Antisemitisches Jahrbuch für ...
- Journal
- Antisemitisches Jahrbuch für ...
- Volume
- 1903
- Issue
- Die Juden in Deutschland (IV.)
- Date
- 1903-01-01
- Page
- Seite 120 (sequence 72)
- Language
- German
- Belongs to
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120 Die kleinen Artikel muß man zum Selbstkostenpreise, oft darunter verkaufen, an den großen kann man dann u.m so mehr verdienen. Eine Dame, welche Handschuhe oder ein Stück Seife einige Groschen unter dem gewöhnlichen Preise kaufen kann, ist schon überzeugt, daß in diesem Geschäft alles billig ist und kauft daselbst auch mit großem Vertrauen die Mäntel und die seidenen Kleider .... In jeder Woche muß einmal an einem bestimmten Tage und zu bestimmten Stunden der Ausverkauf von Resten, von Roben knappen Maßes angezeigt werden. In jedem Monat muß einmal ein Tag für einen Verkauf zu außergewöhnlich billigen Preisen angesetzt werden. Man dekoriere einen besonders billigen Artikel mit Preisen, nur dieser eine Artikel darf im Schaufenster ausgestellt werden, z. B. Kravatten oder Schürzen mit der Bezeichnung: Alle diese Waren kosten 1 Mk. das Stück u. s. w." Die Zeitung „Im Zeichen des Verkehrs" (Redakteur Kor ach, Verlegen Rosenbaum, Berlin) schrieb im Februar 1897: „Für die großen Warenbazare haben sich die Inventurausverkäufe nicht mehr zugkräftig erwiesen. Sehr praktisch und vorteilhaft sind hier die zeitlich beschränkten Inventurausverkäufe, noch erfolgreicher solche Ausverkäufe, welche für jeden bestimmten Artikel einige Tage (höchstens 3) festsetzen: zuerst 3 Tage für fertige Konfektion, dann für fertige Kleider und Kostüme, dann für Seidenwaren, dann Weißwaren, dann Stoffe und zum Schluß großer Resteverkauf: hierzu verwende man getrost liegen gebliebene, schlecht verkäufliche Stücke, zerteile sie in Reste, denn immer noch hat ein Rest bei billigem Preise seinen Käufer gefunden . . . ." Auf der einen Seite Gesetze gegen den unlauteren Wettbewerb, auf der anderen Seite straflose öffentliche Anleitung zu schwindelhaftem Geschäftsgebahren: eine nette Satire auf unsere heutigen Zustände! Der Vorläufer des modernen Warenhauses ist der Ramschbazar. Das Wesen des Ramschbazars wurde durch Urteil eines Berliner Schöffengerichts folgendermaßen festgestellt: „Ein Ramschbazar ist ein Kaufladen, wo alles zu haben ist, was der Unternehmer billig zusammenraffen konnte, sei es aus Verpfändungen oder Konkursen, sei es auf Bestellung bei Pfuschern jeder Art. Verkauft wird zu Spottpreisen, am häufigsten zu einem bestimmten Preise; man unterscheidet: 50 Pfg.-, 1 Mk.- und 3 Mark-Bazare. Einige kapitalstarke Zwischenhändler in Berlin sind die Lieferanten dieser Bazare. Wer einen Bazar errichten will, hat nur 840 Mk. einzusenden und' erhält dafür in 400 verschiedenen Arten 2400 Ramschbazarwaren. Rach den Preisverzeichnissen der Zwischenhändler sind Waren zum 50 Pfg.-Verkauf für 2,50 Mk. das Dutzend, Waren zum 3 Mk.-Verkauf für 18 Mk. das Dutzend zu haben; es steigt der Gewinn der Ramschbazare demnach bis zu 100 pEt. Hier wird aufs neue bestätigt, daß die unehrliche Konkurrenz durchschnittlich mit erheblich höherem Gewinn arbeitet als der ehrliche Geschäftsmann. Das billigste ist und bleibt stets das teuerste. Alle Welt ist darüber einig, daß man es hier mit einem Uebel zu thun hat, welches das ganze Erwerbsleben zersetzt und demoralisiert." („Staatsb.-Ztg.", 9. Dezember 1892.) Das Warenhaus ist nun weiter nichts als eine moderne Einkleidung des etwas anrüchig gewordenen Ramschbazars. Prachtvolle Prunkpaläste enthalten in geschickter Schaustellung und unter feenhafter Beleuchtung alles, was der Mensch braucht, von der Wiege bis zur Bahre, manches billiger, das meiste teurer, aber alles schlechter als gute Spezialgeschäfte. Zu den Warenhäusern gehören auch die großen Massenzweiggeschäfte, die entweder einfache Verkaufsstellen eines Hauptgeschäftes sind oder auf Grund besonderer Verträge vom Hauptgeschäft nur eingerichtet und mit Waren versorgt werden, sonst aber selbständig sind. Der 1. Gattung sind die Firmen Knopf und Tietz mit je 50—60 Zweiggeschäften Zuzuzählen, zur