Antisemitisches Jahrbuch für ...
- Journal
- Antisemitisches Jahrbuch für ...
- Volume
- 1903
- Issue
- Die Juden in Deutschland (IV.)
- Date
- 1903-01-01
- Page
- Seite 147 (sequence 99)
- Language
- German
- Belongs to
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147 Funke stellte sich unter falschem Namen vor und versicherte aus Wort, daß die Mustkalien nicht für Warenhäuser bestimmt seien. Die Angelegenheit ist der Staatsanwaltschaft übergeben worden." („Deutsch-soz. Bl/', 10. Januar 1901.) Derselbe Verein macht ferner bekannt: „Auf Grund einer uns vorliegenden Faktur der Firma Oscar Linderer, Theater-Buchhandlung in Berlin NW, Friedrichstraße 153 a (jetzt Oscar Linderersche Buch- und Musikalienhandlung fJnh.: E. Abraham) in Berlin NW, Friedrichstraße Nr. 136) stellen wir hiermit fest, daß genannte Firma dem Warenhaus A. Jandorf & Co., Musikalien-Sortiment liefert. Die Faktur ist — trotz des alten Formulars — neusten Datums. (20. November 1902.)" („Deutsch-soz. Bl.", 22. Januar 1903.) Die Berliner Kolportage-Buchhändler nahmen in öffentlicher Versammlung folgende Entschließung einstimmig an: Die am 26. November 1902 im Berliner Klubhaus versammelten Kolportage-Buchhändler Berlins drücken ihr Bedauern darüber aus, daß es Warenhäusern und sonstigen Schleudergeschästen immer noch möglich ist, alle Erzeugnisse des Buchhandels weit unter den festgesetzten Ladenpreisen zu verkaufen, während wir durch Anerkennung der Beschlüsse des Börsenvereins Deutscher Buchhändler zur Einhaltung der vom Verleger festgesetzten Preise verpflichtet und auch nicht gewillt sind, davon abzuweichen." („Staatsb. Ztg.", 29. November 1902.) In einem Prozeß, den das Tietzsche Warenhaus in Berlin gegen den Redakteur der Deutschen Zeitung angestrengt hatte, wurde am 17. November 1901 bewiesen, daß diese Firma sich die Stahlwaren der bekannten Fabrik von I. A. Henkels in Solingen auf Umwegen verschafft hatte. Henkels lehnt es nämlich grundsätzlich ab, an Warenhäuser zu liefern. Der verklagte Redakteur wurde freigesprochen. — Die Vereinigten Eschenbachschen Werke in Dresden machten Ende Mai in einem Rundschreiben gegen Tietz Front, weil dieser,,Eisschränke, prima Eschenbachsches Fabrikat" in seinen Annonzen ausbiete, trotzdem sie ihm die Lieferung ausdrücklich verweigert hatten. Es sei denn auch im Geschäft in Wahrheit nur ein defektes Exemplar vorhanden gewesen, das offenbar auf Umwegen bezogen worden wäre. („Antisemit. Monatsbl.", 1. Dezember 1902.) Die Patent-Inhaber des „Dalli-Plätteisens" und des zu dem Plätteisen gehörigen Glühstoffs erfuhren, daß in dem Tietzschen Waren hause zu Hamburg statt der von ihnen für den Kleinverkauf allgemein festgesetzten Preise von 5 Mark für „Dalli" und von 40 Pf. für den Glühstoff, diese Gegenstände für 4,25 Mark und 35 Pf. verkauft wurden. Als der Geschäftsführer des Warenhauses dann wieder „Dalli" bestellte, wurde die Lieferung davon abhängig gemacht, daß der Käufer sich verpflichtete, zu den festgesetzten Preisen zu verkaufen, worauf dieser jedoch erklärte, er ließe sich seine Preise nicht vorschreiben. Er soll sich dann auf Umwegen „Dalli" und den Glühstoff verschafft und sie zu dem niedrigeren Preise verkauft haben. Hierin liegt ein Vergehen gegen das Patentgesetz, das dem Patent-Inhaber allein das Recht gewährt, die Verkaufsbedingungen der patentierten Artikel festzustellen. Das Gericht verurteilte den Geschäftsführer zu 300 Mk. Geldstrafe und zur Zahlung einer Buße von 200 Mk. („Deutsch-soz. Bl.", 20. Februar 1902.) Die Vorsitzenden der „Vereinigung der Berliner Mitglieder des Börsenvereins" und des „Berliner Sortimenter-Vereins" geben bekannt: „Wir haben festgestellt, daß Werke, die von einem Arthur Heene, Berlin S.W., Hagelsbergerstr. 49 wohnhaft, unter der Firma: Universal Reise-Büreau Karl Liersch u. Co., Berlin W., Königgrätzerstr. 123, verlangt wurden und ausgeliefert sind, im Bazare H. Tietz 10'