Antisemitisches Jahrbuch für ...
- Journal
- Antisemitisches Jahrbuch für ...
- Volume
- 1903
- Issue
- Die Juden in Deutschland (IV.)
- Date
- 1903-01-01
- Page
- Seite 140 (sequence 92)
- Language
- German
- Belongs to
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140 Den Grpfel der unanständigen Reklame hat Wohl Herr D. M- Brägen heim zu Güstrow erstiegen, indem er sich zunächst durch Zeitungsannonce die Anschristen von Leuten verschaffte, die an einem bestimmten Tage Geburtstag hatten. Diese Glücklichen erhielten dann folgende Zuschrift: „Güstrow, 28. April 1902. Ew. Wohlgeboren! Zu Ihrem demnächstigen Geburtstage erlaube ich mir, Ihnen meinen aufrichtigsten Glückwunsch darzubringen. Einer Ihrer Bekannten, mit dem ich längere Zeit in Geschäftsverbindung stehe, veranlaßte mich durch den Zufall, daß gerade an Ihrem Geburtstage die Ziehung unserer Landes- Lotterie stattfindek, Ihnen ein Los derselben zum Glücksversuche anzubieten. Wie überhaupt im ganzen menschlichen Leben der Zufall eine bedeutsame Rolle spielt, ist gerade auch für die Erreichung der namhaften Gewinne in der Lotterie der Zufall ein mächtiger Faktor. Sie werden selbst schon häufig Gelegenheit gehabt haben, dies zu beobachten, und auch ich hatte während des langjährigen Bestehens meines Geschäftes oft Gelegenheit, durch kleine Zufälligkeiten die größten Gewinne an meine Spieler auszuzahlen. Sie werden zugeben, daß es ein merkwürdiges Zusammentreffen ist, daß gerade an ihrem Geburtstage die Ziehung der 1. Klasse unserer 253. Landes- Lotterie stattfindet, und gebe ich mich der Hoffnung hin, daß Sie meine gutgemeinte Glücksofferte acceptieren und mich dadurch baldigst in die Lage setzen, auch Ihnen einen der bedeutendsten Treffer, mit denen unsere Lotterie so reich ausgestattet ist, auszahlen zu können. Sie wollen gefl. aus beiliegendem Planabdruck die vorzügliche Einrichtung unserer Lotterie ersehen, und verspreche ich Ihnen die kulanteste und verschwiegenste Bedienung usw.! Indem ich Ihnen noch ein langes segensreiches Leben wünsche, empfehle mich Ihnen, und zeichne hochachtungsvoll D. M. Bragenheim." l„Staatsbg.-Ztg.", 2. Mai 1902.) o Lockartikelwesen. Eine eigene Art der Reklame ist das Lockartikelwesen, das besonders üppige Blüten treibt, da es leider von dem Gesetze gegen den unlauteren Wettbewerb nicht getroffen wird. Es handelt sich nämlich bei diesem Unfug nicht um lügenhafte Reklame, sondern um Schleuderei mit gewissen Waren zur Anlockung von Käufern. Eins ist natürlich so unsittlich und verwerflich wie das andere. Ebenso wie°der gemeine Betrug nicht bloß in der Vorspiegelung falscher Tbatsachen besteht, sondern auch in der Unterdrückung wahrer, so muß auch der gemeine Schwindel nicht nur in unrichtigen Angaben gefunden werden, sondern auch im Verschweigen richtiger, aber für den Käufer erheblicher Nebenumstände. Der Käufer muß wissen, daß nur ganz bestimmte Artikel unter ihrem wirklichen Werte verkauft wurden, um ihn bei anderen Artikeln, deren Preis er nicht so gut beurteilen kann, desto ärger zu rupfen. Da die Lockartikel meist erheblich unter dem Einkaufspreise abgegeben werden^ so liegt es natürlich im Interesse der Bazarjuden, stets nur eine geringe Menge auf einmal zu verkaufen: häufig werden solche Artikel auch nur zum Scheine ausgeboten und den Käufern unter irgend welchen Vorwänden nicht verabfolgt. In manchen Geschäften ist es sogar üblich, solche Verkäufer zu entlassen, die es nicht verstehen, statt der Lockartikel mit Schaden andere Waren mit Gewinn an den Mann zu bringen. Aus all dem geht hervor, daß Herr Wahl-Barmen, der Vorsitzende des Detaillistenverbandes für Rheinland und Westfalen, recht hatte, wenn er mit Bezug auf die Lockartikelpraxis sagte: „Das ist der unlautere Wettbewerb in allerhöchster Potenz." Im Frühjahr 1897 kündigte Jandorf u. Co. (Berlin) im Schaufenster künstliche Veilchen an, das Dutzend zu 1 Pfg., obwohl sie einen Herstellungswert von 2 Pfg. hatten. Er gab aber höchstens 12 Dutzend zum angezeigten Preise ab. Verlangte jemand 15 Dutzend, so wurde die Ware zu 25 Pfg. fürs Dutzend be^