Antisemitisches Jahrbuch für ...
- Journal
- Antisemitisches Jahrbuch für ...
- Volume
- 1903
- Issue
- Die Juden in Deutschland (IV.)
- Date
- 1903-01-01
- Page
- Seite 130 (sequence 82)
- Language
- German
- Belongs to
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— 130 — „Leistungsfähigkeit und reellste Prinzipien, die von keiner Seite erreicht werden können". Am 11. November ist der Rabattkalender pro 1899 im Wert von 73 Mk. eingetroffen und wird an die Kundschaft gratis verteilt. Am 25. November wird die Kundschaft gebeten, ihren Weihnachtseinkauf doch jetzt schon zu machen, weil der Andrang vor dem Fest zu groß werden wird. Am 2. Dezember findet aber ein Totalausverkauf von Stiefeln und Hemden und im April 1899 ein großer Ausverkauf von Kleidern statt und zwar mit 20 pCt. extra Rabatt auf die seitherigen Preise, weil: „Die Firma ein Matzgeschäft betreiben, einen Zuschneider engagieren und ein großes Stofflager unterhalten will, worüber seiner Zeit Näheres mitgeteilt werden sollte." Zu dieser Mitteilung kam es nicht, weil kurz darauf der Konkurs ausbrach. („Deutscher Generalanzeiger", 4. Juni 1899.) ß. Unwahre Reklame. Die Firma Jandorf u. Co. (Berlin) hatte Damenstrohhüte ausgestellt, die die Bezeichnung „Manila" und den Preis 3 Mk. trugen. Es wurde festgestellt, daß die Hüte nur aus dem weit billigeren Palmenbast hergestellt waren. Das Schöffengericht verurteilte die Firma wegen unlauteren Wettbewerbs zu 100 Mk. Geldstrafe. („Staatsbi-Ztg.", 16. 9. 00.) Die Warenhausfirma A. Jandorf u. Co. zu Berlin hatte angekündigt, daß fle in ihren Geschäftsräumen für die Einsegnung auch Gesangbücher in gutem Lederband für 1,10 Mk. verkaufe. Der zweite Obermeister der Berliner Buchbinder- Innung teilt nun der „Voff. Ztg." mit, daß er sich daraufhin in das Geschäft begeben und ein solches Gesangbuch verlangt habe. Die Verkäuferin hätte ein Gesangbuch in gewöhnlichem Papiereinband mit der Behauptung angeboten, dies sei Leder; auch der herbeigerufene Rayonchef Schlesinger hätte die Aussage der Verkäuferin bekräftigt, daß dies ein Ledereinband sei. Erst als er eingesehen habe, daß er es mit einem Fachmann zu thun habe, habe er zugegeben, daß der Einband von Papier sei, und gesagt, daß' die Lederbücher für diesen Preis alle verkauft seien, auch habe er der Verkäuferin erklärt, daß diese Bücher fernerhin nicht für Lederbücher verkauft werden dürften. Gleichwohl wäre, als zwei Tage darauf ein anderer Kollege zu derselben Firma geschickt wurde, auch diesem ein eben solcher Papiereinband für 1,10 Mk. als guter Ledereinband verkauft worden. Die Buchbinder- Innung gedenkt die Sache der Staatsanwaltschaft zu unterbreiten. („Deutsch-soz. Bl.", 27. 9. 00.) Das Schöffengericht fällte später in dieser Sache ein freisprechendes. Urteil; das Landgericht I. als Berufungsinstanz verurteilte Herrn Schlesinger wegen unlauteren Wettbewerbs zu 50 Mk. Geldstrafe. („Staatsb.-Ztg.", 28. 4. 01.) Das Warenhaus von Jandorf stellte im Schaufenster Kästchen aus, die neben einigen wertlosen Sachen scheinbar 2 Spiele Karten enthielten; Preis 95 Pfg. Einem Käufer, der solch Kästchen forderte, antwortete die Verkäuferin: „Ach, Sie meinen das Kästchen mit den Spiel-Karten". Es waren aber nicht 2 Spiele, wie es schien, sondern Atrappen, auf die nur je eine Karte geklebt und die sonst ganz wertlos waren: der übrige Inhalt des Kästchens hatte nur einen Wert von etwa 10 Pfg. („Antis. Monatsbl.", 1. Dezember 1900.) Trotz dieser vielen „Jrrtümer" hatte einst die Firma A. Jandorf zu Berlin gegen den Redakteur Mannes Klage erhoben, weil dieser in einer Versammlung geäußert hatte: die Behauptungen des Herrn Jandorf hätten fich vielfach schon als unrichtig erwiesen. Von dem Verklagten und dessen Rechtsbeistand, Rechtsanwalt Ulrich, war ein umfangreicher Wahrheitsbeweis angetreten worden, worauf der