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Antisemitisches Jahrbuch für ... · 1903-01-01 · Die Juden in Deutschland (IV.) · p. Seite 145

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Journal
Antisemitisches Jahrbuch für ...
Volume
1903
Issue
Die Juden in Deutschland (IV.)
Date
1903-01-01
Page
Seite 145 (sequence 97)
Language
German
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145 von mindestens 50 — 60 000 Mk. sein. Meisterhaft hat er es verstanden, das Lager bis auf das letzte Stückchen zu räumen, selbst die Ladeneinrichtung hat er noch im letzten Augenblick versilbert. („Deutsch-soz. 33!.", 31. Oktober 1901.) Auf Veranlassung des Schutzvereins für Handel und Gewerbe war gegen den Kaufmann Hugo Landauer. Mitinhaber der Firma „Brüder Landauer" zu Ulm und gegen dessen Geschäftsführer Max Weil Strafantrag gestellt wegen unlauteren Wettbewerbes. Die Brüder Landauer hatten aus dem Brand ihres Warenhauses rn Karlsruhe (Baden) — am 8. Februar 1900, wobei drei junge Mädchen verbrannten — einen Posten beschädigter Weißwaren für 2218 Mk. übernommen und in Ulm (Donau) unter gewaltiger Reklame zum Ausverkauf gebracht, angeblich zu „enorm billigen Preisen." Thatsächlich verkauften sie aber unter riesigem Zulauf des Publikums für 10—12 000 Mk. Waren aller Art teils zu herabgesetzten, teils zu gewöhnlichen Ladenpreisen, indem sie die Käufer im Glauben ließen, alles dies stamme aus dem Karlsruher Brand. Die Verhandlungen endeten mit der Verurteilung Landauers zu 300 Mk. und Weils zu 100 Mk. Geldstrafe. Außerdem wurde auf Veröffentlichung des Urteils in den Tagesblättern erkannt. („Deutsch-soz. Bl.", 15. November 1900.) In Flensburg hatte die Frau des Kaufmanns David unter der Firma Götz & Eichwald „wegen demnächstiger Aufgabe des Geschäfts" einen „Totalansverkauf zu enorm billigen Preisen" veranstaltet, der 9 Monate lang anhielt. Es wurden immer wieder neue Waren hereingeschmuggelt, sodaß am Ende der 9 Monate das Lager größer war, wie im Anfang. Ergebnis: 30 Tage Gefängnis. („Antisemit. Monatsbl.", 1. Dezember 1901). Der Kleiderhändler Moritz van Geldern zu Koblenz machte pleite und zeigte „Waren aus dem Konkurse zu Taxpreisen" an, obwohl der Konkurs längst aufgehoben war und er schon wieder Waren von außerhalb bezogen hatte. Der „Verein zur Wahrung städtischer und geschäftlicher Interessen" zu Koblenz erhob deshalb Klage wegen unlauteren Wettbewerbs Und erzielte auch gegen van Geldern eine Strafe von 100 Mk. Das Berufungsgericht hob diese jedoch auf und erkannte auf Freisprechung, da dem Verein die Klagerechte fehlten. („Deutsch-soz. Bl.", 24. April 1902.) Der Kaufmann Jakob Mayer zu Heilbronn wurde wegen schwindelhaften Ausverkaufs zu 800 Mk. Geldstrafe verurteilt, der Kaufmann Baruch Aberbach zu Nürnberg wegen Nachschubs neuer Waren in seinem Ausverkauf zu 200 Mk. („Deutsch-soz. Bl.", 18. und 25. Dezember 1902). Der Kaufmann Simon Gottfeld zu Aachen wurde am 14. Januar 1902 vom Landgericht wegen unlauteren Wettbewerbs zu 500 Mk. Geldstrafe verurteilt, weil er seinen „wirklich reellen Ausverkauf" durch Nachschübe im Werte von 25000 Mk. ergänzt und dann Bankerott gemacht hatte. („Staatsb.-Ztg.", 1. Juli 1902.) Der jüdische Kaufmann Philipp Elend aus Krotoschin betrieb in Berlin (Reinickendorferstratze) ein Warenhaus. Das Geschäft ging nicht besonders, da widerfuhr ihm eines Tages das Glück eines Brandunglücks, das die Versicherungsgesellschaft 24 000 Mk. kostete. Elend veranstaltete natürlich mehrere Monate lang Brandausverkauf, den er durch ein 10 Meter langes Plakat mit meterhohen Buchstaben an seinem Hause und durch tausende von roten Plakaten in der ganzen Umgegend anzeigte. Da Elend sein Lager fortgesetzt durch große Einkäufe ergänzte, wurde er zur Anzeige gebracht und trotz glänzender Verteidigung durch zwei Stammesgenossen zu 1000 Mk. Geldstrafe verurteilt. („Staatsb.-Ztg.", 20. September 1902.) 10

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