Antisemitisches Jahrbuch für ...
- Journal
- Antisemitisches Jahrbuch für ...
- Volume
- 1903
- Issue
- Die Juden in Deutschland (IV.)
- Date
- 1903-01-01
- Page
- Seite 146 (sequence 98)
- Language
- German
- Belongs to
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146 In Magdeburg besteht eine Firma „Kaufhaus Sudenburg", deren Inhaberin, Frau Amalie Jacoby, geb. Hermann, ist, während der Ehemann, Siegfried Jacoby, nur als „Geschäftsführer" amtiert, wohl, weil er bereits eine Pleite hinter sich hat. Die beiden Herrschaften erließen in der Zeit vom Dezember 1901 bis. April 1902, öffentliche Bekanntmachungen in den Zeitungen und Plakate, worin sie einen „Total-Ausverkauf" der Waren zu spottbilligen Preisen „wegen Aufgabe des Geschäfts und Wegzugs nach Westfalen" ankündigten. Trotzdem haben sie große Mengen neuer Waren im Gesamtpreise von mindestens zehntausend Mark angekauft und in den angeblichen Ausverkauf geschoben. Die Strafe lautete auf 150 Mark. l„Deutsch-soz. Bl.", 23. Oktober 1902.) 6. Unlautere Machenschaften zur Erlangung von Waren. Gelegentlich haben es einige Großbazare versucht, auf Umwegen gewisse bekannte Waren in großen Massen zu billigeren Preisen zu erwerben und sie zum Selbstkostenpreise oder als Lockvögel weiter zu verkaufen. Die 'Bestellungen wurden angeblich im Aufträge ausländischer Händler gemacht, die Fabrikanten bewilligtem weil es sich anscheinend um größere Bezüge für das Ausland handelte, Preisnachlässe, die betreffenden Großbazare ließen dann die Ware als zollfreie Wiedereinfuhr, was eigentlich nicht zulässig war, zurückkommen und brachten sie auf den Markt. Auf diesem Wege sollen einige Großbazare u. a. Tapeten bezogen haben. Ende 1898 schloß der Verein Deutscher Tapetenfabrikanten eine Vereinbarung ab, an Warenhäuser nichts mehr zu liefern. Auch die Reichsregierung wies ihre Zollstellen an, die zollfreie Wiedereinfuhr von Tapeten nicht mehr zuzulassen*). Dem Vorgänge der Tapeteniabrikanten schlossen sich nach und nach der Börsenverein Deutscher Buchhändler, der Verband Deutscher Eisenwarenhändler, die Gold- und Silberwarenfabrikanten, Kerzenfabrikanten u. a. an. Aber diese Verbände stehen vorläufig noch vereinzelt da, und ihre Beschlüsse werden durchkreuzt von den schlauen Warenhäuslern, die sich häufig genug, unterstützt durch gewissenlose Stammesgenossen, die gewünschten 'Waren auf .Umwegen zu verschaffen wissen. Ein schönes Beweisstück für solche Manöver liefert folgender Brief („Frankfurter Post", 1. Januar 1898): Nachdem ich aus naheliegenden Gründen ablehnte, den Herren S. Wronker & Co. in Frankfurt a. M. Kyriazi-Cigaretten zu liefern, hat diese Firma sich die Cigaretten auf indirektem Wege zu verschaffen gewußt. — Da ich nun Herrn Leopold Gros daselbst, Schillerplatz 4, in Verdacht hatte, der Lieferant zu sein, ließ ich diesbezüglich durch meinen Vertreter bei ihm anfragen Herr Leopold Gros hat daraufhin demselben auf Ehrenwort erklärt, den betreffenden Lieferungen durchaus fernzustehen. Seitdem habe ich jedoch die unwiderlegbaren Beweise in Händen, daß niemand anders als Herr Leopold Gros der Lieferant der Herren W. & Co. ist. Die ehrenwörtliche Erklärung des Herrn Leopold Gros hat sich somit als eine gänzlich unwahre erwiesen. Hochachtungsvoll Julius Barsdorf. Der Vorstand der Berliner Musikalienhändler macht bekannt: „Der im Warenhause Hermann Tietz in Berlin angestellte ehemalige Musikalienhandlungs- Gehilfe Karl Funke versuchte auf Verlangzettel von Siegbert Friedländer in Berlin NW., Calvinstraße 5, Musikalien für Tietz zu beziehen, und zwar unter der falschen Vorspiegelung, er sei Angestellter des Hamburger Exporthauses S. Friedländer, das auch in Berlin eine Filiale habe, und mache Einkäufe für dasselbe. *) Paul Dehn, Großbazare, S. 10 u. 61.