noch mit mir etwas zu schaffen, sondern mit Bettjakoh» der sich freilich in 1860) אוצר חכמה s. 52) hinlänglich vertbeidigt hat, während ich Carmoly’s Vermuthung für nicht unangemessen erklärte (Catal. I. h. p.2623). — Es ist sehr bequem, Injurien unter fingirten Namen den Unwissenden hinzuwerfen, in der Zuversicht, dass es dem Schwindel nie an Mitteln fehlen werde, während man fürchten muss, dass schon die eigene Namensunterschrift hinreichen werde, um allen Credit zu verlieren. Dass aber die Hehler schlimmer sind als die Stehler, das bewährt sich auch hier.

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.