Antisemitisches Jahrbuch für ...
- Journal
- Antisemitisches Jahrbuch für ...
- Volume
- 1903
- Issue
- Die Juden in Deutschland (IV.)
- Date
- 1903-01-01
- Page
- Seite 125 (sequence 77)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
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125 Die Firma A. Jandorf sandte folgendes Rundschreiben an ihre Geschäftsfreunde: „Wie Ihnen bekannt, eröffnen wir im nächsten Monat ein drittes Warenhaus (!) und die Einheitlichkeit der Geschäftseinrichtung unserer sämtlichen Geschäfte erfordert es, diemit unseren Herren Geschäftsfreunden getroffenen Abmachungen genau festzustellen. Zu diesem Zwecke überreichen Ihnen beigeschlossen ein Formular betr. Konditionen und bemerken ergebenst, daß hierbei der W aren- Rabatt, welcher natürlicherweise von Fall zu Fall vereinbart wird, ausgeschlossen ist. Wir bedingen uns nur (!) den üblichen Kassa-Skonto, ferner den Extra-Rabatt, welcher als Vergütigung nicht aufgefaßt werden kann, da er eine Folge der Warenhaussteuer ist (!) und drittens den Umsatz-Bonus, den deshalb uns zu bewilligen bitten, damit wir nach Möglichkeit den Umsatz mit Ihnen zu steigern Veranlassung haben. (!) Die Dringlichkeit der Angelegenheit veranlaßt uns, Sie hierdurch höflichst zu ersuchen, dieselbe ebenfalls als eilig zu betrachten und erwarten wir die Einsendung der einen Hälfte umgehend, während Sie das Duplikat behufs Konformität dort behalten wollen. Indem wir uns Ihnen bestens empfehlen, sichern Ihnen gleichzeitig das Versprechen zu, Sie soviel als möglich zu beschäftigen, um unseren Verkehr zu einem recht regen, angenehmen und gewinnbringenden zu gestalten. Hochachtungsvoll A. Jandorf & Co." Das Warenhaus Jandorf bedingt sich zunächst nur (!) drei verschiedene Vergütigungen aus und behält sich eine vierte (Waren-Rabatt) von Fall zu Fall vor; d. h. also es wird an dem angesetzten Preise dem Fabrikanten viermal etwas gekürzt. Das Formular, durch welches sich der Lieferant den Händen der Firma Jandorf überliefern soll, lautet nämlich: „Herren A. Jandorf & Co. Berlin. Hierdurch bestätige die für unsere Geschäftsverbindung geltenden Konditionen: 1. Kassa-Skonto.. pCt., welcher bei jeder Regulierung gekürzt wird; 2. Extra-Rabatt 21/2 pCt., welcher am Schluß des laufenden Halbjahres (30./6. bis 31./12.) in Baar per Postanweisung an die Firma A. Jandorf & Co., Belle - Alliancestr. einzm senden ist. 3. Jahres-Umsatz-Bonus 2 pCt., welcher am Jahresschlüsse in Baar per Postanweisung an die Firma A. Jandorf & Co., Belle-Alliancestr., einzusenden ist. (Firm en- Stemp el.) (Unters ch rift.)" („Staatsb.-Ztg.", 1. März 1901.) Den Vogel schießt jedoch Herr Barasch ab, der die .neue Steuer auf seine Angestellten abwälzt. Das Warenhaus Barasch in Beuthen beschäftigt 63 Angestellte von denen 12 Personen 30 Mk. und weniger Monatsgehalt, 15 ein solches von 30—50 Mk. n. erhalten. Nicht genug, daß derartige Löhne an sich schon Hunger-