Antisemitisches Jahrbuch für ...
- Journal
- Antisemitisches Jahrbuch für ...
- Volume
- 1903
- Issue
- Die amerikanische Judennote vom Jahre 1902.
- Date
- 1903-01-01
- Page
- Seite 155 (sequence 5)
- Language
- German
- Belongs to
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155 daß wegen der Religion unter der Bevölkerung Rumäniens kein Unterschied gemacht werden solle. Im Laufe der Zeit habe Rumänien einen großen Teil dieser durchaus gerechten Bestimmungen illusorisch gemacht. Die Juden Rumäniens seien ausgeschlossen vom Staatsdienst und den gelehrten Berufen, vom Landerwerb und sogar davon, das Land als gewöhnliche Arbeiter zu bebauen; ferner sei ihnen verwehrt, in ländlichen Bezirken zu wohnen. Viele Zweige des Kleinhandels und des Handwerks seien ihnen verschlossen. In den Städten, wo sie als gewöhnliche Handwerker oder gemietete Arbeiter zu leben gezwungen seien, dürften sie von je einem Arbeitgeber nur in der Weise beschäftigt werden, daß auf einen jüdischen zwei rumänische Arbeitnehmer kommen. Ausgeschlossen von fast jedem Zugang zu den Erwerbsmitteln, seien sie unfähig, sich aus der ihnen aufgezwungenen Erniedrigung, die sie erdulden, herauszuhelfen und hätten keine andere Wahl, als sich nach anderen Ländern zu flüchten. Die Lehren der Geschichte und die Erfahrung des amerikanischen Volkes hätten gezeigt, daß die Juden in hohem Maße die geistigen und sittlichen Eigenschaften eines guten Bürgers besäßen, und keine Klasse sei in Nordamerika mehr willkommen, wenn sie nach Körper und Geist geeignet sei, amerikanische Mitbürger zu werden. Aber die Regierung der Vereinigten Staaten könne zu einem internationalen Unrecht nicht schweigen. Sie müsse durchaus gegen die Behandlung, der die Juden in Rumänien unterworfen seien, Widerspruch erheben, nicht allein deshalb, weil sie einen unanfechtbaren Grund habe, gegen das daraus entspringende Unrecht gegen die Vereinigten Staaten selbst Einspruch zu erheben, sondern im Namen der Menschlichkeit. Die Vereinigten Staaten könnten nicht in autoritativer Form an die Abmachungen des Berliner Vertrages appellieren, bei dem sie keine unterzeichnende Macht waren und nicht hätten werden können, aber sie berufen sich ernstlich auf die Grundsätze, die im Vertrage aufgestellt seien, weil es die Grundsätze des internationalen Rechts und der ewigen Gerechtigkeit seien, und weil sie die weitumfassende Duldung, die jener feierliche Pakt enthalte, verfechten und bereit seien, ihre moralische Unterstützung zu dessen Ausführung durch ihre Unterzeichner zu leihen. Denn das Vorgehen Rumäniens selbst habe die Vereinigten Staaten den Unterzeichneten Mächten als eine in dieser Hinsicht interessierte Partei thatsächlich zugesellt." Die Note war, wie sich später herausstellte, vom 11. August datiert („Franks, Ztg.", 1. Nov.), ihr Schicksal war also zur Zeit ihrer Veröffentlichung wohl schon besiegelt. Auf die Presse wirkte diese Nachricht aber, als handle es sich um ein allerneuestes Ereignis, und man machte sich geschäftig an die Arbeit, um die Wirkung der Note zu fördern, sie herauszustreichen oder zu verurteilen — je nachdem. Sturm im Entenpfuhl. Kaum war die Nachricht von der amerikanischen Note in den Zustand vollkommener Gleichgiltigkeit, der bezüglich der rumänischen Judenfrage herrschte, hineingeplatzt, so erhob sich ein Geschwirr von allerhand aus der Luft gegriffenen Meldungen, wie es überall auftritt, wo es sich um jüdische Angelegenheiten handelt, Man hätte sich schier in das Treiben eines Börsensaales versetzt wähnen können. Alle diese Meldungen hatten die Tendenz, der amerikanischen Note eine große Bedeutung, eine gewaltige Wirkung zunächst anzudichten und dadurch schließlich zu verschaffen. Aber sie hatten auch alle das gemeinsame Schicksal, sehr schnell von den Thatsachen Lügen gestraft zu werden. Da wurde beispielsweise gemeldet, die Note finde die „Unterstützung der amerikanischen Presse aller Parteirichtungen". Aber schon am 23. September wurde ein recht zweifelsüchtiger Artikel der „Evening Post" bekannt, der ausführte, die Note werde vor der Lächerlichkeit nur durch ihren warmen Appell an die Menschlichkeit bewahrt; ob' Amerika ein Klagerecht gegen Rumänien habe, sei höchst zweifelhaft. — Oesterreich-Ungarn sollte nach der „Neuen Freien Presse" die Führung in dem kommenden Feldzuge gegen Rumänien übernehmen wollen, aber schon am 26. September wurde aus Wien geschrieben, daß ein Meinungsaustausch zwischen den Mächten aus Anlaß der Note sehr zweifelhaft sei. — Weiter hieß es allgemein.