Mannheim
Compact Memory

Antisemitisches Jahrbuch für ... · 1903-01-01 · Die Juden in Deutschland (IV.) · p. Seite 126

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Antisemitisches Jahrbuch für ...
Volume
1903
Issue
Die Juden in Deutschland (IV.)
Date
1903-01-01
Page
Seite 126 (sequence 78)
Language
German
Belongs to
journal issue
OCR quality
95% known words query
IRI
…/9038025-9038029-423334--633-185593
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

No entity mentions on this page.

OCR text

126 löhne sind, die ein reelles kaufmännisches Geschäft im allgemeinen seinen Angestellten, nicht anbieten wird, erlaubt sich das Warenhaus auch, die ihm auferlegte örtliche Besteuerung von 50 Mk. auf den Kopf des Personals von seinem Personal selbst wieder einzuziehen. Die Angestellten müssen Vertragsklauseln unterschreiben, nt denen sie sich mit Gehaltsabzügen einverstanden erklären, die je nach der Gehalts - Höhe 1—4 Mk. monatlich betragen (Bei 30—40 Mk. 1 Mk., bei 40—50 Mk. 2 Mk., bei 50—80 Mk. 3 Mk. und über 80 Mk. 4 Mk.i Außerdem will man die Angestellten noch zwingen, bei der Firma Kost und Wohnung zu nehmen. Fast die gesamte Presse hat dieses Gebaren der Firma als Lohndrückerei schlimmster Art. und die Löhne selbst als Hungerlöhne gebrandmarkt. Nur der „Vorwärts" findet kein Wort des Tadels dafür. („Staatsb.-Ztg.", 27. Aug. u. 1. Sept. 1900.) Man sieht, die Herren Warenhäusler wissen sich zu helfen. Ueber kurz oderlang wird man zu viel energischeren Maßnahmen übergehen müssen, wenn nicht der gesamte ehrliche deutsche Kleinhandel durch eine Handvoll Bazarjuden ruiniert werden soll. Die Handlungsweise des Barasch zwingt uns, einen kurzen Blick auf die Lohnverhältnisse in den Warenhäusern überhaupt zu werfen. Wie überall, wo die Juden vorherrschen, so sind auch hier die Löhne die denkbar schlechtesten (vergl. die Konfektion). Im „Berliner Tageblatt" vom 17. Februar 1899 schreibt ein Sachkenner über die Gehälter weiblicher Angestellten in Großbazaren: „Ich glaube mit Recht folgende Zahlen aufstellen zu können: Damen mit Gehalt unter 75 Mark bilden 60 pCt., mit 75 Mark 25 pCt, mit über 75 Mark 15 pCt. aller Angestellten." Zum Preise des neuen Warenhauses von Tietz in Berlin berichtete der sozialdemokratische „Vorwärts" Ende September, daß die 2700 Angestellten durchschnittlich 74 Mk. Lohn erhalten. Bedenkt man, daß darunter Prokuristen und Abteilungsvorsteher mit sehr hohen Gehältern sind, daß Kutscher, Hausdiener (dereu 500 vorhanden sind), männliche Angestellte überhaupt bessere Gehälter beziehen, so kann man sich denken, was für die Verkäuferinnen übrig bleibt. — Ende Januar 1902 schrieb denn auch derselbe „Vorwärts" über denselben Tietz: „Es bestehen in dem Betriebe nicht nur alle Mißstände, die auch einigen anderen Warenhäusern anhaften, sondern es wird hier geradezu planmäßig an dem Herunterdrücken der wirtschaftlichen und sozialen Stellung kaufmännischer Angestellter gearbeitet. Die Einstellung 18—21 jähriger Mädchen als Lehrdamen mit einjähriger Lehrzeit und monatlicher Entlohnung von 10 bis 25 Mark und einer diesem Gehalt entsprechenden Behandlung sind ständige Einrichtungen geworden." („Antisemit Monatsbl.", 1. Dezember 1902). — Im Jahre 1893 wurde ein bei dem Münchener Tietz beschäftigtes Mädchen, das noch nicht ganz 1 Mk. täglich Lohn erhielt, aber von 1/28 Uhr morgens bis 9 Uhr abends arbeiten mußte, wegen Diebstahls verurteilt. Auch damals äußerteu Amtsanwalt und Richter ihr Befremden über diese Lohnverhältnisse. („Antisemit. Monatsblatt", 1. Dezember 1900.) Als die Firma Max Simon in Berlin im Frühjahr 1897 die Zahlungen einstellte, beschäftigte sie in ihrem Berliner Großbazar 67 Personen, und zwau 50 Verkäuferinnen, 15 Lehrmädchen und — 2 männliche Angestellte mit einem Durchschnittsgehalt von 50-60 Mk. monatlich. (Paul Dehn, Großbazare S. 48.) Am 29. September 1900 wurden 4 jugendliche Verkäuferinnen des Warenhauses M. L. Leiser in Thorn wegen Diebstahls zu je 9 Monaten Gefängnis verurteilt. Es stellte sich heraus, daß sie monatlich 10, 20 und 30 Mk. Lohn bezogeu hatten, und der Vorsitzende der Strafkammer sprach sein Erstaunen darüber aus.

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.