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Antisemitisches Jahrbuch für ... · 1903-01-01 · Die Juden in Deutschland (IV.) · p. Seite 119

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Journal
Antisemitisches Jahrbuch für ...
Volume
1903
Issue
Die Juden in Deutschland (IV.)
Date
1903-01-01
Page
Seite 119 (sequence 71)
Language
German
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119 Konfektionsgeschäft Emil Friede & Co., Berlin 1901, 270 000 („Deutsch-soz. Bl.", 5. September 1901.) ManufaLturwarengeschäft Gebr. Friedberger, Breslau 1901, 210 000 („Deutsch.-soz. Bl.", 5. September 1901.) Viehhandlung Gebr. Rothschild, Cannstadt 1901, 300 000 („Deutsch.-soz. Bl.", 3. Oktober 1901.) Bankgeschäft Ernst Kuznitzky, Breslau 1901, 2 500 000 („Staatsb.-Ztg.", 10. November 1901.) Holzgeschäft S. Steiner, Kattowitz 1901, 1400000 („Antis. Monatsbl.", Januar 1902.) Ferdinand & Gerson Bär, Billigheim i. B. 1902, 250 000 („Deutsch-soz. Bl.", 23. Januar 1902.) Tuchgeschäft Brenner & Co., Berlin 1902, 1 150 000 („Antis. Monatsbl.", 1. Februar 1902.) G. Rosenberg Nachf. (Inh. Josef Kirstein) Berlin 1902, 450 000 („Deutsch-soz. Bl.", 17. Juli 1902.) Abzahlungsgeschäft Julius Elle, Berlin-Charlottenburg 1902, 1 118 302 („Deutsch-soz. Bl.", 5. Februar 1903.) 7. Unlauterer Wettbewerb und Warenhaus betrieb *). a. Wesen des Großbazars oder Warenhauses. Wir fassen in diesem Abschnitte unlauteren Wettbewerb und Bazarbetrieb zusammen, nicht als ob der unlautere Wettbewerb ausschließlich von den Bazaren und Warenhäusern betrieben würde, sondern weil er geradezu ein Kennzeichen des Warenbazars ist, ja man kann sagen, weil er die Grundlage für die Blüte der Bazare und Warenhäuser bildet. Ein Detailgeschäft wächst aus den Bedürfnissen des Publikums heraus und entwickelt sich allmählich mit der Entwickelung sder Stadt Der Großbazar dagegen ist keine Schöpfung des Bedürfnisses, sondern ein Erzeugnis des gewinnsüchtigen jüdischen Kapitals: deshalb sind die Bazare darauf angewiesen, die Kauflust durch Kunst- und Reklamemittel verschiedenster Art in unnatürlicher Weise anzuregen und das Publikum durch Lockartikel und Schundware in den Glauben zu versetzen, daß ein Bazar billiger verkaufen könne als andere gut geleitete Spezialgeschäfte. Der unlautere Wettbewerb ist eine Domäne des Judentums, und es kann kein Zweifel darüber auflommen, daß wir das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb überhaupt nicht nötig gehabt hätten, wenn die Juden nicht in unserem gesamten Handel so durchaus tonangebend wären. Ebenso klar ist es natürlich andererseits, daß die Juden am geschicktesten stnd^ sich den Maschen des Gesetzes zu entziehen. Sie haben sogar eigene Zeitungen, die Anleitung geben, wie weit man gehen darf, ohne dem Gesetze zu verfallen. Im Sommer 1892 ging ein Artikel des jüdischen „Konfektionär" durch die gesamte deutsche Presse, in dem es hieß: „Wenn eine Dame in ein Magazin tritt und einen Mantel kaufen will, so führe man sie erst durch andere Geschäftsabteilungen, damit sie erst recht viele andere Sachen sieht .... Hat sie den Mantel gekauft, so muß man alle anderen Artikel anbieten, dann wird auch noch gekauft; denn man hat die Kauflust angeregt und wenn noch Geld vorhanden ist, wird es auch sicher ausgegeben. Jedes Detailgeschäft muß bemüht sein, soviel Artikel wie möglich zu führen. *) Vergl. Paul Dehn, Die Großbazare und die Massenzweiggeschäfte, Berlin 1899 <Trowitzsch & Sohn.)

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