Antisemitisches Jahrbuch für ...
- Journal
- Antisemitisches Jahrbuch für ...
- Volume
- 1903
- Issue
- Die amerikanische Judennote vom Jahre 1902.
- Date
- 1903-01-01
- Page
- Seite 152 (sequence 2)
- Language
- German
- Belongs to
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152 vornehmlich im „Pester Lloyd", der „Neuen Freien Presse" zu Wien und dem „Berliner Tageblatt" ein neues Geschrei über angebliche Unterdrückung der Juden in Rumänien und es begann eine neue Auswanderungsbewegung. Den Vorwand gaben diesmal hauptsächlich zwei Bestimmungen des neuen Gewerbegesetzes ab, das im September in Kraft treten sollte. Es enthält nämlich die Bestimmung, daß bei allen Unternehmungen und Lieferungen für Staat, Gemeinden, Zivil« und Militärbehörden, sofern ihr Wert nicht 3000 Franks überschreitet, rumänische Gewerbetreibende bevorzugt werden müssen, auch wenn ihre Forderungen bis zu 5 pCt. höher als die der Fremden sind. Bei derartigen Arbeiten oder Lieferungen darf der Unternehmer fremde Arbeiter nur in einem von der Behörde ausdrücklich erlaubten Umfange verwenden. Rumänische Handwerker-Vereinigungen brauchen bei öffentlichen Submissionen nur die Hälfte der verlangten Kaution zu hinterlegen. Diese Bestimmungen wurden als gegen den jüdischen Handel und gegen das jüdische Handwerk gerichtet von der internationalen Judenpresse schon im April 1902 aufs heftigste angegriffen. Sie sollten insbesondere auch eine Verletzung des deutschrumänischen Handelsvertrages bedeuten. . Da aber § 4 des neuen Gewerbegesetzes bestimmt: „Vorliegendes Gesetz berührt in keinem. Sinne die internationalen diesbezüglichen Verträge", so ist eine vertragswidrige Anwendung ans deutsche Reichsangehörige ausgeschlossen. Die zweite Bestimmung des Gesetzes, in der eine Judenverfolgung stecken sollte, war die, daß Fremde, welche das Recht, einen Handel oder ein Gewerbe auszuüben, erlangen wollen, den Nachweis erbringen müssen, daß in ihrem Vaterlande den Rumäniern die gleichen Rechte zuständen, andernfalls müßten sie eine Genehmigung der zuständigen Handelskammer nachsuchen. Hiermit sollten Chikanen gegen die Juden beabsichtigt sein, die unter auswärtigem Schutze ständen; und diejenigen Juden, die aus guten Gründen überhaupt keine Staatsangehörigkeit besitzen, sollten dadurch vollends ganz von der Möglichkeit, ein Gewerbe zu betreiben ausgeschlossen sein. Und doch wußte schon am 11. April die freisinnige höchst judensreundliche „Breslauer Morgenzeitung" zu berichten, daß man in Rumänien die Juden nicht als Fremde im Sinne dieses Gesetzes betrachten würde. Ja, das „Berliner Tageblatt" selbst, das in dem Lärm über rumänische Judenverfolgungen die erste Posaune blies, berichtete am 14. April, daß von den im Lande geborenen und zu keinem anderen Staate in einem Unterthanenverhältnis stehenden Juden auch in Zukunft kein Reziprozitätsbeweis verlangt werden sollte. Aus alle dem geht schon hervor, daß die geplante Unterdrückung durch das neue Handwerkergesetz nur Vorwand für den internationalen Lärm und die Auswanderungsbewegung war. Wie hätten denn auch die jüdischen Auswanderer, die von ihren eigenen Freunden als verkommenes und völlig unwissendes Gesindel geschildert werden, darauf verfallen sollen, vor Bedrückungen davonzulaufen, die erst noch kommen sollen. So wird die Zukunft wohl von der Börse „eskomptiert"» aber nicht von der heiligen Einfalt. Der rumänische Gesandte hat Ende September einem Vertreter des Reuterschen Bureaus erklärt, daß in den letzten Jahren in Rumänien ein ernster landwirtschaftlicher Niedergang eingetreten sei: Das hätte auf die Juden zurückgewirkt und sie zu verstärkter Auswanderung veranlaßt. Diese Darstellung klingt schon viel wahrscheinlicher: Aus dem verarmten rumänischen Bauern ist nichts mehr herauszuschlagen, da müssen sich die jüdischen Blutsauger nach anderen Ausbeutungsobjekten umsehen. Hier und in der angeborenen jüdischen Nomadenart liegt der wahre Auswanderungsgrund. Wenn in Rumänien etwas zu holen ist, erfreut es sich trotz