Antisemitisches Jahrbuch für ...
- Journal
- Antisemitisches Jahrbuch für ...
- Volume
- 1903
- Issue
- Die Juden in Deutschland (IV.)
- Date
- 1903-01-01
- Page
- Seite 133 (sequence 85)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
- OCR quality
- 95% known words query
- IRI
…/9038025-9038029-423334--640-185600- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
OCR text
133 fite den Preis von 7,20 Mk. „echte" Kameelhaardecken nicht zu haben, ebensowenig wie echte Satin Augusta-Schürzen für Erwachsene mit 75 Pfg. das Stück zu kaufen sind. Auf Veranlassung des Gewerbevereins zu Weimar wurde auf Grund des Gesetzes gegen den unlautern Wertbewerb ein Strafverfahren eingeleitet und der Geschäftsführer Freund zu 300 Mk. Geldstrafe verurteilt. („Deutsch-soz. Bl." 18. September 1902.) In dem großen Warenhause Tietz kaufte jemand Oktober 1900 eine Zigarrenspitze zu IM Mk.; er fand sie teuer und sagte das, worauf ihm geantwortet wurde, das Mundstück sei aus Büffelhorn. Nachher wurde er von einem Fachmanne belehrt, daß das angebliche Büffelhorn Kokosnuß sei und daß seine Zigarrenspitze unter Brüdern 30 Pfg. wert wäre. („Antisemit. Monatsbl.", 1. Dezember 1900.) Der Detaillisten-Verein für den Bezirk Osnabrück giebt bekannt, daß bei der Firma S. Wertheim zu Osnabrück „teils die angekündigten Waren zu den angegebenen Preisen überhaupt nicht zu erhalten waren, teils solche zu gleichen oder höheren Preisen verkauft wurden, als solche in andern hiesigen reellen Geschäften erhältlich sind, und daß schließlich zum andern Teil von der Firma S. Wertheim Waren in so minderwertiger Qualität angeboten werden, wie solche wirklich reelle Geschäfte ihrer Kundschaft überhaupt nicht zu verkaufen wagen". („Deutsch-soz. Bl.", 26. September 1901.) Vom Schöffengericht zu Halle wurde der Vertreter des Warenhauses M. Bär zu 400 Mk. Geldstrafe verurteilt. Die Firma hatte eine Anzahl Glas-, Porzellan-, Emaille-Waren u. s. w. sehr billig, unter dem Kostenpreise angezeigt, in den Schaufenstern mit diesen Preisen ausgestellt und hinzugefügt: „Sämtliche andern Artikel find im gleichen Verhältnis billig ausgezeichnet. Man vergleiche Preise, Qualität, Größe." Hierin wurde die Jrrtumserregung, die Erweckung des Anscheins eines besonders günstigen Angebots erblickt, denn es wurde festgestellt, daß weitaus die Mehrzahl der Artikel mit einem ansehnlichen Nutzen, von 40 bis 100 v. H., also zu höheren Preisen verkauft wurde. Der Strafantrag ist vom Detaillistenverband ausgegangen. („Deutsch-soz. Bl.", 20. März 1902.) Die Schuhmacher-Innung zu Liegnitz erläßt folgende „Warnung an das schuhkaufende Publikum": Das Weißwaren- und Putzgeschäft Moritz Guttfeld offeriert in den Tagesblättern Schuhwaren zu so auffallend billigen Preisen, daß die Schuhmacher-Innung im Interesse ihrer Mitglieder sowie des Publikums der Sache näher treten zu müssen glaubte. Es wurden ein Paar Damengamaschen, die angeblich" sonst 12,50 Mk., jetzt aber nur 7,50 Mk. kosten, gekauft und zerlegt, wobei sich herausstellte, daß sie nur 3—4 Mk. wert find. Die einzelnen Teile liegen im Schaufenster des Schuhmachermeisters Hackenberg in der Burgstraße zu jedermanns Ansicht und Prüfung aus. Wenn solche Ware, wie hier, noch als dauerhaft empfohlen wird, dann geschieht dies wider besseres Wissen. („Deutsch-soz. Bl.", 15. Mai 1902.) Der Händler Günsburger zu Dresden hatte in seinem Schaufenster Damen - kleider ausgelegt und ein Plakat beigefügt mit der Aufschrift: „Seltener Gelegenheits- Lauf 3,75 Mk. an und 4,50 Mk. an." Das Wort „von" fehlte ganz und das Wort „an" war so verdeckt, daß der Außenstehende es unmöglich sehen konnte. In dem Glauben nun, die ausgestellten Damenröcke für den Spottpreis von 3,75 Mk. und 4,50 Mk. kaufen zu können, sprachen zahlreiche Käuferinnen vor, die sich aber bedeuten lassen mußten, daß die ausgestellten Röcke erheblich mehr kosteten, indes geringere Qualitäten schon von 3,75 Mk. u. s. w. an zu haben seien. Die Enttäuschten wandten sich an den Verein gegen Unwesen im Handel und Gewerbe, der