Antisemitisches Jahrbuch für ...
- Journal
- Antisemitisches Jahrbuch für ...
- Volume
- 1903
- Issue
- Die Juden in Deutschland (IV.)
- Date
- 1903-01-01
- Page
- Seite 124 (sequence 76)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
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124 einer Spitze, eines Schmucks und zwar nur für die Firma. Die Mitbewerber können nicht so massenhaft und so billig liefern und gehen deshalb kaput. Und wer sorgt nach 15 Jahren für die „Gesellen"? Sie gehen auch kaput. Was kümmert das die Juden? Nun wieder zurück zum Warenhaus! Die Warenhausjuden ihrerseits boten alles auf, die geplante Steuer zu Hintertreiben. Wertheim richtete sogar eine Petition ans Abgeordnetenhaus, in der er mit echt jüdischer Bescheidenheit sagt, daß er ein „großartiges und nützliches" Unternehmen geschaffen habe, das die „Bewunderung" weitester Kreise finde, daß er einen „günstigen Einfluß auf die Gestaltung, des gesamten deutschen Detailhandels ausgeübt" habe, und ausruft: „ein solches Gesetz ist eine Ungerechtigkeit, die wir nicht zu ertragen gewillt find." Dann wurden öffentliche Versammlungen veranstaltet, in denen die Hausknechte der Warenhausjuden jeden, der ihren Rednern widersprach, kurzerhand hinauswarfen; Versammlungen von Leuten, die anderer Meinung waren, wurden durch die Hausknechte der Juden gesprengt. („Antisemitisches Monatsblatt", 1. April 1900.) Trotz alledem wurde die Warenhaüssteuer Gesetz; leider hatte sie nicht den gewünschten Erfolg, einmal weil die Gesetzgeber fich scheuten, sie hoch genug zu bemessen, dann auch weil die Warenhäusler Mittel und Wege fanden, sie auf ihre Lieferanten, Angestellten und Kunden abzuwälzen. Herr Tietz erließ, noch ehe die Umsatzsteuer Gesetz geworden war, folgenden Tagesbefehl an seine Lieferanten: „Sie belieben gefl. Kenntnis zu nehmen und mir dieses durch Rückgabe des angehefteten Coupons durch ihre Unterschrift versehen, umgehend zu bestätigen, daß vom 1. Oktober 1900 ab für alle meine Geschäfte, die nebenstehend aufgeführt sind, nachstehende einheitliche Konditionen in Anwendung kommen sollen. Bei franko Lieferung und franko Emballage 2 pCt. Warenskonto, die von Ihnen an der Endsumme der Faktura zu kürzen sind, 2 pCt. Kassenskonto, die von mir bei Regulierung in Abzug gebracht werden. Alle anderen bisherigen Konditionen sind aufgehoben. Die Regulierung erfolgt wie bisher 30 Tage nach Schluß des Liefermonats, Rechnungen vom 25. ab kommen auf den darauf folgenden Monat, nur gegen rechtzeitige Einsendung des Monatsauszuges; der Säumende hat etwaigen Skontoverlust zu tragen. Offerten werden schon von heute ab nur zu vorstehenden Konditionen entgegen genommen". Man beachte den frechen Ton, den dieser Großjude deutschen Fabrikanten gegenüber anzuschlagen beliebt. Erfreulicherweise scheint es, als ob die große Mehrheit der Lieferanten nicht gesonnen sei, fich dem Uebermute der Warenhäusler zu fügen: Der „Verein zur Wahrung von Interessen der Färberei- und Druckerei- Industrie von Rheinland und Westfalen" sagt zu diesem Ukas: „Gewiß ist jede überflüssige Höflichkeitsformel im Geschäftsleben nach Möglichkeit zu beseitigen, aber dieser Ton. wie man hier eine Preisermäßigung erbittet, mag wohl bei Tributforderungen ostasiatischer Tartarenhäuptlinge, nicht aber im westeuropäischen Geschäftsleben angebracht sein. Dieser Ton mutz verbittern und alle diejenigen Produzenten, die sich in Eingaben an den Landtag und öffentlichen Kundgebungen an der Bekämpfung der Warenhaussteuer beteiligt haben, abschrecken, jemals wieder zu diesen Warenhäusern in Beziehungen, die über die ganz rein geschäftlichen hinausgehen, zu treten; ja es ist leicht möglich, daß eine große Anzahl Produzenten in das Lager der Warenhausgegner übergeht und durch Schaffung weitgehender und noch schwerer drückender Gesetze die unbequemen Kunden zu beseitigen suchen wird. („Deutsche Handelswacht",. 1. September 1900.)