Antisemitisches Jahrbuch für ...
- Journal
- Antisemitisches Jahrbuch für ...
- Volume
- 1903
- Issue
- Die amerikanische Judennote vom Jahre 1902.
- Date
- 1903-01-01
- Page
- Seite 154 (sequence 4)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
- OCR quality
- 97% known words query
- IRI
…/9038025-9038029-423335--662-185621- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
OCR text
154 gemacht hätte. Das erregte allerdings das gewünschte Aufsehen. Nordamerika sollte es unternommen haben, sich in eine europäische Angelegenheit einzumischen? Der nordamerikanische Staatssekretär, Mr. Hay, sollte, entgegen allem diplomatischen Brauch auf die Erfüllung eines Vertrages gedrungen haben, den die Vereinigten Staaten nicht mitunterzeichnet hatten? Die Sache klang so unwahrscheinlich, daß man zunächst ganz geneigt war, sie für einen schlechten Witz oder eine fette Ente zu halten. Aber schon am nächsten Tage brachten die Zeitungen nach der amerikanischen ,,^88ooiat6ä Press“ den folgenden Auszug aus der Note, der sich als authentisch bewährt hat: ..Staatssekretär Hay richtete eine gleichlautende Note an die diplomatischen Vertreter Amerikas bei allen denjenigen Mächten, die den Berliner Vertrag vom Jahre 1878 unterzeichnet haben, durch den die unabhängigen Balkanstaaten geschaffen wurden und nach dem keine Unterscheidung bei den Bewohnern Rumäniens hinsichtlich ihres Religionsbekenntnisses zu machen ist. Die Note der Vereinigten Staaten sagt, Amerika habe den Vertrag nicht mit unterschrieben, sehe sich aber gezwungen, die Mächte zu bitten, auf eine Beobachtung der in den Artikeln des Vertrages gewährten Religionsfreiheiten zu dringen, da Rumänien ihrem Ersuchen,*) die Mißstände zu beseitigen, die so manchen Juden zwangen nach den Vereinigten Staaten auszuwandern, nicht entsprochen hätte. Die Nore sagt weiter, der Präsident halte es für erforderlich, daß die Mächte diesen Angelegenheiten ihre Aufmerksamkeit schenken und hoffe, falls diese Vorstellungen die Billigung derselben fänden, daß paffende Maßregeln ergriffen würden, um die rumänische Regierung zu bewegen, nochmals die in Frage kommenden Uebelstände in Erwägung zu ziehen. Den Vereinigten Staaten sei jetzt wie immer die freiwillige Einwanderung aller derjenigen Fremden angenehm, die geeignet wären, sich mit dem politischen Staatskörper zu verschmelzen. Die Gesetze Amerikas sorgen für ihre Einverleibung in die Masse der Bürger, ohne einen Unterschied zu machen, dadurch, daß sie ihnen ganz dieselben Zugeständnisse gewähren wie sie die Eingeborenen genießen. Gleiche bürgerliche Rechte seien im Jnlande und gleicher Schutz sei im Auslande allen verbürgt. Fast niemand sei von der Einwanderung ausgeschlossen, nämlich nur ganz Mittellose, Verbrecher und solche Personen, die an ansteckenden oder unheilbaren Krankheiten ' leiden. Der freiwillige Charakter der Einwanderung sei das wesentliche, daher würden solche Einwanderungslustige, deren Auswanderung aus anderen Staaten unterstützt oder erzwungen werde, ferngehalten. Der Zweck dieser großmütigen Behandlung des fremden Einwanderers sei, in gleicher Weise ihm und den Vereinigten Staaten zu nützen, und einem anderen Staate nicht eine Zuflucht für seine unerwünschten Bevölkerungselemente zu bereiten. Die Lage der rumänischen Juden, die 400 000 Personen zählen, sei seit vielen Jahren ein Gegenstand ernster Beachtung seitens der Vereinigten Staaten. Die Verfolgung dieser Raffe unter der türkischen Herrschaft habe im Jahre 1872 scharfe Gegenvorstellungen der Vereinigten Staaten veranlaßt. Der Berliner Vertrag sei von Amerika als für das begangene Unrecht Abhilfe bringend begrüßt worden, da er ausdrücklich bestimmte, *) Dies Ersuchen war nach dem Bukarester Adeverul vom 21. Dezember 1902 in einer vom 17. Juli 1902 datierten Note, die der amerikanische Gesandte der rumänischen Regierung überreichen mußte, enthalten. Das Phrasengcklingel scheint, nach der Inhaltsangabe zu schließen, mit dem oben wiedergebenen identisch zu sein. Da über die Antwort der rumänischen Negierung in der Notiz nichts gesagt wird, so darf man wohl annehmen, daß eine solche auf den unbefugten Einmischungsversuch überhaupt nicht erfolgt ist. Das ist um so wahrscheinlicher, als auch die Thronrede, mit der König Karl am 28. November das rumänische Parlament erössnete, die Hapsche Note keines Wortes würdigte („Staatsb.-Ztg.", 29. November 1902). Weniger langmütig war der Senator Macri, der am 26. Dezember im rumänischen Senat beantragte, alle Naturalisationsgesuche von Juden grundsätzlich abju; lehnen, solange die Hetze gegen Rumänien in der ausländischen Judenpresse fortgesetzt werde. Der Kultusminister Haret wies die Verdächtigungen Rumäniens durch die ausländische Judenpresse unter lebhaftem Beifall und Händeklatschen als V e r l e u m d u n g e n zurück, wendete sich aber gegen den gemachten Vorschlag als zu weit gehend und so wurden die zur Verhandlung stehenden Naturalisationsgesuche doch bewilligt.