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Antisemitisches Jahrbuch für ... · 1903-01-01 · Die amerikanische Judennote vom Jahre 1902. · p. Seite 157

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Journal
Antisemitisches Jahrbuch für ...
Volume
1903
Issue
Die amerikanische Judennote vom Jahre 1902.
Date
1903-01-01
Page
Seite 157 (sequence 7)
Language
German
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157 Präsident des armenisch-amerikanischen Verbandes den Staatssekretär Hay ersucht hätte, von den europäischen Mächten ein Eintreten für die Armenier zu fordern, und daß die Finländer im Westen der Vereinigten Staaten gegen die Rusfifizierung Finlands einen gleichen Schritt gefordert hätten. Was den Juden recht sei, sei den Armeniern und Finländern billig. Wahr wird auch diese Meldung wohl nicht sein, denn sie folgte gar zu schnell auf das Bekanntwerden der Hayschen Note, jedenfalls war sie aber hübsch erfunden, um der amerikanischen Diplomatie die Folgen ihres unbedachten Schrittes begreiflich zu machen. Offiziöse Preßftimmen. Schon aus dem Vorstehenden kann man entnehmen, daß die Wirkung der amerikanischen Note eine recht geringe gewesen ist, daß sie nur von England beantwortet worden ist und den übrigen Vertragsmächten bestenfalls nur zu einer „trockenen Empfangsbestätigung" Anlaß gegeben hat. Im übrigen hat man sich begnügt, seine Ansicht durch die Presse zur öffentlichen Kenntnis zu bringen. Da ist vor allen Dingen zu erwähnen der folgende allgemein für offiziös gehaltene Artikel der „Kölnischen Zeitung" vom 23. September: „Aus Rumänien liegen noch keinerlei Kundgebungen zur amerikanischen Note vor, ein Beweis, daß es nicht eben leicht ist, die gegen die rumänische Judenpolitik erhobenen Vorwürfe einfach zu entkräften. Die rumänische Judenfrage beschäftigt die europäische Diplomatie nicht zum ersten Male. Der Berliner Kongreß hatte die Unabhängigkeit Rumäniens von der Gleichstellung der Bekenntniffe abhängig gemacht, und nach wenig erquicklichen Verhandlungen hatte Rumänien solche Zusagen gemacht, daß die Unabhängigkeit anerkannt wurde. Nachdem dies einmal geschehen ist, sehen wir nicht, wie man diesen Schritt etwa zurückthun könnte, weil Rumänien in den Ausführungen der Bestimmungen des Berliner Vertrages dem Geiste und dem Wortlaute dieses Vertrages nicht völlig nachgekommen ist. Mit dem Berliner Vertrage ist es überhaupt ein eigenes Ding und man wird ihn wohl kaum mehr als eine große internationale Magna Charta hinstellen können, nachdem er an allen Ecken und Enden zersetzt oder durch Nichtausführung hinfällig gemacht worden ist. Wenn sich ein Staat fände, der als moderner Don Quixote für die Herstellung aller seiner Bestimmungen zu Felde ziehen möchte, so würde ihm wohl die Hilfe der andern fehlen, ebenso, wenn es sich um ein Vorgehen gegen einen anderen Staat handelte, der es mit dem Berliner Vertrage nicht genau genommen hat. Wenn man sich aber auf ein solches Vorgehen einläßt, so müssen sich die beteiligten Staatsmänner zunächst fragen, wie weit sie gehen wollen und welche Mittel zu ihrer Verfügung stehen. Eine Thätigkeit ins blaue hinein entspricht weder den Interessen der Gesamtheit der Großmächte noch auch denen der Einzelstaaten. Freundschaftliche Vorstellungen haben bisher die Rumänen nicht zu der Ueberzeugung zu bringen vermocht, daß sie sich mit ihrer Judenpolitik selbst in die Nesseln setzen, und es ist nicht ausgeschlossen, daß sie auch ernsten Mahnungen gegenüber auf demselben Standpunkte beharren werden. In diesem Falle müßte man sich schlüssig machen, ob und zu welchen Zwangsmaßregeln man schreiten will. Es genügt, die Frage der Zwangsmaßregeln aufzuwerfen, um sofort die Schwierigkeiten erkennen zu lassen. Wie bedauernswert auch die Lage der Juden in Rumänien sein mag, und wie sehr im rein menschlichen Interesse eine Besserung ihrer Verhältnisse zu wünschen ist, so werden doch die einzelnen Staaten sich die Frage vorzulegen haben, ob diese Angelegenheit, die fremde Unterthanen betrifft, das Einsetzen der eigenen Staatsgewalt rechtfertigt. Diese Fragen werden zweifelsohne bei den diplomatischen Besprechungen, die durch die Noten Amerikas und Englands angeregt werden, eine große Rolle spielen, und es wird an den genannten Staaten sein, klar darzulegen, wie sie sich die Betreibung der ganzen Angelegenheit vorstellen. Was Deutschland anlangt, so ist es als Einzelstaat an der rumänischen Judenfrage in keiner Weise beteiligt, und aus dem Umstande, daß der Berliner Vertrag in Berlin unterzeichnet wurde, erwachsen uns nicht mehr Verpflichtungen zu dessen Verteidigung als anderen Nationen. Es ergiebt sich hieraus, daß wir keinesfalls in der Behandlung der von England und Amerika angeregten Frage zu einer führenden Rolle uns berufen fühlen, und das um so weniger, als wir uns über

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