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Antisemitisches Jahrbuch für ... · 1903-01-01 · Die Juden in Deutschland (IV.) · p. Seite 128

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Journal
Antisemitisches Jahrbuch für ...
Volume
1903
Issue
Die Juden in Deutschland (IV.)
Date
1903-01-01
Page
Seite 128 (sequence 80)
Language
German
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128 Wir Deutschen wollen das Wort unseres alten Bismarck beherzigen und befolgen:. „Jeder Deutsche, der seinen Bedarf an gefertigter Ware in den billigen Massenunternehmungen deckt, versündigt sich nicht nur an seiner Existenz, sondern auch am ganzen Vaterlande, indem er Unternehmer unterstützt, die infolge ihrer landeswidrigen Schleuderpreise natürlich auch gezwungen sind, ihren Arbeitern Löhne zu zahlen, von denen man keinen deutschen Magen satt, wohl aber aus friedfertig angelegten Naturen gedankenlose Sozialdemokraten machen faim."*) Nun zu den einzelnen Zweigen des unlauteren Wettbewerbs, b. Firmenverschleierung. Oft hat der Jude ein lebhaftes Interesse daran, den wahren Namen des Geschäftsinhabers zu verbergen, sei es, daß ihm sein eigener Name zn anrüchig ist, zumal wenn er schon einmal Bankerott gemacht hat, sei es, daß er stch unter deutsch klingender Firma größeren Erfolg verspricht. In diesen Fällen bedient er sich der Firmenverschleierung. Der Jude Adolf Goldschmidt zu Hannover hatte bereits zweimal Bankerott gemacht. Die letzte Liquidation war noch nicht beendet, da ließ er eine neue Firma „M. Goldschmidt" in das Handelsregister eintragen und als deren Inhaberin Martha Goldschmidt zu Hannover, minderjährige Tochter des Kaufmanns Adolf Goldschmidt daselbst. Martha war gerade 15 Jahre alt und sollte von ihrem würdigen Vater für seine ferneren Gaunereien als Strohpuppe vorgeschoben werden. — Der „Vorstand des Verbandes von Kaufleuten der Provinz Hannover und der angrenzenden Länder" erließ gegen dies betrügerische Gebühren eine geharnischte Erklärung, an deren Schlüsse es heißt: „Wir protestieren gegen eine solche Gemeinheit und werden kein Mittel unversucht lassen, diese Eintragung zu sistieren." („Staatsb.-Ztg.", 2. Dezember 1891.) Für die Art und Weise, wie sich der Jude in den Besitz einer Firma mit deutschem Namen zu bringen weiß, sind folgende Fälle typisch: Moses Katz zu Hannover hatte einen Hausknecht namens Rokahr. Diesem zahlte Katz 3 Mk. und dafür ging Rokahr mit auf das Handelsgericht und gab seinen Namen zur Eintragung der Firma Rokahr & Co. her, als deren Inhaber zunächst Rokahr und Katz eingetragen wurden. Einige Tage darauf ließ Katz den Namen Rokahr als Inhaber im Firmenregister löschen und war somit alleiniger Inhaber der Firma „Rokahr & Co." („Staatsb.-Ztg.", 2. Dezember 1891.) Beim Amtsgericht "zu Wetzlar wurde am 28. Januar 1898 die Handels- Gesellschaft Eduard Gerth & Co. (Inhaber: Lud wig Lazarus und Eduard Gerthe eingetragen. Schon am 30. Januar wurde bekannt gemacht, daß die Gesellschaft durch das Ausscheiden des Kaufmanns Gerth aufgelöst sei und von Ludwig Lazarus unter unveränderter Firma fortgesetzt werde. („Deutscher Generalanzeiger", 4. Juni 1899.) Unterm 10. Januar 1900 wurde beim Königlichen Amtsgericht zu Dresden die Firma Kaufhaus „Zur Glocke", Lohde & Co. in Dresden und als deren Gesellschafter die Kausleute Siegfried Lohde in Weimar und Gustav Cohn in Dresden eingetragen. Und unterm 23. Mürz machte das Königl. Amtsgericht zu Dresden bereits bekannt, daß der Gesellschafter Siegfried Lohde ausgeschieden ist und daß Gustav Cohn das Handelsgeschäft und die Firma allein fortführt. („Staatsb.- Zeitung", 4. April 1900.) *) Paul Dehn, Großbazare S. 111.

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