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Antisemitisches Jahrbuch für ... · 1903-01-01 · Die Juden in Deutschland (IV.) · p. Seite 139

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Journal
Antisemitisches Jahrbuch für ...
Volume
1903
Issue
Die Juden in Deutschland (IV.)
Date
1903-01-01
Page
Seite 139 (sequence 91)
Language
German
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139 Eine pikante Spezialität ist die jüdische Streitreklame. 1. Guttmann gegen Schmoller. 25. August befindet fich eine große „Oeffentliche Erklärung P. Guttmann gegen das Judengeschäft Schmoller & Co. Oeffentliche Erklärung! Am 4.. 6. und 11. Mai d. Js. erklärte ich in den Mannheimer Zeitungen, daß die Firma Hermann Schmoller L Co. hier unreellen und unlauteren Wettbewerb treibt, indem ste Stoffe einmal mit 33 Pfg. und das anderemal mit 49 Pfg. per Meter verkaufte, ferner, daß die gleiche Firma halbwollene Schlafdecken für „Reine Wolle" verkaufte. Am 9. Mai erkärte die Firma Schmoller & Co., sie würde fich auf eine Preßfehde mit mir nicht einlaffen, sondern mich vor die Schranken des Gerichts fordern. Am 7. August ist die Klagefrist abgelaufen, die Firma Schmoller & Co. hat aber, trotzdem sie vom Verein zum Schutze der Detail- Zur gemacht hat. 2 Halpert gegen Jttmann. 16. Okober folgende Annonce zu lesen: Schlagende Beweise für die Reellität und Wahrheitsliebe der Firma Julius Jttmann. Die „Pfälzer Presse" vom 7./10. 98 schreibt: „Karlsruhe, 5. Okt. „Deutschlands größtes Waren- und Möbelkredithaus", wie sich die Firma Julius Jttmann auf den mannshohen Plakaten der Karlsruher Litfaßsäulen nennt, war auf der diesjährigen Hauptversammlung des „Landesschutzvereins gegen wucherische Ausbeutung des Volkes" der Gegenstand besonderer Aufmerksamkeit. Der Verein wurde nämlich ersucht, die Sache eines hiesigen Kutschers in die Hand zu nehmen, dessen Ehefrau als Braut beim Aussteuerkauf im Jttmannschen Waren-Abzahlungsgeschäft beschwindelt wurde. Der Schriftführer des Vereins, Rechtsanwalt Händel, legte die Sache klar, mit der Darauf die Firma Jttmann: „Ein beliebiges Quantum des Bodensatzes von Niedrigkeit, eine Portion ausgesuchte Beschränktheit, den Rest von unerhörter Unverfrorenheit, und die Mischung ergiebt die hiesige Firma S. Halpert & Co. Das muß man vorneweg voraussetzen, um den Maßstab für den Geschäftscharakter dieser Firma annähernd zu finden. Das muß man festhalten, um ihre letzte Methode, wonach sie das Publikum auf Kosten des Rufes anderer Geschäfte irrezuführen und sich „auf die Beine zu helfen" sucht, auch richtig zu In dem „Mannheimer Tageblatt" vom des Judengeschäfts Dieselbe lautet: geschäfte öffentlich und rechtzeitig zur Klarstellung aufgefordert wurde, die Klage unterlassen. Durch die Unterlassung der Klage hat die Firma Schmoller & Co. die ihr von mir gemachten Vorwürfe der Unreellität und Unlauterkeit als berechtigt anerkannt. Ehrenpflicht der Mannheimer Einwohnerschaft, gleichviel welcher Gesellschaftsklasse sie angehören mag> ist nun, die Konsequenzen zu Ziehen und darüber klar zu werden, ob es lieber weiter notorische Schwindelgeschäfte ft), oder reelle Geschäfte unterstützen will. Dieses zur Kenntnisnahme der werten Einwohner Mannheims und zum Schutz der reellen Detailgeschäfte. P. Guttmann. Im „Mannheimer Tageblatt" ist unterm sich auch der Ortsgesundheitsrat beschäftigt hat. Die Betten, angeblich mit Gänsefedern gefüllt, enthielten minderwertige Federn und wimmelten, als sie nach geraumer Zeit geöffnet wurden, von Würmern, Maden und Hühnerläusen; die übrigen Möbel sollen auch in dem entsprechenden Zustand sein. Der Verein beschloß, die von dem Kutscher angestrengte Klage auf Auflösung des Kaufvertrages vor Gericht zu vertreten. Auf die Verhandlung, die ein Seitenstück zum Prozeß Michelsohn bietet, darf man gespannt sein." Wer jetzt noch an die Reellität der Firma Julius Jttmann glaubt, lasse sich sein Lehrgeld wiedergeben. S. Halpert & Cie. verstehen. Was aber muß aus all dem selbst den uneingeweihtesten Kreisen über die Firma S. Halpert & Co. zur Gewißheit werden? Daß sie in der Firma I. Jttmann eine unüberwindbare Konkurrenz sieht und sich in ihrer Bedrängnis nicht scheut, zu den niedrigsten Auswegen zu greifen. Daß sie ein Scheindasein fristet und dies durch nichts schlagender bestätigen könnte, als durch die ebenso zahlreichen als plumpen Verleumdungen!" („Frankfurter Post", I.November 1898.) Zur Kennzeichnung des Guttmann diene, daß er selbst bereits zweimal Bankerott („Franks. Post" 1. 10. 1897.)

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