Antisemitisches Jahrbuch für ...
- Journal
- Antisemitisches Jahrbuch für ...
- Volume
- 1903
- Issue
- Die Juden in Deutschland (IV.)
- Date
- 1903-01-01
- Page
- Seite 142 (sequence 94)
- Language
- German
- Belongs to
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142 Kundschaft gewandt ist und das Publikum zum Kauf anzulocken versteht, wird . . zu engagieren gesucht. . . . N. Bieber, Elbing." („Staatsb.-Ztg.", 20. 1. 01.) Frau I. Kaufmann, Inhaberin eines Kleidergeschäfts zu München, Sendlingerstratze 35, wurde wegen Anreißerei und Kundenanlockung zu 12 Mk. Geldstrafe und Tragung der Kosten verurteilt („Deutsch-soz. Blätter", 25. Dezember 1902-. d. Ausverkaufsschwindel. Das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb war hauptsächlich veranlaßt durch den gemeingefährlichen Schwindel sogenannter Ausverkäufe, die den ehrlichen Gewerbebetrieb aufs empfindlichste schädigten. Aus allen möglichen Gründen — wegen Aufgabe des Geschäfts, Abbruch des Hauses, Fortzugshalber, anläßlich des Ankaufs einer Konkursmasse, wegen Brand, Todesfall, Erbteilung, wegen Einziehung zum Militär u. f. w — werden von erfindungsreichen Juden Ausverkäufe veranstaltet, im geheimen werden aber beständig Waren nachgeschoben, sodaß ein solcher Schwindelausverkauf oft Jahre lang dauert. Anfangs schien es, als sei dieser Schwindel durch das Gesetz beseitigt, da wurden aber mehrere Gerichtsentscheidungen bekannt, durch die die Ergänzung einzelner Bestände bei mäßigem Umfange auch während des Ausverkaufs gestattet sei MeichSgerichtsentscheidung vom 27. Mai 1897) — und der Schwindel blüht jetzt wie zuvor. Hier hilft nur eine bedeutend schärfere Fassung des Gesetzes, vor allem müßte der Ausverkauf durch einen besonderen Ausschuß Gewerbetreibender derselben Stadt oder eines Bezirkes überwacht werden. In einer Heidelberger Zeitung zeigte einst der Jude S. Fabian (Frankfurt a. M. und Berlin C.) in großen Lettern an, daß er wegen gänzlicher Auflösung zweier süddeutscher Niederlagen ein „kolossal großes Lager" räumen müsse und zu diesem Zwecke seine Waren mit 25 bis 60 v. H. unter dem Wert schleunigst ausverkaufen werde. Aber oh weh! Direkt unter seiner Ankündigung erschien folgende Erklärung der Handelskammer in Heidelberg: „Zur Aufklärung! Angesichts der pompösen Annoncen des Herrn S. Fabian konstatieren wir hiermit öffentlich, daß benannter Herr seinen vorjährigen ebenso pompös angekündigten „Ausverkauf" im Ganzen mit 5000 Mt.' sage fünftausend Mark hier versteuert hat und daß der betreffende Warenvorrat laut stattgehabter Prüfung auch keinen Pfennig mehr wert war. . . . Was davon zu halten ist, wenn Herr F. hochfeinste Waren mit 30 bis 60 v. H. Preisermäßigung auflegt, überlassen wir dem Urteil des Publikums. Die Handelskammer für den Kreis Heidelberg. C. Weidig. F. Zimmermann. l„Tägl. Rundsch.", 22. 8. 94.) Der Vorsitzende der Karlsruher Handelskammer bezeichnete die Firma S. Fabian in einer Sitzung des Deutschen Handelstages öffentlich als eine der bekanntesten Schwindelfirmen Süddeutschlands. („Deutsche Wacht", 27. 4. 95.) Die „Frankfurter Post" schrieb am 1. April 1898: Herr Ehrenfeld, Kaiserstraße 15, kam einige Wochen vor Weihnachten 1897 aus den schlauen Gedanken, einen Ausverkauf zu machen und zwar begründete er denselben durch auffallende Reklamezettel damit, daß das Haus, in dem der Laden sich befinde, ganz plötzlich verkauft sei unb deshalb der Laden geräumt werden müsse. Das Geschäft ging großartig, so großartig, daß Herr Ehrenfeld heute, also über 4 Monate nach dem ganz plötzlichen Hausverkaufe, noch immer „ausverkauft." Die alten Anschlagszettel freilich find verschwunden, aber statt