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Hebraeische Bibliographie · 1862-03-01 · No. 26 März-April · p. [Seite]

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Journal
Hebraeische Bibliographie
Volume
Band V. 1862
Issue
No. 26 März-April
Date
1862-03-01
Page
[Seite] (sequence 11)
Language
German
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35 698] biete, welcher wir, wegen ihres eigen tliümlichen Characters, keinen besondern Platz in unserem Blatte anweisen können, und bei deren hier angeknüpfter Anzeige wir weniger den Inhalt als die Behandlung des Gegenstandes ins Auge fassen. Die autographirten Schriftstücke, welche der Berliner Gemeinde-Vorstand kürzlich den Repräsentanten vorgelegt * 2), bestehen aus 7 ״rabbinischen“ Gutachten über die Einführung der Orgel, zwei technischen (von Chordirigenten), und einer Petition von ungefähr 1200 Mitgliedern der Gemeinde, worin es heisst: ״dass auch mit der Orgel ohne liturgische Aenderungen diejenigen Resultate nicht erzielt werden können, welche im Sinne und Interesse der Gemeinde angeslrebt werden müssen“ — also ״Kürzung der Agende und Einschaltung deutscher Gebete.“ Der Vorstand resumirt in der Motivirung seines Antrags den Inhalt jener Beilagen dahin, dass die Einführung der Orgel keine — um es kurz zu bezeichnen — ritualgesetzliche Frage, und die Zweckmässigkeit, ja Nothwendigkeit für die neue Synagoge durch die technischen Gutachten begründet sei. Der entgegengesetzten ״ganz allgemeinen rationell gehaltenen Argumentation“ eines hiesigen Rabbinatsassessors werden seine eigenen Bemerkungen zu dem ״Entwurf einer Synagogenu. Gebet-Ordnung vom 14. März 1855,“ und die darin berührten früheren (1844-46) gegenübergestellt. — Diese, überhaupt nicht isolirte ״Umkehr“ erklärt aber das GA. selbst (S. lö) mit den Worten des grossen römischen Historikers, dass wir in 25 Jahren ״aus Jünglingen [dem Jünglings-] in das vorgerückte Alter getreten sind.“ . . . ״Einführung neuer Elemente in das Gotteshaus und den Gottesdienst erscheint wie ein Anachronismus, ein Zurückgreifen auf überlebte Zeitrichtuhgen^ auf überwundene und abgethane Standpunkte“ (S. 7). Inconsequenz ist aber auch in dem GA. selber wahrzunehmen, indem es zwrar die Orgelfrage im Zusammenhänge mit Cultusreformen überhaupt behandelt, aber Distinctionen herausfindet, welche weder rechts noch links acceptirt werden dürften. — Es giebt auf diesem Gebiete zwei berechtigte Standpunkte: 1. der halachische (gesetzliche). Wenn dieser erst als ״letztes Moment“ (S. 10) an die Reihe kommt, so soll damit sicherlich weder eine objeclive Hintansetzung der Halacha überhaupt, noch eine subjective Unbehaglichkeit auf dem casuistischen Boden kundgegeben werden. Vielmehr fühlt der Verf., dass manches von den heutigen ״alten“ Elementen des Cultus, namentlich ein Theil der Pijutim, erst als ״neues“ Element nur im Widerspruch gegen die grössten Gesetzesautoriläten Eingang u. Verbreitung gefunden3), also die strenge Halacha hier nicht ausreiche. Es ist ihm gewiss bekannt, dass Saadia Gaoii (starh 941) zwar seine eigeuen ״kalirisch-paitanischen Cömpositiönen“4) aber keine einzige Kalir’s selbst u. überhaupt kein חזנות in seine Synagogenordnung aufnahm 5), dass sogar sein Schemone-Esre kürzer als das unsre ist 3), und dass Maimonfdes sich gegen jede unnölhige Erwei- *) Die GA. enthalten 22 u. 66 S. fol., die Anschrift des Vorstandes 14 S. *) GA. S. 1,2; Zunz (Ritus S. 163 ff., vgl. HB. 11,49) sucht in diesen alter! Vorgängen die Erklärung der neuesten Erscheinungen. 4) Zunz, das. *) S. meinen Catalogus p. 2209, 2210; vgl. ״der Siddur des Saadia Gaon“ (als MS. gedruckt) S. II. •) Serdpeum 1852 S.27 u. meine Mittheilung bei Landshuth, 8 עמ(ךל. v. סעדיה»

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