Hebraeische Bibliographie
- Journal
- Hebraeische Bibliographie
- Volume
- Band IV. 1861
- Issue
- No. 19 Januar-Februar
- Date
- 1861-01-01
- Page
- [Seite] (sequence 20)
- Language
- German
- Belongs to
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*0 nannt der Erznei Doctor, *0 ein Weib, 5 Kinder und son&l keine Dienstboten hat7).“ (Forts, f.);.! Zur Pseudepigr. Literatur. (Forts, v, III S. i i T). Es folgen zunächst die ,zam ersten Absatz gehörenden Belege, deren fernere in der nächsten Fortsetzung unter den Text kommen sollen. *) Wir sehen uns aus typographischen Rücksichten veranlasst, das Arabische mit hebr. Lettern zu geben. *) מסכויה abgeleitet vom pers. מסך muscus, s. De Sacy, Memoire sur le Djavidan Khired, ou livre de l’eternelle raison; in Memoires de VInstitut, Bd.IX. (1831) 2. Abth. p. 8. einen Sonderabdruck u. d. T. Memoires d’Histoire etc. (1832) citirt JeUinek, Litbl. des Orients 1843 S.'283. WenrichrAe auctor. graecor. verss. etc. (1842) p. 87. Ueber Miskeweih s. Wüstenfeld, Gesch. d. arab. Aerzte (1840) S. 64 §. 128, wo jedoch Manches aus seinen Quellen nachzutragen und zu berichtigen, z. B. das philos. Werk über die Seele: כתאב אלאנואר *n C׳od. Escur* 693, 2, bei Cäsiri I.,203׳, welchen schon Nicoll, Catal. p. 576 citirt. Zu der Verweisung bei Nie. p. 596 auf Journ. des Savans 1817 p. 263 ist zu bemerken, dass dort hur ein Referat Chezy’s über De Sacy’s Einl. zu Kalila, letztere entstanden aus der Abhandl. in Notices ei Extr. T. x, wo p.96 ־ eine kurze Notiz über das zu pennende ן;אןיךאן , welche auch nur von Gildemeister (Script. Arab. de reb. Tnd. p. 127) benutzt ist. Ueber die Endung;ףך vgl. meine Notiz bei Neuda, im Litbl. d. Orients 1845 S. 132 (vgl. S. 244) bei Gelegenheit des Namens Maserdsheweih, welchen der neueste Geschichtschreiber (Graet% V, 174) ״Masser G’awaih“ [s. Index u. Druckf.] schreibt, und da er sich stets an die ״primären Quellen“ hält, so finden wir in der Anm. folgende, den Ignoranten allerdings imponirende, den Kundigen lächerliche Angabe: ״Ibn Golgöl bei Abulfarag’ ... 148 u. Ibn-Abu (sic) Oseibia Casiri bibliotheca ... I, 175; Wüstenfeld, Gesch. . .. S.9.u Vielmehr ist Gr. auch hier der Schüler Carmoly’s (Hist, des- Med. p. 17), der ״Masar- 7) Das Stubenviertel ist derjenige Theil in der innern Stadt, wo noch jetzt die meisten Juden ausser in der Leopoldstadt wohnen. Aus einem Bittgesuche der Juden vom J. 1599, geht hervor, dass sie 31 Familien waren. Die übrigen 18 Familien scheinen in den Vorstädten gewohnt zu haben. Bezüglich der Schreibung der Eigennamen sei gelegenheitlich des Namens Aluanus bemerkt, dass dieser in den mannigfachsten Arten [d. h. Verstümmelungen vorkommt. Bald heisst es Alphanus, bald Alphan, bald Halifanus etc. Auch der Name Bas-Schewi, 1von dem bereits in diesen Blättern [II. S. 107] •die Rede war, kommt in mannigfacher Form geschrieben vor, doch stets auf i endigend. In dem Adelsdiplöm, welches ich vor kurzer Zeit gesehen habe, heisst er Jacob Bassevi. Ich kann es nicht unter- ־lassen dabei *zu bemerken, dass die Vermuthung des Herrn Hock (Gal Ed) richtig ist. Diesem Basseui war es gestattet, eine eigene Synagoge zu haben. Es heisst nämlieh: ״Wir haben Freiheit gegeben, dass sye, da es Ihnen gefällig, in vnserer Stadt Prag in der Judengasse oder auch allhie zu Wien oder anderen Orthen in Vnserem Kaiserreiche, Erblichen Fürstenthumb u. Landen eine Synagoge, denen jüdischen Ge־־ brauchen nach mit denen Rabinern, Vnterweisern, Vorsingern, Vmbsagern, vnd allen andern dazu nottürftigen Persohnen, wie auch eine Schuel zu profetier, Lehr vnd Vnterweissung ihrer Jugent in dem mosaischen Gesatz erbauen aufrichten u. daselbst ihre gewöhnlichen Versambluugen ü. gebräuchig jüdische Ceremomen exerciren und verrichten mögen.“ Ausser Bassevi hatte auch Veit Munk, 1614, eine Zeit lang Vorsteher in Worms (von ,welchen a. a. O.), und nach dessen־ Ableben seine Frau Gertrud, die Bewilligung, eine Privatsynagoge in Wien zu haben. Bis zum Jahre 1848 waren in Oesterreich Privatbethäuser (Minjanim) ohne behördliche Bewilligung verboten, und musste für die Bewilligung jährlich eine Steuer von 50 fl. ge- »ahlt werden. — Nach der polnischen Revolution hielten manche Regierungsorgane die Minjanim in Galizien für politische Glubbs.